LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Januar 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Schwimmunterricht an Grundschulen im Landkreis und Stadt Neuwied Die Kleine Anfrage 3946 vom 2. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Grundschulen wird kein Schwimmunterricht erteilt und warum (bitte ausführliche Begründung)? 2. An welchen Grundschulen wird Schwimmunterricht erteilt und wie viele Wochenstunden werden durchschnittlich pro Klasse und Schuljahr im Schwimmen unterrichtet? 3. Welche Schwimmbäder in Stadt und Kreis Neuwied stehen hier jeweils für das Schulschwimmen zur Verfügung (bitte einzeln für jedes Schwimmbad beantworten/Schülerzahl)? 4. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer unterrichten Schwimmen, bzw. haben aktuell die Erlaubnis, Schwimmunterricht zu erteilen? 5. In welcher Höhe beteiligt sich die Landesregierung an der Unterhaltung der Schwimmbäder für das Schulschwimmen (bitte einzeln für jedes Schwimmbad beantworten)? 6. Werden Schwimmprüfungen im Unterricht abgenommen? 7. Wie hat sich die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter in den letzten drei Jahren entwickelt? (Bitte die Fragen getrennt nach Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden beantworten.) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Folgende Grundschulen im Landkreis Neuwied und der Stadt Neuwied erteilen im Schuljahr 2015/2016 keinen Schwimmunterricht : – GS Melsbach: Es steht kein Schwimmbad zur Verfügung. Das Schwimmbad Neuwied nimmt nur Schülerinnen und -schüler aus der Stadt Neuwied auf. – GS Puderbach, GS Raubach und GS Urbach: Das Hallenbad in der Verbandsgemeinde Puderbach, dem Träger der drei Grundschulen , ist geschlossen. – GS Windhagen: Das nächstgelegene Schwimmbad ist zu weit entfernt. Zu den Fragen 2, 3 und 6: Die entsprechenden Angaben sind in der Anlage 1 enthalten. Zu Frage 4: Die Angaben sind der Anlage 2 zu entnehmen. Drucksache 16/6043 23. 12. 2015 Drucksache 16/6043 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Für die Unterhaltung eines Schwimmbads ist der Träger verantwortlich. Im kommunalen Bereich liegt die Zuständigkeit für die Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 3 Gemeindeordnung (GemO) bei der Verbandsgemeinde . Auch Landkreise können unter der Voraussetzung des § 2 Abs. 3 Landkreisordnung (LKO) Schwimmbäder betreiben . Zu Frage 7: Hierzu liegen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur keine Angaben vor. Vera Reiß Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6043 3 Anlage 1 Drucksache 16/6043 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Anlage 2