LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Januar 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Schwimmunterricht an Schulen (Gymnasium, IGS, RS+, BBS, Förderschulen) im Landkreis und in der Stadt Neuwied Die Kleine Anfrage 3954 vom 2. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: 1. An welchen Schulen wird kein Schwimmunterricht erteilt und warum (bitte ausführliche Begründung)? 2. An welchen Schulen wird Schwimmunterricht erteilt und wie viele Wochenstunden werden durchschnittlich pro Klasse und Schuljahr unterrichtet? 3. Welche Schwimmbäder in Stadt und Kreis Neuwied stehen hier jeweils für das Schulschwimmen zur Verfügung (bitte einzeln für jedes Schwimmbad beantworten/Schülerzahl)? 4. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer unterrichten Schwimmen, bzw. haben aktuelle die Erlaubnis Schwimmunterricht zu erteilen? 5. In welcher Höhe beteiligt sich die Landesregierung an der Unterhaltung der Schwimmbäder für das Schulschwimmen (bitte einzeln für jedes Schwimmbad beantworten)? 6. Wie viele unterschiedliche Schwimmabzeichen absolvierten die Schülerinnen und Schüler in Stadt und Landkreis Neuwied in den letzten drei Jahren im Schulschwimmen? 7. Welche Bedeutung hat das Schulschwimmbad in Hausen (VG Waldbreitbach) nach Meinung der Landesregierung für das Angebot des Schulschwimmens und für die Entwicklung des Tourismusangebots in der Region (Landkreis Neuwied)? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Folgende Schulen im Landkreis Neuwied und der Stadt Neuwied erteilen im Schuljahr 2015/2016 keinen Schwimmunterricht: – Gymnasium Neustadt/Wied: Im Schulschwimmbad im Gebäude der Realschule plus in der Verbandsgemeinde Asbach findet eine AG mit 15 Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Klassenstufen statt. Kapazitäten für planmäßigen Schwimmunterricht stehen nicht zur Verfügung. – Realschule plus Neustadt/Wied: Das nächstgelegene Schwimmbad ist zu weit entfernt. – Realschule plus Neuwied Heinrich-Heine: Das nächstgelegene Schwimmbad ist zu weit entfernt. – Realschule plus Puderbach: Das Hallenbad ist geschlossen. – Freie Christliche Realschule plus Neuwied: Das nächstgelegene Schwimmbad ist zu weit entfernt. Zu den Fragen 2, 3 und 6: Die entsprechenden Angaben sind in der Anlage 1 enthalten. In der letzten Spalte der Anlage ist vermerkt, ob die Schulen Schwimmprüfungen abnehmen. Eine Statistik zur Art von Prüfungen und zur Vergabe entsprechender Abzeichen wird von den Schulen nicht geführt. Drucksache 16/6044 23. 12. 2015 Drucksache 16/6044 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Angaben sind der Anlage 2 zu entnehmen. Zu Frage 5: Für die Unterhaltung eines Schwimmbads ist der Träger verantwortlich. Im kommunalen Bereich liegt die Zuständigkeit für die Unterhaltung von zentralen Sport, Spiel- und Freizeitanlagen gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 3 Gemeindeordnung (GemO) bei der Verbandsgemeinde . Auch Landkreise können unter der Voraussetzung des § 2 Abs. 3 Landkreisordnung (LKO) Schwimmbäder betreiben. Zu Frage 7: Das Wiedtalbad hat unter Berücksichtigung von Erhebungen zu den Besucherzahlen große Bedeutung für den Landkreis Neuwied. Nach einer aktuellen Statistik des Trägers (Verbandsgemeinde Waldbreitbach) haben ca. 27 Prozent der Besucherinnen und Besucher ihren Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Waldbreitbach. 73 Prozent stammen aus anderen Orten im Landkreis Neuwied und in den umliegenden Regionen. Die Schulen im Landkreis nutzen das Wiedtalbad für das Schulschwimmen. Im aktuellen Schuljahr sind es insgesamt neun Schulen. Vera Reiß Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6044 3 Anlage 1 Drucksache 16/6044 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Anlage 1 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6044 5 Anlage 2