Drucksache 16/6034 18. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Islamisten in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3942 vom 26. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Islamisten sind aus Rheinland-Pfalz ausgereist, um sich an Kampfhandlungen in Krisenregionen zu beteiligen (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 2. Wie viele Islamisten sind aus den Krisenregionen wieder nach Rheinland-Pfalz zurückgekehrt (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten )? 3. Wie viele Islamisten sind in Rheinland-Pfalz wohnhaft (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 4. Wie viele aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden bei Islamisten in Rheinland-Pfalz durchgeführt (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 5. Wie viele Salafisten sind in Rheinland-Pfalz wohnhaft (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 6. Sieht die Landesregierung die Fachkommissariate bei den Kriminaldirektionen „Politisch motivierte Kriminalität/Terrorismus“ und den Verfassungsschutz personell und sachlich ausreichend aufgestellt, um den Gefahren des Islamismus wirksam entgegenzutreten ? 7. Plant die Landesregierung einen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen einer Bundesratsinitiative, wenn Personen, die aus Deutschland stammen und an Kampfhandlungen terroristischer Organisationen teilgenommen haben und neben dem deutschen noch einen zweiten Pass besitzen? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Den Sicherheitsbehörden liegen derzeit Erkenntnisse zu 13 Islamisten aus Rheinland-Pfalz vor, die in Richtung Syrien/Irak gereist sind. Der Sachstand hat sich insoweit gegenüber der Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 3497 (Drucksache 16/5328) nicht verändert. Acht der ausgereisten Personen haben die deutsche und fünf eine ausländische Staatsangehörigkeit. Eine detailliert nach Staatsangehörigkeit gegliederte Aufstellung könnte Rückschlüsse auf konkrete personenbezogene Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zulassen, sodass hiervon abgesehen wird. Zu Frage 2: Bislang kehrten drei Islamisten aus der Krisenregion Syrien/Irak nach Rheinland-Pfalz zurück, davon eine Person mit deutscher sowie zwei mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Die rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden verfügen nicht über gesicherte Erkenntnisse im Hinblick auf eine Teilnahme dieser Rückkehrer an Kampfhandlungen oder das Absolvieren einer Kampfausbildung . Zu Frage 3: Nach derzeitigem Stand verfolgen ca. 600 Personen in Rheinland-Pfalz islamistische Bestrebungen. Unter ihnen besitzen rund 20 Prozent ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Rund 25 Prozent haben neben der deutschen eine weitere Staatsan- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Januar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6034 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode gehörigkeit, sind also Doppelstaatler. Knapp 50 Prozent der Islamisten verfügen ausschließlich über eine ausländische Staatsangehörigkeit . Sie verteilen sich auf ungefähr 30 Nationalitäten, darunter mehrheitlich nahöstliche und nordafrikanische Staaten sowie die Türkei. In kleinerer Zahl stammen die ausländischen Staatsangehörigen aus Südosteuropa und einzelnen afrikanischen Staaten. Hinzu kommen einige staatenlose Personen. Zu Frage 4: Die Landesregierung verweist auf die Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage 3545 (Drucksache 16/5397). Im Jahr 2015 erfolgten bislang keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen im Sinne der Fragestellung. Zu Frage 5: Die Landesregierung verweist auf die Beantwortung der Frage 7 der Kleinen Anfrage 3497 (Drucksache 16/5328). Zu Frage 6: Im Hinblick auf die Ausstattung des Landeskriminalamts und der Polizeipräsidien verweist die Landesregierung auf die Beantwortung der Frage 5 der Kleinen Anfrage 3545 (Drucksache 16/5397) und für den Verfassungsschutz auf die Beantwortung der Frage 6 der Kleinen Anfrage 3862 (Drucksache 16/5835). Zu Frage 7: Die Innenministerkonferenz (IMK) hat bei ihrer diesjährigen Frühjahrssitzung einen Bericht des Bundesministeriums des Innern zur Möglichkeit der Einführung einer neuen Verlustregelung in das Staatsangehörigkeitsgesetz bei Teilnahme an Kampfhandlungen terroristischer Organisationen in Krisengebieten beraten. Die IMK hat beschlossen, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu bitten, unter Beteiligung des Arbeitskreises I der IMK unter Berücksichtigung der maßgeblichen verfassungs-, europa- und völkerrechtlichen Vorgaben ein gemeinsames Eckpapier zur Einführung einer neuen Verlustregelung in das Staatsangehörigkeitsgesetz bei Teilnahme an Kampfhandlungen terroristischer Organisationen zu erarbeiten. Nach Kenntnis der Landesregierung ist das für das Staatsangehörigkeitsrecht federführende Bundesministerium des Innern mit der Vorbereitung des Entwurfs eines solchen Eckpapiers befasst. In Anbetracht dieser Sachlage plant die Landesregierung keine Bundesratsinitiative im Sinne der Fragestellung. Roger Lewentz Staatsminister