LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Januar 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Kinderherzzentrum der Universitätsklinik Mainz Die Kleine Anfrage 3940 vom 25. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist die einzige dieser Art in Rheinland-Pfalz und ein inter - national anerkannterWissenschaftsstandort. Vor diesem Hintergrund des eigenen Anspruchs der Universitätskliniken in Mainz – der Repräsentation des gesamten Spektrums der modernen Medizin – frage ich die Landesregierung: 1. Wird die Errichtung eines eigenen Kinderherzzentrums für die Universitätsmedizin Mainz beabsichtigt und wenn ja, wie sieht der Zeitrahmen dafür aus und mit welchen Kosten ist hierfür zu rechnen? 2. Welche fachliche, personellen, infrastrukturellen und organisatorischen Anforderungen müssen grundsätzlich hierfür erfüllt werden und welche dieser Anforderungen erfüllt die Universitätsmedizin Mainz bereits heute schon? 3. Wie sehen diese Anforderungen speziell für den Bereich der für ein Mainzer Kinderherzzentrum erforderlichen Facharztstellen, für den Bereich des Pflegepersonals, für die intensivmedizinische Ausstattung sowie für die technische Ausstattung der OP-Bereiche aus? 4. Befürwortet die Landesregierung die Errichtung eines eigenen Kinderherzzentrums und wenn nein, warum nicht? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 basiert auf einer Stellungnahme des Vorstands der Universitätsmedizin Mainz. Zu Frage 1: Ein Kinderherzzentrum, bestehend aus einer räumlichen Einheit von Kinderkardiologie und Kinderherzchirurgie, ist als solches an der Universitätsmedizin Mainz nicht etabliert. Unter der Federführung des Vorstands erfolgt aktuell die Erstellung eines Strategiekonzepts, welches insbesondere auch die Erarbeitung eines Krankenversorgungskonzepts vorsieht. Im Rahmen der Erstellung dieses Strategiekonzepts wird – unter Berücksichtigung der unten aufgeführten Vorgaben der GBA-Richtlinie zur Kinderherzchirurgie – auch die Etablierung eines Kinderherzzentrums für die Universitätsmedizin Mainz geprüft werden. Zu Frage 2: Nach geltender GBA-Richtlinie zur Kinderherzchirurgie (KiHe-RL) sind an die Errichtung eines Kinderherzzentrums insbesondere folgende Anforderungen geknüpft: 1. Personelle und fachliche Anforderungen: – zwei Fachärztinnen oder Fachärzte für Herzchirurgie, – fünf Fachärztinnen oder Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Schwerpunktbezeichnung Kinderkardiologie, – fachliche Leitung gemeinsam durch Fachärztinnen oder Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Schwerpunktbezeichnung Kinderkardiologie und einer Fachärztin oder einem Facharzt für Herzchirurgie, Drucksache 16/6029 18. 12. 2015 Drucksache 16/6029 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode – kontinuierliche stationäre Versorgung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit der Schwerpunktbezeichnung Kinderkardiologie (zumindest in Schwerpunktweiterbildung), – eigener kinderkardiologischer Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdienst, – Pflegedienst der Intensivstation: – Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, – 40% des Pflegedienstes mit Fachweiterbildung „pädiatrische Intensivpflege“, – pro Schicht eine Pflegekraft mit Weiterbildung, – pflegerische Leitung mit Leitungsqualifikation, – Versorgung durch multiprofessionelles Team mit mehrjähriger Erfahrung in der Versorgung herzkranker Kinder, bestehend aus: – einer Fachärztin oder einem Facharzt für Anästhesie, – einer Kardiotechnikerin oder einem Kardiotechniker, – einer psychosoziale Mitarbeiterin oder einem psychosozialer Mitarbeiter, – einer Physiotherapeutin oder einem Physiotherapeuten. 2. Anforderungen an Infrastruktur und Organisation: – jederzeit verfügbar: – OP-Saal mit Herz-Lungen-Maschine, – extrakorporale Membranoxygenation, – intraoperative Echokardiographie, – Röntgen- und Durchleuchtungsgerät, – fachgebundene pädiatrisch-kardiologische Intensiveinheit, – OP-Saal und Intensiveinheit in einem geschlossenen Gebäudekomplex in räumlicher Nähe mit möglichst kurzen Transportwegen /-zeiten, – fachgebundene pädiatrisch-kardiologische Pflegestation, – pädiatrisch-kardiologisch ausgerüstetes Katheterlabor in einem geschlossenen Gebäudekomplex in räumlicher Nähe mit möglichst kurzen Transportwegen/-zeiten; – täglich für Konsiliardienste und ggf. zur Mitbehandlung: – andere Subdisziplinien der Kinder- und Jugendmedizin, – Kinderchirurgie, – Neurochirurgie, – Nephrologie, – HNO; – werktäglich verfügbar: – diagnostische und therapeutische Elektrophysiologie, – pränatale Diagnostik, – pathologische Begutachtung, – Kardio-MRT. 3. Weitere Anforderungen: – vierteljährliche Teamsitzungen, – Qualitätszirkel, – Hospitationen/Qualitätszirkel mit anderen Einrichtungen. Die Voraussetzungen für ein GBA-Richtlinien konformes kinderkardiochirurgisches Zentrum liegen in Mainz nur bedingt vor. Dies betrifft sowohl die personellen, aber vor allem auch die strukturellen Vorgaben. Insbesondere die Vorgabe, den OP-Saal und die Intensiveinheit in einem geschlossenen Gebäudekomplex in räumlicher Nähe mit kurzen Transportwegen/-zeiten unterzubringen, kann aktuell nicht erfüllt werden. Die pädiatrisch-internistische Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit kardiologischen Problemen hingegen ist am Standort Mainz zu jeder Zeit gewährleistet. Zu Frage 3: Um die Vorgaben der GBA-Richtlinie zu erfüllen, sind mindestens die folgenden Maßnahmen erforderlich: – Einstellung mindestens einer weiteren Kinderkardiochirurgin oder eines weiteren Kinderkardiochirurgen, – Einstellung einer weiteren Fachärztin oder eines weiteren Facharztes für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Kinderkardiologie, – Etablierung eines kinderkardiologischen OP-Teams, – Einrichtung eines spezifischen kinderkardiologischen Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdienstes, – OP-Saal und Intensiveinheit in einem geschlossenen Gebäudekomplex in räumlicher Nähe mit möglichst kurzen Transportwegen /-zeiten, – OP-Saal mit Herz-Lungen-Maschine. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6029 Zu Frage 4: Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die in der Krankenversorgung wahrzunehmenden Aufgaben müssen sich an den Erfordernissen der Aufgabenerfüllung in Forschung und Lehre ebenso orientieren wie am Versorgungsauftrag der Universitätsmedizin und am Ziel einer universitären Spitzenmedizin. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten der Universitätsmedizin einschließlich der strukturellen Weiterentwicklung zuständig. Der Aufsichtsrat entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere auch über Strukturentwicklung der Universitätsmedizin (Errichtung, Änderung und Auflösung von medizinischen Betriebseinheiten und Departments) unter Mitwirkung des Fachbereichsrats. Die Universitätsmedizin befindet sich im Prozess der Entwicklung einer neuen strategischen Ausrichtung. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand aufgefordert, ein integratives Konzept für die strategische Ausrichtung in Forschung, Lehre und Krankenversorgung vorzulegen. Basierend auf Forschungskonzept, Lehrkonzept und Krankenversorgungskonzept wird ein Struktur - und Berufungskonzept erarbeitet, das auch die Ziele der internen Organisationsentwicklung und Berufungspolitik beinhaltet. Ein Bau- und Investitionskonzept wird diesen Strukturvorgaben unter Berücksichtigung des vorhandenen Baubestands soweit wie möglich folgen und sie unterstützen. Im Zusammenhang dieser Neuausrichtung wird auch die Schaffung eines Kinderherzzentrums an der Universitätsmedizin Mainz geprüft werden. Die Landesregierung begrüßt und unterstützt diesen Prozess der Strategieentwicklung der Universitätsmedizin Mainz ausdrücklich. Vera Reiß Staatsministerin 3