LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. März 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Aktuelle Vertretungsverträge im Schuldienst ... hier: Kleine Anfrage 3933 – ... in der Stadt Speyer Kleine Anfrage 3934 – ... in der Stadt Schifferstadt Kleine Anfrage 3935 – ... in der Gemeinde Römerberg-Dudenhofen Die Kleinen Anfragen 3933 bis 3935 vom 19. November 2015 *) haben folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Vertretungsverträge bestehen aktuell im Schuljahr 2015/2016 an den Schulen in der Stadt Speyer, Stadt Schifferstadt und der Gemeinde Römerberg-Dudenhofen (Angaben bitte getrennt nach Schulen und außer der Zahl der betroffenen Personen auch deren Stundendeputate angeben. Außerdem bitte eine Unterscheidung zwischen PES- und Nicht-PES-Schulen vornehmen)? 2. Wie viele dieser Verträge sind Folgeverträge zu früheren Verträgen? 3. Welche dieser Vertretungsverträge werden zum Beginn der Sommerferien 2016 enden? 4. Welche dieser Vertretungsverträge werden bereits vorher, z. B. zum Ende des ersten Schulhabjahres enden? 5. Welche dieser Vertretungsverträge haben eine Laufzeit über die Sommerferien 2016 hinaus? 6. Welche der betroffenen Vertretungslehrer haben ein abgeschlossenes Lehramtsstudium? 7. Wie viele Lehrer, die im letzten Schuljahr 2014/2015 an Schulen in der der Stadt Speyer, Stadt Schifferstadt und der Gemeinde Römerberg-Dudenhofen als Vertretungslehrer beschäftigt waren, erhielten im neuen Schuljahr ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im rheinland-pfälzischen Schuldienst und in welcher Form (Angestelltenverhältnis, Verbeamtung, Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung)? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleinen Anfragen namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung, werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien hinaus beschäftigt werden. Drucksache 16/6020 14. 12. 2015 *) Die Kleinen Anfragen sind wortgleich und betreffen die Städte Speyer und Schifferstadt und die Gemeinde Römerberg-Dudenhofen. Drucksache 16/6020 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der seit dem Schuljahr 2015/2016 800 Stellen umfasst und im Schuljahr 2016/2017 auf 1 000 Planstellen ausgebaut werden wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht abzudecken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig benötigt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleinen Anfragen wie folgt: Zu den Fragen 1 und 3 bis 6: Die Angaben ergeben sich aus der in der Anlage beigefügten Tabelle. PES-Verträge, die der temporären Sicherung der Unterrichtsversorgung bei kurzfristigem Vertretungsbedarf dienen, sind hierbei nicht berücksichtigt. Zu Frage 2: Bei den Schulen in der Stadt Speyer haben von den in der Tabelle (Anlage) genannten 22 Personen 18 Personen einen Folgevertrag, d. h. sie waren unmittelbar vor dem aktuell laufenden Vertrag in einem Vertretungsvertrag beschäftigt. Bei den Schulen in der Stadt Schifferstadt haben von den in der Tabelle genannten 14 Personen neun Personen einen Folgevertrag. Bei den Schulen in der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen haben von den in der Tabelle genannten sechs Personen fünf Personen einen Folgevertrag. Zu Frage 7: Die Angaben ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis oder in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis erfolgt die Teilzeitbeschäftigung nur auf Antrag der betroffenen Lehrkräfte. Vera Reiß Staatsministerin 2 Vertretungsverträge im Schuljahr 2014/2015 Personen Übernahme in das Beamtenverhältnis unbefristete Weiterbeschäftigung im Beschäftigtenverhältnis befristete Weiterbeschäftigung Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit Stadt Speyer 56 20 2 1 2 8 23 Stadt Schifferstadt 25 3 1 – – 3 18 Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen 16 4 1 – – 1 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6020 3 Anlage Zu den Fragen 1 und 3 bis 6: *) PES-Schulen sind mit einem * gekennzeichnet. Vertretungsverträge im November 2015 (Stichtag 21. November 2015) P er so n en abgeschlossenes Lehramtsstudium Stundenumfang in Lehrerwochenstunden , aufgegliedert nach Anteil einer Vollbeschäftigung befristet mit ohne Vollzeit - äquivalente bis zu 0,25 über 0,25 bis 0,5 über 0,5 bis 0,75 über 0,75 bis unter 1 voll bis zu einem Termin im Laufe des Schuljahres 2015/2016 bis zu den Sommer - ferien 2016 (15.7.2016) über die Sommer - ferien 2016 hinaus Schulen in der Stadt Speyer *) GS Salier* 3 3 – 2,32 – – 1 2 – – 1 2 GS Siedlung* 2 2 – 1,28 – – – – – – – 1 GS Woogbach* 3 3 – 3,00 – – – – – – – 3 GS Zeppelin 1 1 – 0,96 – – – 1 – – – – RS+ Burgfeld* 2 2 – 1,63 – – 1 1 – – – – RS+ Siedlung* 2 2 – 2,00 – – – – – – 1 – RS Edith-Stein 1 1 – 1,00 – – – – – – 1 – GY Friedrich-Markus- Schwerd* 4 4 – 2,50 – – – 2 – – – – GY Hans-Purrmann* 2 2 – 1,50 – – 1 1 – – – – SFG Speyer* 2 – 2 1,70 – – 1 – 1 2 – – Schulen in der Stadt Schifferstadt *) GS Schifferstadt Nord* 4 3 1 3,32 – – – 4 – – – 4 RS+FOS Schifferstadt* 5 – 5 4,65 – – – 5 – – – – GY Schifferstadt* 5 – 5 3,14 – 1 2 1 1 – – – Schulen in der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen *) GS Hanhofen 1 1 – 0,80 – – – 1 – – – 1 GS Harthausen 3 3 – 2,28 – – – 2 – – – 3 GS Römerberg- Mechtersheim 1 1 – 0,96 – – – 1 – – – 1 RS+ Dudenhofen* 1 1 – 0,81 – – – 1 – – – –