Drucksache 16/6030 18. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Prognosesoftware „PRECobS“ Die Kleine Anfrage 3941 vom 26. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Noch mehr Schutz für Wohnungen und Häuser verspricht die Prognosesoftware „PRecobS“. Schließlich werden einbrüche oft nach dem gleichen Muster verübt und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Täter in einem gewissen Umkreis erneut zuschlagen. „PRecobS“ wird mit unzähligen Daten früherer einbrüche gefüttert. Die Software schlägt Alarm, wenn ein möglicher nächster Tatort erkannt wird. Die Polizei in bayern hat gute erfahrungen mit dem Programm gemacht. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wird die neue Prognosesoftware „PRecobS“ auch in Rheinland-Pfalz eingesetzt? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Das Landeskriminalamt beobachtet im Auftrag meines Hauses bereits seit längerem die entwicklungen bei und den einsatz sowie die Wirksamkeit von Instrumenten zur Kriminalitätsvorhersage. es prüft diese auf deren Verwendung in Rheinland-Pfalz. Die informationstechnischen Systeme (auch als „Predictive Policing“ bekannt) basieren auf einem mathematisch-statistischen Ansatz, der unter Nutzung von anonymen Falldaten und unter Annahme kriminologischer Theorien, wie beispielsweise der „Near-Repeat- Hypothese“ Wahrscheinlichkeiten errechnet. Dabei werden statistische Vorhersagen für eine weitere gleichgelagerte Straftat in einem abgegrenzten geografischen Raum in unmittelbarer zeitlicher Nähe getroffen. ein Anbieter für eine solche Vorhersagesoftware ist das „Institut für musterbasierte Prognosetechnik“ in oberhausen, deren Anwendung „PRecobS (Pre crime observation System)“ in der Schweiz, in bayern und in baden-Württemberg zur Anwendung kommt. PRecobS als ein Instrument der Kriminalitätsvorhersage ist Gegenstand des Prüfauftrags des Landeskriminalamts. erst im vergangenen Monat fand eine weitere Informationserhebung bei den bayrischen Pilotdienststellen zu deren erfahrungen mit der Anwendung PRecobS statt. PRecobS kann nicht ohne ausführliche Prüfung und bewertung – auch im Abgleich mit anderen Instrumenten zur Kriminalitätsvorhersage – für einen einsatz in Rheinland-Pfalz übernommen werden. Vielmehr erfordert die Verwendung von PRecobS definierte Umgebungs- und Lagebedingungen, die vor einer kostenintensiven Anschaffung des informationstechnischen Systems im Rahmen einer ebenfalls mit Kosten verbundenen Simulationsstudie überprüft werden müssen. Für Rheinland-Pfalz gilt es nun, diese Umgebungs- und Lagebedingungen für den einsatz der Anwendung PRecobS im Land abzugleichen und zu verifizieren. Dabei sind auch kriminalgeografisch zusammenhängende Räume zu betrachten, die über bundeslandgrenzen hinausgehen. Für den einsatz von PRecobS bedarf es eines initialen Wohnungseinbruchs begangen durch professionelle Täter. Außerdem muss es in dem begrenzten Raum um und in zeitlicher Nähe zur Initialtat weitere Taten geben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Februar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6030 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Neben PRecobS sind aktuell weitere Kriminalitätsvorhersageinstrumente in benachbarten bundesländern in der entwicklung und erprobung. beispielsweise führt die Polizei Hessen einen Pilotversuch mit einer selbst entwickelten Software durch, deren ergebnisse erst im kommenden Jahr vorliegen und daher abzuwarten sind. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz befindet sich auch hierzu in einem engen Austausch mit der Polizei in Hessen. Ferner prüft das Landeskriminalamt eine intensive Zusammenarbeit im bereich der Kriminalitätsvorhersageinstrumente mit der Polizei des Saarlandes, die über eine vergleichbare informationstechnische Systemlandschaft verfügt. Nach den ersten, der Fachebene vorliegenden Informationen fehlen derzeit noch bei allen in der Testphase befindlichen Instrumenten zur Kriminalitätsvorhersage wissenschaftliche belege für deren unmittelbare Wirkungszusammenhänge zur Reduzierung der Wohnungseinbruchskriminalität. Dies ist insbesondere aufgrund der mit einer Anschaffung eines Instruments zur Kriminalitätsvorhersage verbundenen Kosten zu berücksichtigen. Das Landeskriminalamt wird nach Abschluss seiner intensiven Prüfungen in 2016 ein ergebnis vorlegen, das Grundlage für die entscheidung über die Anschaffung eines Instruments zur Kriminalitätsvorhersage sein dürfte. Neben der Grundentscheidung über die beschaffung eines solchen Instruments ist dabei auch die Frage relevant, welches informationstechnische System sich am besten für einen einsatz in Rheinland-Pfalz eignet. Roger Lewentz Staatsminister