Drucksache 16/6041 22. 12. 2015 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Februar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Martin Brandl und Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Seismische Ereignisse bei Landau/Insheim II Die Kleine Anfrage 3949 vom 2. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Inwiefern unterscheidet die Landesregierung zwischen Fracking und Hydraulischen Stimulationen? 2. Inwiefern werden in der Geothermie-Anlage Landau/Insheim Forschungsprojekte durchgeführt? 3. Inwiefern werden in der Geothermie-Anlage Landau/Insheim hydraulische Stimulationen vorgenommen? 4. Inwiefern sind diese genehmigt bzw. genehmigungsfrei? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Methode des „Hydraulic Fracturing“ im Bezug auf die in Rheinland-Pfalz stattfindenden Projekte der hydrothermalen Nutzung von Erdwärme war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage 1581 vom 16. Mai 2013 und wurde entsprechend beantwortet (Landtagsdrucksache 16/2431). Dabei wurde dargestellt, dass bei den Projekten der Tiefen Geothermie im Bereich des Oberrheingrabens die dort im tiefen Untergrund vorhandenen natürlichen und Thermalwasser führenden Kluftsysteme genutzt werden. Um Wegsamkeiten in diesen Kluftsystemen für eine optimale Zirkulation des Thermalwassers zu verbessern, kann eine hydraulische Stimulation durch eine gezielte Druckbeaufschlagung infrage kommen. Das Verfahren der hydraulischen Stimulation ist nicht geeignet , zusätzlich nutzbare Klüfte im Gesteinsmassiv des Tiefen Untergrunds zu erzeugen. Zu Frage 2: In den Erdwärmekraftwerken Insheim und Landau wird im Rahmen von Forschungsprojekten untersucht, wie in den Anlagenteilen der Primärkreislaufsysteme die Ausfällung von Wasserinhaltstoffen und damit technische Störungen vermieden werden können . Da es sich hierbei um einen wasserrechtlichen Tatbestand handelt, ist hierzu regelmäßig auch eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die nach Prüfung durch die Bergbehörde beim Landesamt für Geologie und Bergbau im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde zu erteilen ist. Die Betreiber sind außerdem an dem Forschungsprojekt MAGS – Mikroseismische Aktivität geothermischer Systeme – beteiligt, das u. a. der Optimierung der seismischen Überwachung dient. Zu den Fragen 3 und 4: Hydraulische Stimulationen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten, die einer entsprechenden fachübergreifenden Prüfung und bergrechtlichen Zulassung bedürfen. Diese wären deshalb gesondert durch den Betreiber zu beantragen. Für die Kraftwerke Insheim und Landau wurde die Anwendung dieses Verfahrens bisher nicht beantragt. Drucksache 16/6041 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Vor der Inbetriebnahme der Geothermiekraftwerke hat jeweils eine Bohrlochbehandlung stattgefunden, um die im Zuge der Bohrarbeiten entstandenen bzw. eingebrachten Rückstände (Bohrlochspülung, Bohrklein) aus dem Untergrund zu entfernen und die ursprünglichen hydraulischen Verhältnisse wiederherzustellen. Eveline Lemke Staatsministerin