Drucksache 16/6046 zu Drucksache 16/5831 28. 12. 2015 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5831 – Fachfremder Unterricht Die Große Anfrage vom 16. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Unterrichtsqualität hängt entscheidend von der Qualifizierung des Lehrers ab. Nicht umsonst setzt die Lehrbefähigung ein abgeschlossenes fachwissenschaftliches Studium voraus, das mit einer schulartspezifischen Didaktik und Pädagogik gekoppelt ist. Es ist ein Trugschluss zu glauben, eine Lehrkraft könne in jedem Fach und an jeder Schulart einen qualitativ hochwertigen Unterricht erteilen. Deshalb ist es ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung schulischer Bildung, dass das Fachlehrerprinzip eingehalten wird und die verschiedenen Unterrichtsfächer nicht in Fächergruppen zusammengefasst werden. Deshalb fragen wir die Landesregierung: 1. An welchen rheinland-pfälzischen Schulen werden die gesellschaftswissenschaftlichen und/oder die naturwissenschaftlichen Fächer integrativ erteilt? 2. An welchen Schwerpunktschulen wird zugunsten des Klassenlehrerprinzips fachfremder Unterricht in Kauf genommen? 3. Wie hoch ist der Anteil des fachfremden Unterrichts in den einzelnen Fächern der einzelnen Schularten (Angaben bitte gliedern in absolute und relative Zahlen sowie nach landesweiten Daten und Daten für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte)? 4. Wie hoch ist die Zahl der Lehrkräfte an den einzelnen Schularten, die über eine Lehrbefähigung einer anderen Schulart verfügen (Angaben bitte gliedern in absolute und relative Zahlen sowie nach landesweiten Daten und Daten für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte)? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Februar 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Große Anfrage namens der Landes regierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei – mit Schreiben vom 21. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Qualität und Ertrag des Unterrichts werden maßgeblich von den Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer bestimmt. Die Kultusministerkonferenz hat daher in den zurückliegenden Jahren wichtige Beschlüsse zur Lehrkräftebildung gefasst, die als Grundlagen für Reformen der lehramtsbezogenen Studiengänge gelten. Durch die Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung in Rheinland-Pfalz wurden die inhaltlichen Anforderungen gestärkt, z. B. durch die Vorgabe Curricularer Standards für alle Studienfächer, ein berufswissenschaftliches Grundlagenstudium in den beiden Bereichen Bildungswissenschaften und Fachdidaktiken sowie durch verpflich tende Schulpraktika über den gesamten Studienverlauf . Es gehört zu den Grundsätzen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, in den Schulen jeweils Lehrkräfte einzusetzen, die für die dort vertretenen Bildungsgänge qualifiziert sind. Dies gilt auch für den Einsatz in den Fächern, in denen sie ausgebildet sind. Gleichwohl müssen Schülerinnen und Schüler im Unterricht auch erfahren, wie die Aspekte verschiedener Fächer zusammenhängen und ineinandergreifen. Dies gilt ganz besonders für Fächer, die die gleichen Grundkompetenzen in je spezifischer Ausprägung vermitteln. Das sind beispielsweise die naturwissenschaftlichen und die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. Aus diesem Grund werden diese Fächer in der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über die gymnasiale Oberstufe im mathematisch -naturwissenschaftlich-technischen bzw. im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zusammengefasst. Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In den Bildungsstandards für den qualifizierten Sekundarabschluss I wird die gemeinsame Aufgabe und Bedeutung der Fächer Biologie, Chemie und Physik beschrieben, in den einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung entsprechend die der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. In diesen Beschreibungen wird deutlich, dass die jeweiligen Fächer einen gemeinsamen Beitrag zur Allgemeinbildung leisten, auf dem die spezifischen Beiträge der Einzelfächer aufbauen. Im Unterricht ist es wichtig, beides erfahrbar zu machen. Wir haben daher in den Stundentafeln die Möglichkeit eröffnet, die naturwissenschaftlichen Fächer und die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer ganz oder teilweise integrativ zu unterrichten. Dass die rheinland-pfälzischen Schülerinnen und Schüler eine qualitativ hochwertige Ausbildung erfahren, belegen nicht zuletzt die Ergebnisse verschiedener Vergleichsstudien der vergangenen Jahre. So haben beispielsweise die rheinland-pfälzischen Neuntklässler bei der Überprüfung der Bildungsstandards für Mathematik und für die Naturwissenschaften 2012 in allen untersuchten Fächern überdurchschnittliche Ergebnisse erzielt. In allen Testdomänen erzielten sie Punktwerte über dem bundesweiten Durchschnitt , in Biologie waren sie sogar signifikant besser als der bundesweite Durchschnitt. Besonders erfreulich ist, dass diese positiven Ergebnisse mit einer im Ländervergleich schwachen Kopplung von sozioökonomischem Status der Eltern und den schulischen Leistungen der Jugendlichen einhergehen. Ebenso bescheinigt die Studie Rheinland- Pfalz, dass die Leistungsunterschiede zwischen Schülerinnen und Schülern mit und ohne Migrationshintergrund hier mit am geringsten ausfallen. 1. An welchen rheinland-pfälzischen Schulen werden die gesellschaftswissenschaftlichen und/oder die naturwissenschaftlichen Fächer integrativ erteilt? Gemäß den geltenden Stundentafeln wird in der Orientierungsstufe aller Schularten das integrative Fach „Naturwissenschaften“ erteilt. Grundlage ist der Rahmenlehrplan „Naturwissenschaften“ für die Klassenstufen 5 und 6. In der Integrierten Gesamtschule wird in den Klassenstufen 5 bis 10 das integrative Fach „Gesellschaftslehre“ erteilt. Grundlage sind die Rahmenlehrpläne „Gesellschaftslehre“ für die Klassenstufen 5 und 6 sowie für die Klassenstufen 7 bis 10. Für die Realschule plus sieht die Stundentafel vor, dass im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich der Unterricht entweder in den Fächern „Erdkunde“, „Geschichte“ und „Sozialkunde“ oder im Fach „Gesellschaftslehre“ erteilt wird. In allen Schularten eröffnen die Stundentafeln die Möglichkeit, dass die naturwissenschaftlichen und die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer ganz oder teilweise integrativ unterrichtet werden können, mit der Maßgabe, dass die Inhalte der jeweiligen Fächer dabei angemessen zu berücksichtigen sind. Die Angaben in Anlage 1 wurden für das Schuljahr 2015/2016 durch eine Abfrage bei allen betroffenen Schulen erhoben. Sie stellen dar, in welchem Umfang die Schulen von den genannten Möglichkeiten Gebrauch machen. 2. An welchen Schwerpunktschulen wird zugunsten des Klassenlehrerprinzips fachfremder Unterricht in Kauf genommen? Die Anzahl und die Standorte der Schwerpunktschulen, die zugunsten des Klassenlehrerprinzips Lehrkräfte fachfremd einsetzen, werden statistisch nicht erfasst. Das Kompendium Schwerpunktschule enthält unter anderem mehrere Anregungen zur Gestaltung des Unterrichts in der Orientierungsstufe für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung. Eine dieser Anregungen beinhaltet die Aussage, das Klassenlehrerprinzip zu stärken und dafür fachfremden Unterricht zuzulassen. Das stellt aber nicht die einzige Empfehlung dar. Als weitere Möglichkeiten werden stufenübergreifende temporäre Angebote auch als „Außendifferenzierung“, das Installieren von Unterstützersystemen und offene Unterrichtsformen im Fachunterricht genannt. Aus diesen vielfältigen Anregungen, die auf die Orientierungsstufe und eine bestimmte Schülerklientel zielen, kann nicht abgeleitet werden, dass in Schwerpunktschulen grundsätzlich fachfremder Unterricht zugunsten des Klassenlehrerprinzips in Kauf genommen wird. Wie viele Schwerpunktschulen welche der genannten Anregungen umsetzen, wird statistisch nicht erfasst. Das erscheint auch nicht sinnvoll, da sich dies im Laufe des Schuljahres immer wieder ändert. 3. Wie hoch ist der Anteil des fachfremden Unterrichts in den einzelnen Fächern der einzelnen Schularten? (Angaben bitte gliedern in absoluten und relativen Zahlen sowie nach landesweiten Daten und Daten für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte)? Die Angaben zu dieser Frage enthält Anlage 2. Es handelt sich um die Auswertung von Daten, die von den Schulen im Rahmen der Amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2014/2015 gemeldet wurden. Daten der amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2015/2016 wurden zum Erhebungsstichtag der Herbststatistik an den Schulen ermittelt. Die endgültigen Ergebnisse stehen erst nach Abschluss des Erhebungs- und Aufbereitungsprozesses zur Verfügung. Bei der Auswertung hat sich gezeigt, dass Angaben teilweise falsch bzw. missverständlich sind. Es ist sichergestellt, dass die Schulaufsicht die Unterrichtsplanung, den entsprechenden Lehrkräfteeinsatz und die Dokumentation einem stärkeren Controlling unterzieht . Zu den Grundschulen werden keine Angaben gemacht, da dies mit Blick auf die Konzeption und den pädagogischen Auftrag der Grundschule nicht sachgerecht wäre. Die Arbeit in der Grundschule erfordert in besonderem Maße die individuelle fachliche Förderung der Schülerinnen und Schüler und die Förderung sozialer Kompetenzen. Daraus resultiert u. a. neben dem notwendigen Fachlehrerprinzip die Betonung des Klassenleiterprinzips. Die Schülerinnen und Schüler werden über zwei – oftmals sogar über vier – Jahre hinweg im Klassenverband unterrichtet. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 In der Lehrkräfteausbildung zielt das Fachprofil Grundschulbildung auf eine breite Grundqualifikation der Lehrerinnen und Lehrer ab. Sie ist Voraussetzung dafür, dass ganzheitliches Unterrichten, das in den ersten Klassenstufen oft nicht auf einzelne Fächer aufgegliedert werden kann, über alle grundschulbezogenen Bereiche hinweg möglich ist (Klassenleiterprinzip). Dieses wird ergänzt durch das Fachlehrerprinzip, bei dem einzelne Fächer (z. B. evangelische und katholische Religionslehre) von Lehrkräften mit entsprechendem lehramtsbezogenen Fachstudium unterrichtet werden. Auch zu den Förderschulen werden keine Angaben gemacht. Grundsätzlich sollen an Förderschulen die Lehrkräfte in den Fächern eingesetzt werden, für die sie ausgebildet sind. Mit Blick auf den besonderen pädagogischen Auftrag der Förderschulen hat jedoch die Abstimmung der Unterrichtsinhalte und Unterrichtsorganisation auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler oberste Priorität. In der Primarstufe der Förderschulen gilt wie in der Grundschule das Klassenlehrerprinzip. Dieser Grund satz ist in der für die Förderschule geltenden Schulordnung verankert (§ 1 Abs. 6 der Schulordnung für die öffentlichen Son derschulen). Auch in der Sekundarstufe I der Förderschulen kann es aus pädago gischen Gründen erforderlich sein, die Anzahl der Bezugspersonen unter Berücksichtigung des Fachlehrerprinzips möglichst klein zu halten. Für alle Schularten der Sekundarstufen sind Wahlfächer und Arbeitsgemeinschaften nicht berücksichtigt. Im Schuljahr 2014/2015 existierten noch zwei Grund- und Hauptschulen, zwei Hauptschulen sowie zehn Realschulen in privater Trägerschaft. Hierbei handelt es sich meist um kleinere Schulen. In kleineren Schulen ergibt sich wegen der geringeren Gesamtzahl an Lehrkräften häufiger als an großen Schulen die Notwendigkeit von fachfremdem Unterricht. Alle schuleigenen Wahlpflichtfächer in der Realschule plus und in der Integrierten Gesamtschule, die nicht gleichzeitig Pflichtfächer in der Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II sind, wurden nicht einbezogen, da sie spezifische Profile unterstützen und im inhaltlichen Zuschnitt oft nicht mit den Fächern identisch sind, für die eine Lehrbefähigung oder Unterrichtserlaubnis vorliegen kann. Somit ist aus den statistischen Daten nicht feststellbar, ob der Unterricht fachfremd erteilt wird. Eine besondere Stellung nimmt das Fach „Informatik“ ein, das an Integrierten Gesamtschulen schuleigenes Wahlpflichtfach sein kann, aber auch als Grund- oder Leistungsfach in der gymnasialen Oberstufe angeboten wird. Im schuleigenen Wahlpflichtfach „Informatik“ sind häufig Inhalte enthalten, die der informationstechnischen Grund bildung zuzuordnen sind. Dieses Wahlpflichtfach wird daher häufig von Lehrkräften unterrichtet, die aufgrund ihrer Lehrbefähigung, z. B. für das Fach Mathematik, fachlich qualifiziert sind. Dennoch wird dieser Unterricht in der Schulstatistik als fachfremd ausgewiesen. Im Bereich der Wahlpflichtfächer sind in der Realschule plus nur die in der Stundentafel festgelegten Fächer „Technik und Naturwissenschaft “, „Hauswirtschaft und Sozialwesen“, „Wirtschaft und Verwaltung“ sowie eine zweite Fremdsprache berücksichtigt. Diese Wahlpflichtfächer wurden mit Ausnahme der zweiten Fremdsprache mit der Errichtung der ersten Realschulen plus zum Schuljahr 2009/2010 implementiert. Erst seitdem wird eine Aus- und Weiterbildung für diese Fächer angeboten. Der Bedarf an Lehrkräften für das Fach „Wirtschaft und Verwaltung“ ist im Vergleich zu dem Wahlpflichtfach „Wirtschafts- und Sozialkunde“ an den Vorgängerschulen gestiegen, da Letzteres nur in den Klassenstufen 9 und 10 unterrichtet wurde, das neue Wahlpflichtfach dagegen ab Klassenstufe 6. Daher ist der Anteil fachfremden Unterrichts im Fach „Wirtschaft und Verwaltung“ noch vergleichsweise hoch. Diejenigen Lehrkräfte, die an einem Weiterbildungskurs teilnehmen, diesen aber noch nicht abgeschlossen haben, werden als fachfremd Unterrichtende gezählt, weil sie noch keine Unterrichtserlaubnis erworben haben. Was den fachfremden Unterricht in den anderen Fächern der Sekundarstufen betrifft, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen . Zum pädagogischen Konzept der Integrierten Gesamtschulen gehört als wesentliches Element das Unterrichten in Jahrgangsteams, in denen jede Lehrkraft mit möglichst vielen Stunden eingesetzt ist. Um dieses Prinzip zu stärken, unterrichten Lehrkräfte häufig das Fach Gesellschaftslehre in ihrer Klasse auch fachfremd. Die fachliche und methodische Qualität wird dadurch gewährleistet, dass die Lehrkräfte in den Teams in enger fachlicher und pädagogischer Abstimmung zusammenarbeiten. An den Realschulen plus wird angestrebt, den Unterricht in einer Klasse von möglichst wenigen Lehrkräften erteilen zu lassen. Dadurch wird die individuelle Unterstützung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler gefördert. Um dies zu ermöglichen, wird in den so genannten Nebenfächern auch fachfremder Unterricht in Kauf genommen, während in den sogenannten Hauptfächern das Fachlehrerprinzip Vorrang hat. Die Qualität des fachfremd erteilten Unterrichts wird durch enge Abstimmung im Kollegium gewährleistet. Das Fach Sozialkunde wird an Realschulen plus häufig von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung in einem anderen Fach des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes unterrichtet. Diese sind fachlich qualifiziert, werden aber als fachfremd Unterrichtende gezählt. Erst seit dem Wintersemester 2014/2015 bietet die Universität Koblenz-Landau den lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang Darstellendes Spiel/Theater an. Bislang konnten Lehrkräfte nur durch Teilnahme an einem Weiterbildungslehrgang die Unterrichtsbefugnis und Unterrichtserlaubnis im Fach Darstellendes Spiel erhalten. Auch hier gilt, dass diejenigen Lehrkräfte, die an einem Weiterbildungskurs teilnehmen, diesen aber noch nicht abgeschlossen haben, als fachfremd Unterrichtende gezählt werden. Um dem vergleichsweise hohen Anteil fachfremden Unterrichts im Fach Ethik entgegenzuwirken, werden beim Pädagogischen Landesinstitut Weiterbildungskurse angeboten. Daneben ist auch eine grundständige Ausbildung möglich. Mit den neuen lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen wurde das Studienfach Ethik neu eingerichtet. Mit diesem Abschluss ist die Ausbildung an den Studienseminaren der Lehrämter Grundschulen, Realschulen plus, berufsbildende Schulen und Förderschulen möglich. 3 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Für das Lehramt an Gymnasien wurde mit der Reform der Lehrkräfteausbildung das Studienfach Philosophie/Ethik neu eingerichtet , das auf eine Lehrbefähigung sowohl im Fach Philosophie als auch im Fach Ethik abzielt. Vonseiten der Schulaufsicht wird darauf hingewirkt, dass in den nächsten Jahren verstärkt Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Ethik eingestellt werden. In den berufsbildenden Schulen werden teilweise Fächer unterrichtet, für die es keine Studienmöglichkeiten gibt, z. B. das Fach „Rechtslehre/Verwaltungskunde“. Andere Fächer kann man erst seit einigen Jahren und meist nur an sehr wenigen Universitäten studieren, wie z. B. „Druck- und Medientechnik“ oder „Gesundheitswissenschaften“. Wieder andere werden im Lehramtsstudium als Vertiefungsrichtung angeboten, wie z. B. „Informationstechnik“ im Fachbereich „Elektrotechnik“. In der Schulstatistik ist der Unterricht in diesen Fächern als fachfremd ausgewiesen, obwohl er von Lehrkräften mit einem Studium affiner Fächer erteilt wird. In den Fächern „Bildende Kunst“ und „Musik“ gibt es in den berufsbildenden Schulen aufgrund der Stundentafeln geringen Bedarf, sodass an der Einzelschule nur wenige Stunden anfallen. Daher werden diese Fächer häufig fachfremd unterrichtet, wobei sichergestellt wird, dass die eingesetzten Lehrkräfte über entsprechende fachliche Fähigkeiten verfügen und Fortbildungsveranstaltungen besuchen. In den Bereichen „Gesundheit“ und „Pflege“ wird sich der fachfremde Unterricht mittelfristig reduzieren, da mit der Einführung des „Vallendarer Modells“ bald grundständig ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen. An der Pflegewissenschaftlichen Fakultät der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar besteht seit dem Wintersemester 2012/2013 ein Lehramtsstudien - gang „Pflege an berufsbildenden Schulen“, der in Kooperation mit der Universität Koblenz-Landau durchgeführt wird. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Lernfelder in der Teilzeitberufsschule nicht nach der Fachsystematik der Unterrichtsfächer strukturiert sind, sondern nach beruflichen Handlungssituationen. Da sich die Amtliche Schulstatistik an Fächern und nicht an Lernfeldern orientiert, wird dieser Unterricht häufig als fachfremd ausgewiesen, obwohl er von fachlich qualifizierten Lehrkräften erteilt wird. Die gleiche Situation findet sich in der Fachschule, deren Lernmodule ebenfalls nach beruflichen Handlungssituationen strukturiert sind. So enthalten z. B. nahezu alle Module im Bildungsgang „Erzieherin/Erzieher“ Inhalte des Faches Pädagogik. Im Schuljahr 2014/2015 besuchten von den insgesamt ca. 123 000 Schülerinnen und Schülern im Bereich der berufsbildenden Schulen über 70 000 die Teilzeitberufsschule und etwas mehr als 14 000 die Fachschule. Das sind knapp 70 % der gesamten Schülerschaft der berufsbildenden Schulen. 4. Wie hoch ist die Zahl der Lehrkräfte an den einzelnen Schularten, die über eine Lehrbefähigung einer anderen Schulart verfügen (Angaben bitte gliedern in absolute und relative Zahlen sowie nach landesweiten Daten und Daten für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte)? Die Angaben zu dieser Frage enthält Anlage 3. Berücksichtigt sind ausschließlich hauptamtlich beschäftigte Lehrkräfte nach ihrem ersten Lehramt. Lehrkräfte, die ganz oder teilweise an eine andere Schule abgeordnet sind, werden nur bei ihrer Stammschule berücksichtigt. Dies gilt auch für Förderschullehrkräfte , die an Regelschulen abgeordnet sind. Einigen Schularten sind mehrere Lehrämter zugeordnet, da sowohl einige Schularten als auch einige Lehrämter mehrere Bildungs - gänge abdecken. Diese Zuordnung ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Vera Reiß Staatsministerin 4 Schulart GS GHS HS RS RS+ RS+FOS zugeordnete Lehrämter GS GS GHS RS GHS GHS GHS GHS RS+ RS+ RS RS FL GHS RS+ FL GHS RS+ RS+ FL GHS FL GHS GY BBS FL GHS Schulart IGS GY Koll/AGY FOES BBS zugeordnete Lehrämter GHS GY GY FOES BBS RS GY RS+ FL BBS GY Lehrer für FachpraxisFL GHS Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 Anlage 1 Die folgenden Angaben beziehen sich auf das Schuljahr 2015/2016. An den folgenden Schulen werden die naturwissenschaftlichen Fächer in einigen oder allen Klassenstufen von 7 bis 10 ganz oder teilweise integrativ erteilt: 5 HS Aach RS+ Herdorf RS+ Mainz Anne Frank RS+ Langenlonsheim RS+FOS Konz RS+ Nachtsheim GRS+ Ludwigshafen-Friesenheim RS+ Neuwied-Niederbieber RS+ Wittlich Kurfürst Balduin RS+ Niederzissen RS+ Koblenz Clemens-Brentano RS+ Ransbach-Baumbach RS+ Neustadt/Wied RS+ Rheinbrohl RS+ Westerburg RS+ Salz RS+ Diez RS+ Sinzig RS+FOS Katzenelnbogen RS+FOS Sohren-Büchenbeuren RS+ Lahnstein RS+ Vallendar Konrad-Adenauer RS+ Bernkastel-Kues GRS+ Gerolstein RS+ Neumagen-Dhron GRS+ Irrel RS+ Hillesheim GRS+ Jünkerath RS+ Saarburg GRS+ Kelberg RS+ Neustadt/Weinstraße GRS+ Kell/Zerf RS+FOS Haßloch GRS+ Waldrach RS+ Rockenhausen RS+FOS Birkenfeld/Niederbromb. RS+ Germersheim Weizsäcker RS+ Idar-Oberstein Rostocker Straße RS+ Kandel RS+ Thalfang RS+ Annweiler RS+FOS Lauterecken/Wolfstein RS+ Herxheim RS+ Pirmasens Kirchberg RS+ Limburgerhof RS+ Ramstein-Miesenbach RS+FOS Bingen Rochus GRS+ Vinningen RS+ Worms Karmeliter RS+ Wallhalben RS+ Ludwigshafen Karolina-Burger RS+ Bobenheim-Roxheim RS+FOS Schweich RS+ Böhl-Iggelheim RS+ Bad Dürkheim RS+ Bruchmühlbach-Miesau RS+ Mainz-Lerchenberg RS+ Dudenhofen/Römerberg RS+ Trier-Ehrang RS+ Gau-Algesheim RS+ Vallendar Marienschule RS+ Hauenstein RS+ Bad Kreuznach am Rotenfels RS+ Kirchheimbolanden RS+ Andernach St. Thomas RS+ Lingenfeld/Lustadt RS+ Betzdorf RS+ Maikammer-Hambach RS+ Neuwied Robert-Krups RS+ Weilerbach GRS+ St. Goarshausen RS+ Flomborn/Flörsheim-Dalsheim RS+ Waldbreitbach RS+ Bingen Scharlachberg GRS+ Wallhausen/Waldböckelheim GRS+ Budenheim/Mainz-Mombach RS+ Bendorf RS+ Ludwigshafen Diesterweg RS+ Daaden RS+ Speyer Siedlung Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode RS+ Gebhardshain RS+ Flonheim RS+ Ludwigshafen Ebertpark RS+ Wörrstadt Erich-Kästner RS+ Zweibrücken Herzog Wolfgang RS+ Frankenthal Ebert RS+ Speyer Nikolaus-von-Weis GRS+ Mainz Martinus GRS+ Kaiserslautern Paul-Gerhardt RS+ Kirn Kyrau RS+ Worms Nibelungen RS+ Germersheim Scholl RS+ Worms Pfrimmtal 6 GY Bolanden GY Frankenthal Karolinen GY Westerburg GY Dahn GY Landau Otto-Hahn GY Gerolstein GY Bad Marienberg An den folgenden Schulen werden die naturwissenschaftlichen Fächer in den Klassenstufe 7 und/oder 8 ganz oder teilweise integrativ erteilt: IGS Kaiserslautern B. v. Suttner IGS Nieder-Olm IGS Kastellaun IGS Sprendlingen IGS Ludwigshafen Ernst Bloch IGS Landau Montessori IGS Mainz Bretzenheim IGS Morbach IGS Mutterstadt IGS Waldfischbach-Burgalben IGS Wörrstadt IGS Rheinzabern IGS Koblenz IGS Eisenberg IGS Rockenhausen IGS Grünstadt IGS Mainz Anna Seghers IGS Hermeskeil An den folgenden Schulen wird in einigen oder allen Klassenstufen von 5 bis 10 das integrative Fach Gesellschaftslehre erteilt: HS Aach RS+ Bad Ems RS+ Mainz Anne Frank RS+ Gebhardshain RS+ Ludwigshafen Anne-Frank RS+ Hahnstätten RS+ Andernach Geschwister Scholl RS+ Langenlonsheim RS+ Oberwesel RS+ Meisenheim RS+FOS Traben-Trarbach RS+ Neuwied-Niederbieber RS+ Germersheim Weizsäcker RS+ Niederzissen RS+ Limburgerhof RS+ Rheinbrohl RS+ Koblenz Auf der Karthause RS+ Salz RS+ Mainz-Lerchenberg RS+ Simmern RS+FOS Alzey RS+ Sinzig RS+ Bad Kreuznach am Rotenfels RS+FOS Sohren-Büchenbeuren Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 7 RS+ Andernach St. Thomas RS+ Vallendar Konrad-Adenauer RS+ Betzdorf RS+ Wirges RS+ Koblenz Schweitzer RS+ Blankenrath RS+ Montabaur Heinrich Roth GRS+ Irrel RS+ Neuwied Robert-Krups GRS+ Jünkerath GRS+ St. Goarshausen GRS+ Kelberg GRS+ Wallhausen/Waldböckelheim GRS+ Kell/Zerf RS+FOS Asbach GRS+ Treis-Karden RS+ Altenglan RS+ Weilerbach RS+FOS Birkenfeld/Niederbromb. RS+ Winnweiler RS+ Manderscheid RS+ Flomborn/Flörsheim-Dalsheim RS+ Ulmen/Lutzerath RS+ Bingen Scharlachberg RS+FOS Lauterecken/Wolfstein GRS+ Budenheim/Mainz-Mombach RS+ Pirmasens Kirchberg RS+ Koblenz Goethe RS+ Ramstein-Miesenbach RS+ Bad Neuenahr-Ahrweiler Kästner GRS+ Vinningen RS+ Ludwigshafen Diesterweg RS+ Wallhalben RS+ Speyer Burgfeld RS+ Weisenheim RS+ Speyer Siedlung GRS+ Westhofen RS+ Flonheim RS+ Bobenheim-Roxheim RS+ Frankenthal Ebert RS+ Böhl-Iggelheim GRS+ Mainz Martinus RS+ Bruchmühlbach-Miesau RS+ Kirn Kyrau RS+ Dudenhofen/Römerberg RS+ Germersheim Scholl RS+ Gau-Algesheim RS+ Worms Nibelungen RS+ Hauenstein RS+ Trier Kurfürst-Balduin RS+ Kirchheimbolanden RS+ Ludwigshafen Ebertpark RS+ Lingenfeld/Lustadt RS+ Zweibrücken Herzog Wolfgang RS+ Maikammer-Hambach An den folgenden Schulen werden die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer in einigen oder allen Klassenstufen von 5 bis 10 ganz oder teilweise integrativ erteilt: GY Frankenthal Karolinen GY Bad Sobernheim GY Westerburg GY Gerolstein GY Daun Thomas-Morus GY Bad Marienberg Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 9 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 11 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 13 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 15 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 17 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 18 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 19 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 20 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 21 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 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Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 38 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 39 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 40 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 41 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 42 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 43 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 44 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 45 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 46 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 47 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 48 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 49 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 50 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 51 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 52 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 53 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 54 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 55 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 56 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 57 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 58 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 59 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 60 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 61 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 62 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 63 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 64 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 65 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 66 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 67 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 68 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 69 Drucksache 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