Drucksache 16/6047 zu Drucksache 16/5811 28. 12. 2015 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD – Drucksache 16/5811 – Qualität und Schulstruktur im rheinland-pfälzischen Schulwesen Die Große Anfrage 16/5811 vom 9. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Schullandschaft in Rheinland-Pfalz hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch weiterentwickelt . Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Schulwahlverhaltens wurde zum 1. August 2009 eine Schulstrukturreform auf den Weg gebracht, die zum Ende des Schuljahres 2014/2015 abgeschlossen wurde. In Rheinland-Pfalz wurden die Haupt- und Realschulen zu Realschulen plus zusammengeführt sowie weitere Integrierte Gesamtschulen errichtet. Durchlässigkeit und Aufstiegsorientierung wurden dadurch deutlich erhöht, damit jedes Kind und jeder Jugendliche seine Talente und Neigungen möglichst gut entwickeln kann. Außerdem wurde in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der gemeinsamen Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung bedarfsorientiert ausgebaut. Damit erfüllt Rheinland -Pfalz die Zielsetzungen der 2009 in Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention . Im Bereich der berufsbildenden Schulen (BBS) wurde für eine strukturelle Weiterentwicklung Mitte 2012 eine Expertengruppe eingesetzt. Konzentriert auf zwölf zentrale Punkte hat das Gremium seine Empfehlungen zur Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen vorgelegt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: I. Schulentwicklung 1. Wie hat sich die Zahl der rheinland-pfälzischen Schulen, aufgegliedert nach Schularten, seit 2009 bis heute entwickelt? 2. Wie hat sich die Zahl der rheinland-pfälzischen Schülerinnen und Schüler – aufgegliedert nach den verschiedenen Schularten – seit 2009 bis heute verändert? 3. Wie haben sich seit 2009/2010 die tatsächlichen Klassengrößen in den verschiedenen Schularten entwickelt? 4. Wie haben sich seit dem Schuljahr 2009/2010 die Zahlen der Schülerinnen und Schüler entwickelt , die die Schule mit dem Abschluss der Berufsreife, dem Sekundarstufen I-Abschluss, der Fachhochschulreife, der allgemeinen Hochschulreife verlassen (bitte nach ABS und BBS getrennt darstellen)? 5. Wie wird in den Grundschulen dem Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ in Rheinland- Pfalz Rechnung getragen? 6. Wie hat sich die Zahl der Integrativen und Kooperativen Realschulen plus seit ihrer Einführung entwickelt? 7. Wie hat sich die Zahl der Fachoberschulen (mit Schülerzahlen) seitdem entwickelt? 8. Wie hat sich das mit der Einführung der Realschule plus begonnene Projekt „Keine(r) ohne Abschluss“ entwickelt? 9. An wie vielen Integrierten Gesamtschulen wurden seit 2009 gymnasiale Oberstufen eingerichtet ? 10. Wie hat sich die Zahl der G8-Gymnasien in den letzten sechs Jahren entwickelt? 11. Welche qualitative Weiterentwicklung gab es im Bereich der Förderschulen? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Januar 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6047 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12. Wie stellt die Landesregierung angesichts der demografischen Entwicklung ein flächendeckendes und wohnortnahes Angebot an weiterführenden Schulen sicher? 13. Welche neuen Bildungsgänge in den berufsbildenden Schulen gibt es seit 2009? 14. Welche Empfehlungen der Expertenkommission für die berufsbildenden Schulen wurden bisher umgesetzt? II. Unterrichtsversorgung 15. Wie hat sich seit 2009 die Unterrichtsversorgung entwickelt? 16. Wie viele Lehrkräfte wurden seit dem Schuljahr 2009/2010 in Dauerarbeitsverhältnisse eingestellt , gegliedert nach Schularten? 17. Wie wird Vertretungsbedarf organisiert? III. Schulartübergreifende Angebote/Individuelle Förderung 18. Wie hat sich die Zahl der Ganztagsschulen im Land seit der Schulstrukturreform entwickelt ? 19. Welche Kooperationen mit außerschulischen Partnern gibt es im Rahmen der Ganztagsschulen und wie werden sie nachgefragt? 20. Wie hat sich die Zahl der Schwerpunktschulen entwickelt? 21. Wie hat sich der Anteil der inklusiv beschulten Kinder entwickelt? 22. Welche Angebote für die Bereiche „Sprachen lernen“ und „Sprach-/Lesekompetenz entwickeln “ gibt es im Land? 23. Wie wurden die Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung in den letzten Jahren weiterentwickelt? 24. Welche Partizipationsprojekte gibt es im Land? 25. Welche Projekte zur Begabtenförderung gibt es im Land? 26. Wie werden die Schülerinnen und Schüler im MINT-Bereich gefördert? 27. In welcher Art und Weise wird die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler im Land gefördert? 28. Wie wird das Instrument des Lehrer-Schüler-Eltern-Gesprächs eingesetzt? IV. Unterstützungsangebote für Schulen 29. Welche Unterstützungsangebote für Schulen und Lehrkräfte stellen die verschiedenen Träger bzw. Fortbildungsinstitute im Land in den Bereichen pädagogische Weiterentwicklung und qualitätsorientierte Schulentwicklung zur Verfügung? 30. Welche Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung ergriffen für die Fort- und Weiter bildung von rheinland-pfälzischen Lehrkräften? 2 Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Große Anfrage namens der Landes regierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei – mit Schreiben vom 22. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Rheinland-Pfalz hat mit der Schulstrukturreform in den Schuljahren 2009/2010 bis 2013/2014 als erstes westdeutsches Flächenland umfassend auf den sich abzeichnenden demografischen Wandel, ein verändertes Bildungswahlverhalten der Eltern, eine hohe Zahl von Jugendlichen ohne Schulabschluss und den steigenden Bedarf der Wirtschaft an gut qualifiziertem Nachwuchs reagiert und notwendige organisatorische Änderungen mit pädagogischen Verbesserungen verknüpft. Bis zum Schuljahr 2013/2014 wurden die bestehenden Hauptschulen und Realschulen in die neue Schulart Realschule plus überführt , die sowohl zum Abschluss der Berufsreife (sog. Hauptschulabschluss) als auch zum qualifizierten Sekundarabschluss I (sog. Mittlere Reife) führt. Parallel dazu wurde das Angebot an Integrierten Gesamtschulen deutlich erweitert. Vom Schuljahr 2013/2014 an besteht in der Sekundarstufe I das allgemeinbildende Schulsystem aus der Realschule plus mit ihren beiden Schulformen Koope - rative Realschule und Integrative Realschule sowie dem Gymnasium und der Integrierten Gesamtschule. In Rheinland-Pfalz wird somit mit den Grundschulen, den Förderschulen sowie den berufsbildenden Schulen ein durchlässiges und leistungsfähiges Schulangebot vorgehalten, das auf Chancengleichheit ausgerichtet ist und Schülerinnen und Schülern Zugang zu allen Bildungsabschlüssen wohnortnah ermöglicht. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6047 1. Wie hat sich die Zahl der rheinland-pfälzischen Schulen, aufgegliedert nach Schularten, seit 2009 bis heute entwickelt?  Die Zahl der Schulen seit 2009 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: *) Ab dem Schuljahr 2013/2014 ausschließlich Schulen in privater Trägerschaft. **) Ohne Fachoberschulen an Realschulen plus. (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.) 2. Wie hat sich die Zahl der rheinland-pfälzischen Schülerinnen und Schüler – aufgegliedert nach den verschiedenen Schularten – seit 2009 bis heute verändert? Die Zahl der Schülerinnen und Schüler sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die Daten der amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2015/2016 wurden zum Erhebungsstichtag der Herbststatistik an den Schulen ermittelt. Die endgültigen Ergebnisse stehen erst nach Abschluss des Erhebungs- und Aufbereitungsprozesses zur Verfügung. *) Inklusive Primarstufen der organisatorisch verbundenen Grund- und Hauptschulen und der Grund- und Realschulen plus. **) Inklusive Sekundarstufe I der Grund- und Hauptschulen. ***) Inklusive Sekundarstufe I der Grund- und Realschulen plus und der Realschulen plus mit angegliederter Fachoberschule. (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.) 3 Schulart Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Grundschule 922 935 939 939 947 946 943 Hauptschule*) 85 41 30 16 2 2 2 Grund- und Hauptschule*) 40 20 15 10 3 2 2 Realschule*) 83 33 24 18 11 10 9 Realschule plus 108 158 162 162 156 147 139 Grund- und Realschule plus 21 21 20 20 20 21 21 Realschule plus mit angegliederter Fachoberschule 12 19 25 30 32 Gymnasium 146 146 147 149 149 150 151 Kolleg und Abendgymnasium 3 4 4 4 4 4 4 Integrierte Gesamtschule 35 52 54 54 55 55 55 Freie Waldorfschule 8 9 9 9 9 8 8 Förderschule 139 138 138 138 138 135 132 Summe allgemeinbildende Schulen 1 590 1 557 1 554 1 538 1 519 1 510 1 498 Berufsbildende Schulen**) 103 103 105 104 104 105 105 Gesamt 1 693 1 660 1 659 1 642 1 623 1 615 1 603 Schulart Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Grundschule*) 150 969 145 693 141 410 135 392 133 020 133 707 Hauptschule**) 23 272 9 403 5 210 1 725 561 476 Realschule 46 143 15 679 10 350 7 330 4 558 4 187 Realschule plus***) 57 110 88 181 93 036 95 204 93 583 88 636 Gymnasium 138 652 138 882 138 070 137 025 135 398 133 757 Kolleg und Abendgymnasium 669 757 727 779 716 684 Integrierte Gesamtschule 24 526 34 336 35 754 37 243 38 508 39 769 Freie Waldorfschule 2 416 2 434 2 455 2 482 2 501 2 454 Förderschule 15 545 15 099 14 823 14 777 14 626 14 614 Summe allgemeinbildende Schulen 459 302 450 464 441 835 431 957 423 471 418 284 Berufsbildende Schulen 132 420 129 098 127 094 125 317 123 859 123 160 Gesamt 591 722 579 562 568 929 557 274 547 330 541 444 Drucksache 16/6047 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 3. Wie haben sich seit 2009/2010 die tatsächlichen Klassengrößen in den verschiedenen Schularten entwickelt? Die durchschnittlichen Klassengrößen haben sich wie folgt verändert: *) Inklusive Primarstufen der organisatorisch verbundenen Grund- und Hauptschulen und der Grund- und Realschulen plus. **) Inklusive Sekundarstufe I der Grund- und Hauptschulen ***) Inklusive Sekundarstufe I der Grund- und Realschulen plus und der Realschulen plus mit angegliederter Fachoberschule. ****) Ohne Klassen der Sekundarstufe II bzw. der 10. Klasse G8. (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.) Die Daten der amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2015/2016 stehen erst nach Abschluss des Erhebungs- und Aufbereitungsprozesses zur Verfügung. 4. Wie haben sich seit dem Schuljahr 2009/2010 die Zahlen der Schülerinnen und Schüler entwickelt, die die Schule mit dem Abschluss der Berufsreife, dem Sekundarstufen I-Abschluss, der Fachhochschulreife, der allgemeinen Hochschulreife verlassen (bitte nach ABS und BBS getrennt darstellen)? Die Entwicklung der Abschlüsse der Absolventinnen und Absolventen zum Ende des jeweiligen Schuljahres sind nachfolgend dargestellt . Die Daten zum Ende des Schuljahres 2014/2015 stehen erst nach Abschluss des Erhebungs- und Aufbereitungsprozesses der amtlichen Schulstatistik zur Verfügung. (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.) 5. Wie wird in den Grundschulen dem Prinzip „Kurze Beine – kurze Weg“ in Rheinland-Pfalz Rechnung getragen? In § 13 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG) ist für Grundschulen die Einzügigkeit als Mindestgröße festgelegt; gemäß § 13 Abs. 4 SchulG sind in besonderen Fällen Ausnahmen von der Mindestgröße zulässig, sodass grundsätzlich auch Grundschulen mit kombinierten Klassen geführt werden können. Nach § 91 SchulG entscheidet die Schulbehörde über die Errichtung oder Aufhebung von Schulen nach dem schulischen Bedürfnis . Dabei muss die schulgesetzlich festgelegte Mindestgröße von Schulen beachtet werden. Bei der Feststellung des schulischen 4 Schulart Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Grundschule*) 21,0 20,5 19,9 19,0 18,5 18,3 Hauptschule**) 19,6 18,7 18,9 16,7 15,2 15,9 Realschule 26,0 26,1 26,8 27,6 28,7 28,3 Realschule plus***) 22,3 22,6 22,6 22,5 22,5 22,4 Gymnasium****) 27,1 27,0 26,9 26,7 26,1 25,9 Integrierte Gesamtschule****) 26,3 26,1 26,4 26,6 26,8 26,8 Förderschule 9,6 9,6 9,6 9,7 9,6 9,7 Berufsbildende Schule 19,8 19,4 19,3 19,2 19,2 19,3 Allgemeinbildende Schulen Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Berufsreife 9 163 8 820 8 442 8 284 8 001 Sekundarabschluss I 18 246 18 042 18 252 18 481 18 230 Fachhochschulreife (schulischer Teil) 713 785 911 775 808 Hochschulreife 13 662 13 762 13 941 14 386 13 624 Berufsbildende Schulen Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Berufsreife 1 602 1 303 1 177 1 196 1 248 Sekundarabschluss I 3 742 3 404 2 941 2 700 2 543 Fachhochschulreife (schulischer Teil) 6 338 6 538 6 302 3 098 934 Fachhochschulreife (vollständig) 3 617 4 104 Darunter an Fachoberschulen der Realschulen plus 353 544 Hochschulreife 2 234 2 403 2 738 2 673 2 847 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6047 Bedürfnisses sind regionale Schulentwicklungspläne zu berücksichtigen, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet oder von benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten gemeinsam aufgestellt werden. Mit der Absenkung der Klassenmesszahl auf 24, beginnend mit der Klassenstufe 1 im Schuljahr 2011/2012, wurden neben der Verbesserung der pädagogischen Rahmenbedingungen an den Grundschulen auch die organisatorischen Bedingungen geschaffen, um bei zurückgehenden Schülerzahlen Grundschulen in der Einzügigkeit als Mindestgröße zu erhalten. Seither hat sich die durchschnittliche Klassenfrequenz in der Grundschule von 20,5 auf 18,3 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2014/2015 reduziert. Damit hat Rheinland-Pfalz in den Grundschulen mit die kleinsten Grundschulklassen bundesweit. Mit dem Landesgesetz zur Änderung der Schulstruktur vom 22. Dezember 2008 wurde die Möglichkeit eröffnet, eine Grundschule an mehreren Standorten zu führen (§ 10 Abs. 2 Satz 2 und § 62 Abs. 1 Satz 1 SchulG). Damit sollen nach dem Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“ möglichst viele Grundschulstandorte wohnortnah erhalten werden. Dieses Konzept der „Grundschulen mit mehreren Standorten“ stellt sicher, dass einzelne Grundschulstandorte, die die Einzügigkeit nicht mehr erreichen, auch unabhängig von besonderen Fällen im Sinne von § 13 Abs. 4 SchulG im Verbund mit benachbarten Grundschulstandorten fortbestehen können. Neben dem Erhalt kleiner Grundschulstandorte hat dieses Konzept weitere pädagogische und organisatorische Vorteile, z. B. hinsichtlich des fachlichen Austauschs der Lehrkräfte, der schulinternen Vertretungsmöglichkeiten und der Funktionsstellenstruktur . 6. Wie hat sich die Zahl der integrativen und kooperativen Realschulen plus seit ihrer Einführung entwickelt? Realschulen plus werden als Kooperative Realschulen oder als Integrative Realschulen geführt (vgl. § 10 a Abs. 1 SchulG). Während alle Dualen Oberschulen und Regionalen Schulen mit Beginn der Schulstruktur zum Schuljahr 2009/2010 in Realschulen plus umgewandelt wurden, geschah dies bei den Haupt- und Realschulen schrittweise; die Umwandlung aller öffentlichen Haupt- und Realschulen war mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 abgeschlossen. Aus nachstehender Tabelle wird die Entwicklung der Kooperativen und Integrativen Realschulen ersichtlich. Mit aufgeführt sind die Realschulen plus, die in Integrierte Gesamtschulen überführt oder aufgehoben werden und deshalb keine Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 5 mehr aufnehmen. Im Schuljahr 2015/2016 nehmen 185 Realschulen plus Schülerinnen und Schüler auf, davon 87 Integrative Realschulen und 98 Kooperative Realschulen. Änderungen können sich in den nächsten Jahren aus folgenden Gründen ergeben: – Die Haupt- und Realschulen in freier Trägerschaft können auf Antrag des Schulträgers auch künftig in Realschulen plus umgewandelt werden; so wurde mit Beginn des aktuellen Schuljahres die Bischöfliche Realschule Koblenz in eine Realschule plus mit Fachoberschule überführt. – Die Realschulen plus können die Organisationsform auf Antrag des Schulträgers wechseln; so wurde bislang bereits eine Realschule plus von einer Integrativen Realschule in eine Kooperative Realschule umgewandelt und umgekehrt zwei Kooperative Realschulen in Integrative Realschulen. 7. Wie hat sich die Zahl der Fachoberschulen (mit Schülerzahlen) seitdem entwickelt Die Zahl der Fachoberschulen und die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Fachoberschulen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.) 5 Schuljahr Anzahl Integrativer Realschulen Anzahl Kooperativer Realschulen 2009/2010 64 65 2010/2011 75 90 2011/2012 97 97 2012/2013 100 95 2013/2014 99 102 2014/2015 96 102 2015/2016 92 100 Schuljahr Anzahl Schulen Schülerinnen und Schüler 2011/2012 12 463 2012/2013 19 1 078 2013/2014 25 1 563 2014/2015 30 1 916 Drucksache 16/6047 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Schuljahr 2015/2016 wurden an der Realschule plus Birkenfeld und der Privaten Realschule plus Koblenz Fachoberschulen eingerichtet . Die Zahl der Schülerinnen und Schüler stehen erst nach Abschluss des Erhebungs- und Aufbereitungsprozesses der amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2015/2016 zur Verfügung. 8. Wie hat sich das mit der Einführung der Realschule plus begonnene Projekt „Keine(r) ohne Abschluss“ entwickelt? Seit dem Schuljahresbeginn 2009/2010 gibt es das zehnte Schuljahr zur Erlangung der Qualifikation der Berufsreife nach § 79 der Übergreifenden Schulordnung. Das sogenannte Schuljahr „Keine/r ohne Abschluss (KoA)“ wird an zehn Standorten von Realschulen plus in jeweils einer Klasse organisiert. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sich das Lernsetting in einer „KoA“-Klasse positiv auf Motivation, Lernfreude und Leis - tungswillen der meisten Jugendlichen auswirkt. Dieser Erfolg wird im Rahmen eines verpflichtenden Ganztagsschulangebots vor allem mit gezielten Förderangeboten im Unterricht und einem hohen Praxisanteil in Betrieben erreicht. In der bisherigen Laufzeit des Projekts (1. August 2009 bis 31. Juli 2015) besuchten 676 Schülerinnen und Schüler die „KoA“-Klassen, 231 Mädchen und 445 Jungen. 580 Schülerinnen und Schüler haben den Abschluss der Berufsreife erreicht, 189 Mädchen und 391 Jungen. Die Abschlussquote beträgt damit rund 86 %, bei den Mädchen rund 82 %, bei den Jungen rund 88 %. 474 Schülerinnen und Schüler (164 Mädchen und 310 Jungen) haben einen direkten Anschluss gefunden. Die Anschlussquote beträgt rund 82 %, bei den Mädchen sind es rund 87 %, bei den Jungen rund 79 %. Rund die Hälfte der Jugendlichen hat mittlerweile eine Lehre begonnen, unter anderem im Bäcker-, Koch-, Fleischer-, Drucker-, Sanitär-, Floristik- und Dachdeckerhandwerk sowie im Einzel-, Groß- und Außenhandel, als Hotelfachkraft, Stuckateur, Fotolaborantin oder Fotolaborant, Zerspannungsmechaniker, Baustoffprüfer, Landmaschinenbauer, Zahnarzthelferin oder Zahnarzt - helfer, in Pflegeberufen oder als Landschaftsgärtner. Die anderen Jugendlichen haben ihren Schulbesuch fortgesetzt, ein Beschäftigungsverhältnis begonnen oder einen Vertrag über ein Langzeit-Praktikum bzw. ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) abgeschlossen. Der Rückgang des Anteils von Abgängerinnen und Abgängern ohne Schulabschluss zeigt, dass Rheinland-Pfalz über die Jahre hinweg seinen Spitzenplatz im Ländervergleich halten und stabilisieren konnte. Daten zu den Schülerzahlen sowie an den einzelnen Schulstandorten erreichten Abschluss- und Anschlussquoten enthalten die nachfolgenden Tabellen: Zahl der Schülerinnen und Schüler und jeweilige erreichte Abschlussquote 6 „KoA“-Schulen in Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Ransbach- Baumbach 18 94,70 % 15 88,20 % 17 94,40 % 14 87,50 % 14 87,50 % 15 93,75 % Ramstein- Miesenbach 12 75,00 % 12 85,70 % 17 85,00 % 14 77,80 % 14 82,40 % 13 86,67 % Lauterecken- Wolfstein – 14 77,80 % 11 64,70 % 15 83,30 % 4 40,00 % 15 83,33 % Bad Bergzabern – 12 100,00 % 8 72,70 % 17 100,00 % 15 100,00 % 12 92,31 % Bad Sobernheim – 10 90,90 % 11 100,00 % 13 76,50 % 8 88,90 % 13 100,00 % Birkenfeld – – 13 86,70 % 15 88,20 % 14 87,50 % 9 81,82 % Sohren- Büchenbeuren – – 15 75,00 % 16 100,00 % 16 100,00 % 15 100,00 % Trier-Ehrang – – 9 64,30 % 9 81,80 % 11 84,60 % 7 77,78 % Kaiserslautern – – – 15 93,80 % 14 87,50 % 11 78,57 % Pirmasens – – – 16 88,90 % 14 82,40 % 8 88,89 % Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6047 Zahl der Schülerinnen und Schüler und erreichte Anschlussquote (Quelle: Berechnung MBWWK.) Auch das Projekt „KoA“ trägt dazu bei, dass der Anteil von Abgängerinnen und Abgängern ohne Schulabschluss in Rheinland- Pfalz bundesweit unterdurchschnittlich ist. 9. An wie vielen Integrierten Gesamtschulen wurden seit 2009 gymnasiale Oberstufen eingerichtet? Seit 2009 wurden insgesamt 20 gymnasiale Oberstufen an Integrierten Gesamtschulen errichtet. Zum 1. August 2009 startete die gymnasiale Oberstufe an der IGS Hamm. Zum 1. August 2010 sind die gymnasialen Oberstufen an der IGS Anna Seghers Mainz und an der IGS Horhausen eingerichtet worden . Zum 1. August 2012 wurde die Genehmigung zur Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der privaten IGS Montessori Landau erteilt. Zum 1. August 2014 sind folgende gymnasiale Oberstufen an Integrierten Gesamtschulen eingerichtet worden: IGS Nieder-Olm, IGS Gerhard Ertl Sprendlingen, IGS Worms, IGS Deidesheim/Wachenheim, IGS Zell. Zum 1. August 2015 starteten folgende gymnasiale Oberstufen an Integrierten Gesamtschulen: IGS Contwig, IGS Emmelshausen, IGS Landstuhl, IGS Mainz-Hechtsheim, IGS Morbach, IGS Nastätten, IGS Osthofen, IGS Polch, IGS Rheinzabern, IGS Rülzheim, IGS Waldfischbach-Burgalben. 10. Wie hat sich die Zahl der G8-Gymnasien in den letzten sechs Jahren entwickelt? In Rheinland-Pfalz wurde – anders als in anderen Ländern – das achtjährige Gymnasium nicht flächendeckend eingeführt, sondern nur an den Standorten, an denen Schule, Eltern und Schulträger dies wünschten und immer in Verbindung mit einer verpflichten - den Ganztagsschule. Im Schuljahr 2009/2010 gab es landesweit 13 G8GTS-Gymnasien, im Schuljahr 2010/2011 kamen vier weitere hinzu, im Schuljahr 2011/2012 zwei und in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 je eines. Insgesamt gibt es derzeit 21 G8GTS-Gymnasien. 11. Welche qualitative Weiterentwicklung gab es im Bereich der Förderschulen? Wie bereits im Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankert, leisten die Förderschulen einen Beitrag zum Gelingen des inklusiven Unterrichts. Dies ist mit einem Auftrag für Förderschulen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung verbunden. In der Schulgesetznovelle von 2014 wurde der entsprechende Auftrag verankert, ebenso die Beauftragung als Förder- und Beratungszentrum. Der Aufbau eines Netzes von Förder- und Beratungszentren erfolgt parallel zum Ausbau der Schwerpunktschulen. Zum 1. Februar 2015 wurden erstmals Förderschulen auf Antrag des Schulträgers als Förder- und Beratungszentren beauftragt (§ 92 Abs. 6 SchulG). Die Beauftragung erhalten jeweils einzelne Förderschulen, diese bündeln die Kompetenzen von allen Förder - schulen im Zuständigkeitsbereich. Damit entsteht in den Regionen ein sonderpädagogisches Netzwerk mit hoher sonderpädagogischer Fachkompetenz, das inklusiven Unterricht nachhaltig unterstützt. 7 „KoA“-Schulen in Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Ransbach-Baumbach 15 83,33 % 14 93,33 % 15 88,23 % 12 87,51 % 14 100,00 % 9 60,00 % Ramstein-Miesenbach 10 83,33 % 9 75,00 % 12 70,58 % 14 100,00 % 12 85,71 % 10 76,92 % Lauterecken- Wolfstein – 10 71,42 % 8 72,72 % 9 60,00 % 4 100,00 % 10 66,67 % Bad Bergzabern – 11 91,66 % 8 100,00 % 13 76,47 % 13 86,66 % 10 83,33 % Bad Sobernheim – 6 60,00 % 5 45,45 % 11 84,61 % 7 87,50 % 7 53,85 % Birkenfeld – – 12 92,31 % 14 93,33 % 9 64,28 % 9 100,00 % Sohren-Büchenbeuren – – 16 100,00 % 12 75,00 % 14 87,50 % 13 86,67 % Trier-Ehrang – – 9 100,00 % 7 77,77 % 9 81,81 % 7 100,00 % Kaiserslautern – – – 11 73,33 % 7 50,00 % 11 100,00 % Pirmasens – – – 16 100,00 % 12 85,71 % 7 87,50 % Drucksache 16/6047 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Schuljahr 2015/2016 sind insgesamt 12 Förder- und Beratungszentren beauftragt; mit diesen arbeiten insgesamt weitere 38 (von 132) Förderschulen als Stammschulen für Beratung mit. Damit sind mit insgesamt 50 beteiligten Schulen bereits ca. 30 % aller Förderschulen in den Entwicklungsprozess einbezogen. Sie wirken dabei mit, sonderpädagogisches Fachwissen überall dort verfügbar zu machen, wo es erforderlich ist, und sichern sonderpädagogische Förderung auf hohem Niveau. Damit werden in allen Förderschwerpunkten und sonderpädagogischen Beratungsbedarfen verlässliche Unterstützungsangebote für Schulen geschaffen. Mit dem Ziel der Schaffung wohnortnäherer Angebote von Förderschulen wurden seit 2009/2010 Förderschulen um Förderschwerpunkte erweitert: Diese Erweiterungen beziehen sich zum einen auf die Förderschwerpunkte motorische Entwicklung (eine Schule) und den Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung (drei Schulen). Zum anderen beziehen sie sich auf den Förderschwerpunkt Sprache. Entsprechend dem Landeskonzept „Weiterentwicklung der Inklusion im schulischen Bereich“ (2014) wurden systematisch in Abstimmung mit den Schulträgern zusätzliche inklusive Angebote im Förderschwerpunkt Sprache an wohnortnahen Grundschulen aufgebaut, die keine Schwerpunktschulen sind (Landkreis Mainz-Bingen, Landkreis Südwestpfalz, Donnersbergkreis , Neustadt). Zur fachlichen Sicherung der Förderung ist dazu an insgesamt sieben Förderschulen der Förderschwerpunkt Sprache angegliedert, ohne dass an den Förderschulen eigene Klassen in diesem Förderschwerpunkt gebildet werden. Seit dem Schuljahr 2015/2016 wird im Bildungsgang Lernen schrittweise systematisches Fremdsprachenlernen im Fach Englisch eingeführt. Dabei wird an die positiven Erfahrungen mit dem Englischunterricht im Ganztagsangebot und in Arbeitsgemeinschaften an Förderschulen angeknüpft. Ebenso sind die Erfahrungen im zieldifferenten Unterricht an Schwerpunktschulen eingeflossen. Damit wird der Stellenwert von Fremdsprachenkenntnissen für alle Schülerinnen und Schüler aufgegriffen und die Anschluss - fähigkeit verbessert. 12. Wie  stellt die Landesregierung angesichts der demografischen Entwicklung  ein  flächendeckendes und wohnortnahes Angebot an weiterführenden Schulen sicher? Als Folge der demografischen Entwicklung verzeichnen bei einer landesweiten Betrachtung alle weiterführenden Schularten in der Sekundarstufe I rückläufige Schülerzahlen. Unabhängig hiervon gibt es einzelne Regionen bzw. Schulen mit steigenden Schülerzahlen . Diese Ausgangsbasis erfordert eine umsichtige Schulentwicklungsplanung. An den Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen führt der Rückgang der Schülerzahl bisher nicht zu einer Gefährdung bestehender Schulen. Was Realschulen plus anbelangt hat das Land bereits im September 2013 „Leitlinien für ein wohnortnahes Angebot an Realschulen plus“ herausgegeben, die einen Rahmen für die schulgesetzlich vorgesehenen Ausnahmen von der Mindestzügigkeit aus siedlungsstrukturellen Gründen definieren. Diese Möglichkeit eröffnet das Schulgesetz nur für Realschulen plus, damit diese Schulart ein wohnortnahes Angebot in ihren beiden Schulformen vorhalten kann, das dem pädagogischen Auftrag, der Vielfalt im Wahlpflichtbereich und dem Profil einer praxis- und aufstiegsorientierten Schule gerecht wird. Inzwischen sind nach diesen Leitlinien insgesamt elf Realschulen plus geprüft worden. Bei sechs Schulen (Grund- und Realschule plus Kell am See / Zerf, Realschule plus Waldrach, Realschule plus Thalfang, Realschule plus Waldbreitbach, Grund- und Realschule plus Irrel sowie Grund- und Realschule plus Treis-Karden) wurde das schulische Bedürfnis für eine Weiterführung aus siedlungsstrukturellen Gründen unter der Mindestzügigkeit festgestellt. Vier Schulen wurden zum 31. Juli 2015 aufgehoben: Realschule plus Baumholder, Realschule plus Blankenrath, Realschule plus Herdorf und Realschule plus Wallhalben. Aktuell wird die Aufhebung der Glantalschule Realschule plus Glan-Münchweiler zum 31. Juli 2016 vorbereitet. 13. Welche neuen Bildungsgänge in den berufsbildenden Schulen gibt es seit 2009? Die seit 2009 genehmigten 67 neuen Bildungsgänge in den berufsbildenden Schulen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. 8 Schuljahr 2009/2010 14 Bildungsgänge BBS Bad Kreuznach Wirtschaft Berufliches Gymnasium Fachrichtung Technik Schwerpunkt Elektrotechnik BBS Betzdorf-Kirchen Berufliches Gymnasium Fachrichtung Technik Schwerpunkt Metalltechnik BBS Boppard Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Gastgewerbe und Catering BBS Koblenz Gewerbe-Hauswirtschaft- Berufliches Gymnasium Fachrichtung Technik Schwerpunkt Gestaltungs- und Sozialwesen Medientechnik BBS Lahnstein Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Polizeidienst und Verwaltung BBS Ludwigshafen Wirtschaft I Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Facilitymanagement BBS Ludwigshafen Wirtschaft I Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Logistikmanagement Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6047 BBS Mainz 1, Gewerbe und Technik Berufliches Gymnasium Fachrichtung Technik Schwerpunkt Gestaltungs- und Medientechnik BBS Mayen Berufliches Gymnasium Fachrichtung Gesundheit und Soziales BBS Montabaur Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Organisation und Officemanagement BBS Neustadt Berufliches Gymnasium Fachrichtung Technik Schwerpunkt Gestaltungs- und Medientechnik BBS Südliche Weinstraße Berufsoberschule 2 Fachrichtung Technik BBS Trier Gewerbe und Technik Berufliches Gymnasium Fachrichtung Technik Schwerpunkt Gestaltungs- und Medientechnik BBS Westerburg Berufliches Gymnasium Fachrichtung Technik Schwerpunkt Metalltechnik Schuljahr 2010/2011 15 Bildungsgänge BBS Andernach Berufliches Gymnasium Fachrichtung Technik Schwerpunkt Metalltechnik BBS Bad Dürkheim Fachschule Fachbereich Technik Fachrichtung Informatik Schwerpunkt Betriebsinformatik BBS Bad Neuenahr-Ahrweiler Berufliches Gymnasium Fachrichtung Technik Schwerpunkt Umwelttechnik BBS Bitburg Berufsoberschule 2 Fachrichtung Wirtschaft BBS Boppard Fachschule Fachbereich Sozialwesen Fachrichtung Heilerziehung BBS Boppard Fachschule Fachbereich Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik BBS Boppard Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Sozialassistenz BBS Kaiserslautern II Wirtschaft und Soziales Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Sozialassistenz BBS Montabaur Berufliches Gymnasium Fachrichtung Gesundheit und Soziales BBS Prüm Berufliches Gymnasium Fachrichtung Gesundheit und Soziales BBS Rodalben Fachschule Fachbereich Ernährung und Hauswirtschaft Fachrichtung Hauswirtschaft Schwerpunkt Meisterin/Meister in der städtischen Hauswirtschaft BBS Rodalben Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Sozialassistenz BBS Saarburg Berufliches Gymnasium Fachrichtung Wirtschaft BBS Wissen Berufliches Gymnasium Fachrichtung Wirtschaft BBS Zweibrücken Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Rechnungslegung und Controlling Schuljahr 2011/2012 6 Bildungsgänge BBS Koblenz Gewerbe-Hauswirtschaft- Fachschule Technik Fachrichtung Veranstaltungs- und Eventmanagement Sozialwesen BBS Neuwied Gewerbe und Technik Fachschule Technik Fachrichtung Mechatronik BBS Neuwied Wirtschaft Berufliches Gymnasium Fachrichtung Gesundheit und Soziales BBS Südliche Weinstraße Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Sozialassistenz BBS Trier Balthasar-Neumann-Technikum Fachschule Technik Fachrichtung Medizintechnik BBS Zweibrücken Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Sozialassistenz Schuljahr 2012/2013 11 Bildungsgänge BBS Bad Kreuznach Technik-Gewerbe- Berufliches Gymnasium Fachrichtung Technik Schwerpunkt Elektrotechnik Hauswirtschaft-Sozialwesen BBS Bad Kreuznach Technik-Gewerbe- Fachschule Technik Fachrichtung Elektrotechnik Schwerpunkt Energie- Hauswirtschaft-Sozialwesen elektronik BBS Bad Kreuznach Wirtschaft Berufsoberschule 1 Fachrichtung Wirtschaft BBS Bad Kreuznach Wirtschaft Berufsoberschule 2 Fachrichtung Wirtschaft BBS Betzdorf-Kirchen Fachschule Technik Fachrichtung Maschinentechnik Schwerpunkt Mechatronik BBS Boppard Berufsoberschule 2 Fachrichtung Sozialwesen 9 Drucksache 16/6047 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode BBS Koblenz Technik Berufliches Gymnasium Fachrichtung Technik Schwerpunkt Informationstechnik BBS Koblenz Wirtschaft Duale Berufsoberschule BBS Rodalben Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik BBS Speyer Fachschule Technik Fachrichtung Luftfahrttechnik BBS Südliche Weinstraße Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik Schuljahr 2013/2014 7 Bildungsgänge BBS Bernkastel-Kues Fachschule Altenpflege Fachrichtung Altenpflegehelferinnen/-helfer BBS Bernkastel-Kues Fachschule Altenpflege Fachrichtung Altenpflegerinnen/-pfleger BBS Gerolstein Berufliches Gymnasium Fachrichtung Technik Schwerpunkt Metalltechnik BBS Idar-Oberstein Technik Fachschule Ernährung/Hauswirtschaft Fachrichtung Hauswirtschaft Schwerpunkt Meisterin/Meister in der städtischen Hauswirtschaft BBS Kaiserslautern II Wirtschaft und Soziales Fachschule Altenpflege Fachrichtung Altenpflegehelferinnen/-helfer BBS Kaiserslautern II Wirtschaft und Soziales Fachschule Altenpflege Fachrichtung Altenpflegerinnen/-pfleger BBS Kusel Berufsoberschule 2 Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung Schuljahr 2014/2015 4 Bildungsgänge BBS Simmern Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Organisation und Führung BBS Simmern Fachschule Technik Fachrichtung Maschinentechnik Schwerpunkt Maschinenbau BBS Bad Dürkheim Fachschule Altenpflege Fachrichtung Altenpflegehelferinnen/-helfer BBS Westerburg Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Organisation und Führung Schuljahr 2015/2016 5 Bildungsgänge BBS Bad Kreuznach Technik-Gewerbe- Fachschule Technik Fachrichtung Bautechnik Schwerpunkt Hochbau Hauswirtschaft-Sozialwesen BBS Bad Neuenahr-Ahrweiler Berufliches Gymnasium Fachrichtung Wirtschaft BBS Zweibrücken Berufliches Gymnasium Fachrichtung Wirtschaft BBS Mayen Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik BBS Mainz II Hauswirtschaft und Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Organisation und Führung Sozialwesen Schuljahr 2016/2017 5 Bildungsgänge BBS Bad Kreuznach Technik-Gewerbe- Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Sozialassistenz Hauswirtschaft-Sozialwesen BBS Germersheim Fachschule Wirtschaft Fachrichtung Betriebswirtschaft/Unternehmensmanagement Schwerpunkt Logistik BBS Simmern Berufsoberschule 2 Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung BBS Südliche Weinstraße Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Organisation und Führung BBS Wissen Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Organisation und Führung 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6047 14. Welche Empfehlungen der Expertenkommission für die berufsbildenden Schulen wurden bisher umgesetzt? Im Januar 2014 hat eine Expertengruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, der Lehrerverbände und Lehrergewerkschaften , der BBS-Schulleitungen, des Landeselternbeirats, des MBWWK sowie der ADD unter wissenschaftlicher Beratung durch die Technische Universität Darmstadt Empfehlungen für die strukturelle und pädagogische Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen vorgelegt. Diese Empfehlungen sind seither handlungsleitend für die Mehrzahl der Maßnahmen, die aktuell erfolgreich im Berufsbildungsbereich umgesetzt und nachgehalten werden. Empfehlung 1 fordert eine gute Unterrichtsversorgung. Die Soll-Ist-Differenz konnte in den letzten beiden Jahren deutlich reduziert werden. Zum 1. November des laufenden Schuljahres betrug sie 3,1 % und war so niedrig wie noch nie. Eine weitere Verbesserung der Unterrichtsversorgung bleibt das Ziel. Eine gute Berufswahlvorbereitung der Schülerinnen und Schüler ist zentrales Anliegen der Empfehlung 2. Hierfür ist die Weiterentwicklung der „Richtlinie zur Schullaufbahnberatung sowie Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung“ ein wichtiger Schritt. Die Umsetzung der darin formulierten Standards hilft den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufen I und II, die berufliche Bildung als gleichwertige und attraktive Möglichkeit neben der akademischen Bildung zu sehen. Die Empfehlungen 3, 4 und 7 zielen auf die Sicherung eines wohnortnahen Berufsschulunterrichts und die Stärkung kleinerer Berufsschulstandorte. Die im Juni 2015 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift zur Klassen- und Kursbildung räumt dazu den Schulen die Möglichkeit ein, kleinere Klassen in der Teilzeitberufsschule zu bilden. Dies ermöglicht auch eine bessere Förderung von leistungsschwachen und leistungsstarken Schülerinnen und Schülern, wie sie in Empfehlung 6 gefordert wird. Daneben erprobt der Schulversuch „Berufsschule 2020“ (BS 20) pädagogische, curriculare, organisatorische und technische Möglichkeiten einer gemeinsamen Beschulung verwandter Ausbildungsberufe. Einer wohnortnahen Beschulung dienen auch die Abstimmungsgespräche zwischen Schulen, Kammern und der ADD zur Erarbeitung eines Standortverzeichnisses für die Fachklassen. Durch die strukturelle und pädagogische Weiterentwicklung der Berufsfachschule I wurde ein Teil der Empfehlung 9 umgesetzt. Damit werden die Chancen der Schülerinnen und Schüler auf dem Ausbildungsmarkt verbessert. Der zweite Teil der Empfehlung, die Weiterentwicklung des Berufsvorbereitungsjahres, wird derzeit von einer Arbeitsgruppe vorbereitet. Zum Schuljahresbeginn 2015/2016 startete an fünf berufsbildenden Schulen das Berufsvorbereitungsjahr mit inklusivem Unterricht . Behinderte und nicht behinderte Jugendliche werden gemeinsam von einer Berufsschullehrkraft und einer Förderschullehrkraft unterrichtet. Diese Maßnahme setzt Empfehlung 11 um. Die Empfehlung 12 rät, die Ergebnisse des Schulversuchs „Eigenverantwortung, Qualitätsmanagement und Lehr- und Lernkultur (EQuL)“ auf weitere Schulen zu übertragen. Hinter dieser Empfehlung steht die Erfahrung, dass berufsbildende Schulen aufgrund ihrer Nähe zum Beschäftigungssystem von Veränderungen der regionalen Wirtschaft unmittelbar betroffen sind. Um die Schulen in die Lage zu versetzen, flexibel und passgenau auf die Bedarfe der regionalen Partner einzugehen, wurde die schrittweise Übertragung von pädagogischer, finanzieller und organisatorischer Verantwortung an die berufsbildenden Schulen angeregt. Mittlerweile konnte die Gruppe der anfänglich 11 EQuL-Schulen auf insgesamt 26 erweitert werden. Mit Start des Schuljahres 2016/2017 werden sich voraussichtlich fünf weitere Schulen auf den Weg zu einer „selbständigen berufsbildenden Schule“ machen. Die Umsetzung der Empfehlungen 8 (Entwicklung regionaler Bildungsnetzwerke) und 10 (Weiterentwicklung der höheren Berufs - fachschule) ist in Vorbereitung. 15. Wie hat sich seit 2009 die Unterrichtsversorgung entwickelt? Bei den Angaben zur Unterrichtsversorgung werden die nach den einschlägigen Regelungen über die Unterrichtsorganisation vorgesehene (Lehrerwochenstunden-Soll) und die tatsächliche Lehrerstundenzuweisung (Lehrerwochenstunden-Ist) einander gegenübergestellt ; mit dem Lehrerwochenstunden-Ist wird die Versorgung der einzelnen Schulen mit Lehrkräften beschrieben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Soll-Ist-Differenz lediglich den Unterschied zwischen vorgesehener und tatsächlicher Lehrerstundenzuweisung beschreibt. Defizite bedeuten nicht, dass der in den Stundentafeln vorgesehene Pflichtunterricht ausfällt, sondern dass in erster Linie nicht alle Differenzierungen und möglichen Fördermaßnahmen vorgenommen werden können; entsprechend werden Überhänge an Lehrerstunden von den Schulen für zusätzliche Differenzierungs- und Fördermaßnahmen genutzt. Die Sicherung von guten Rahmenbedingungen für die Schule hat für die Landesregierung hohe Priorität. Aufgrund vorausschauen - der Personalplanung und gezielter Anstrengungen wird die Unterrichtsversorgung seit Jahren auf hohem Niveau gesichert und konnte im Schuljahr 2015/2016 im Bereich der allgemeinbildenden Schulen zum zweiten Mal in Folge verbessert werden. Der Versorgungsgrad hier liegt bei durchschnittlich 98,6 Prozent. Mit einem Wert von 96,9 Prozent erreichen die öffentlichen berufsbildenden Schulen im aktuellen Schuljahr den besten Versorgungsgrad seit Einführung der amtlichen Berechnung. 11 Drucksache 16/6047 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Soll-Ist-Differenz hat sich seit dem Schuljahr 2009/2010 wie folgt entwickelt: (Quelle: Berechnung MBWWK.) 16. Wie viele Lehrkräfte wurden seit dem Schuljahr 2009/2010 in Dauerarbeitsverhältnisse eingestellt, gegliedert nach Schularten? Seit dem Schuljahr 2009/2010 haben sich die Einstellungen von Lehrkräften in Dauerarbeitsverhältnisse wie folgt entwickelt: *) Inklusive Realschule, verbundene Grund- und Realschule plus, Hauptschule sowie verbundene Grund- und Hauptschule. **) Inklusive Übernahme von Lehrkräften für Fachpraxis bzw. Fachlehrkräften an BBS (FH-Absolventinnen und -Absolventen) nach der Ausbildung sowie Einstellungen bei den vier BBS Agrarwirtschaft an den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR). (Quelle: Berechnung MBWWK.) Hinzu kommen Einstellungen im Rahmen des Seiteneinsteigerprogramms, die sich wie folgt darstellen: *) Inklusive Realschule, verbundene Grund- und Realschule plus, Hauptschule sowie verbundene Grund- und Hauptschule. (Quelle: Berechnung MBWWK.) 17. Wie wird Vertretungsbedarf organisiert? Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen (z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung) werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für den benötigten Zeitraum Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorüber - gehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. 12 Schularten Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Allgemeinbildende Schulen 1,5 1,2 2,4 1,9 2,1 1,6 1,4 Grundschulen – 0,8 -0,8 0,3 0,7 1,2 0,8 0,8 Realschulen plus 1,6 1,2 2,5 2,2 2,6 1,9 1,1 Förderschulen 3,6 3,5 4,0 3,4 2,7 3,2 3,1 Gymnasien 2,5 2,2 3,5 2,0 2,1 1,5 1,3 Integrierte Gesamtschulen 2,2 2,0 3,0 2,4 1,9 1,8 1,8 Berufsbildende Schulen 6,2 5,9 6,3 6,2 5,5 4,5 3,1 Schularten Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 1. Halbjahr 2015/2016 Grundschulen 295 287 214 223 444 467 355 Realschulen plus*) 575 351 176 143 192 228 142 Förderschulen 81 116 104 104 68 109 120 Gymnasien/Kolleg 435 395 255 294 312 392 287 Integrierte Gesamtschulen 175 193 97 131 144 205 207 Berufsbildende Schulen**) 189 204 193 123 160 196 134 Gesamt 1 750 1 546 1 039 1 018 1 320 1 597 1 145 Schularten Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 1. Halbjahr 2015/2016 Realschulen plus*) 1 3 – – – – – Gymnasien/Kolleg 133 65 8 2 3 – 4 Integrierte Gesamtschulen 14 14 1 – – – 1 Berufsbildende Schulen 22 11 3 3 3 3 8 Gesamt 170 93 12 5 6 3 13 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6047 Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien hinaus beschäftigt werden. Dies waren zum Schuljahresbeginn 2015/2016 rund 1 550 Lehrerinnen und Lehrer, von denen rund 95 % in den Ferien durchbezahlt wurden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der seit dem Schuljahr 2015/2016 800 Stellen umfasst und zum Schuljahr 2016/2017 auf 1 000 Planstellen ausgebaut wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht abzudecken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig benötigt. Diese werden entweder durch die ADD geschlossen oder aber von den am Projekt Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen (PES) beteiligten Schulen selbst. Beim Personalmanagement im Rahmen von PES werden die derzeit teilnehmenden 814 Schulen in die Lage versetzt, ihren Vertretungsbedarf eigenverantwortlich zu regulieren. Hierzu wird den Schulen ein Budget zugewiesen. Von den Schulen wird erwartet , dass sie im Rahmen ihres schulischen Vertretungskonzepts Vertretungsunterricht eigenverantwortlich disponieren und organisieren , z. B. durch interne Maßnahmen wie Vertragsaufstockung oder Mehrarbeit, und dass sie eine Vertretungsbereitschaft in der Schule und im schulischen Umfeld aufbauen. Von den Schulen werden in eigener Verantwortung Vertretungsverträge geschlossen oder Mehrarbeitsanordnungen erteilt. Sie nutzen für die Abwicklung der Verwaltungsabläufe ein EDV-gestütztes Personalmanagement -System, das die üblicherweise zeit- und arbeitsaufwändigen Verwaltungsabläufe nachhaltig beschleunigt und vereinfacht . Den teilnehmenden Schulen steht ein Schulportal zur Verfügung, über das alle personalwirtschaftlichen Maßnahmen rechtssicher abgewickelt werden können. Die erforderlichen Formulare sind im Internet hinterlegt und können online ausgestellt werden. Die Budgetüberwachung erfolgt ebenfalls auf diesem Weg. 18. Wie hat sich die Zahl der Ganztagsschulen im Land seit der Schulstrukturreform entwickelt? Die Zahl der Ganztagsschulen (Verwaltungseinheiten mit Ganztagsbetrieb gemäß der Definition der Kultusministerkonferenz: Schulen, bei denen an mindestens drei Tagen ein ganztägiges Angebot bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst) hat sich seit dem Schuljahr 2009/2010 wie folgt entwickelt: (Quelle: KMK Datensammlung „Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland 2009 bis 2013“.) 19. Welche Kooperationen mit außerschulischen Partnern gibt es im Rahmen der Ganztagsschulen und wie werden sie nachgefragt? Wichtiger Baustein jedes ganztägigen Bildungsangebots ist die Kooperation mit außerschulischen Partnern. Im Sinne der Öffnung von Schule und zur Einbindung in das regionale Umfeld arbeiten Ganztagsschulen mit außerschulischen Partnern wie zum Beispiel dem Sport, den Wohlfahrtsorganisationen, den Kirchen, den Musikschulen und anderen Organisationen zusammen. Die außerschulischen Partner bestimmen mit eigener Schwerpunktsetzung die Gestaltung ihrer mit der Schule vereinbarten Angebote . Die Einsätze sind wie die Stunden einer Lehrkraft im Stundenplan verankert, d. h. für jede Schulwoche werden mit dem Partner feste Stundenkontingente und Wochentage vereinbart, und zwar in den meisten Fällen im Voraus für ein Schuljahr oder zumindest ein Schulhalbjahr. Als dauerhafte Kooperationspartner haben sich landesweit organisierte Verbände und Einrichtungen angeboten, mit denen das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MBWWK) sogenannte Rahmenvereinbarungen abgeschlossen hat, die die inhaltliche und personelle Zusammenarbeit für alle Schulen in gleicher Weise regelt. Im Schuljahr 2014/2015 wurden 1 002 Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, im laufenden Schuljahr sind es bisher 981. Diese Zahl wird im Laufe des Schuljahres noch steigen, weil erfahrungsgemäß weitere Verträge mit außerschulischen Partnern abgeschlossen werden. 13 Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Anzahl Schulen (Verwaltungseinheiten) mit Ganztagsbetrieb 814 937 1 021 1 036 1 044 1 055 Prozentualer Anteil an allen allgemeinbildenden Schulen 51,2 60,2 65,7 67,5 68,9 70,1 Drucksache 16/6047 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zusätzlich nutzen die Schulen die Möglichkeit, einzelne Personen mit entsprechender Qualifizierung im Rahmen von Beschäftigungsverträgen und freier Mitarbeit im Ganztagsschulangebot einzusetzen. Diese organisieren z. B. EDV-Kurse, handwerkliche Projekte, ästhetische Bildung, Förderung im musischen Bereich, Spracherziehung oder Umwelt-Arbeitsgemeinschaften. Die Angebote der Partner werden weiter stark nachgefragt und belegen, wie gut sich die Schulen dem regionalen Umfeld geöffnet haben. Daten zur Entwicklung von Verträgen, die auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung seit dem Schuljahr 2009/2010 abgeschlossen wurden, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 14 Vertragspartner mit Rahmenvereinbarung Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/15 Schuljahr 2015/2016 Arbeiter-Samariter-Bund 8 8 4 2 3 2 2 Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern 12 16 17 12 11 11 7 Bambinifeuerwehr 4 5 7 9 7 BUND e. V. 15 14 10 10 7 8 6 Deutscher Tanzlehrerverband 10 14 11 13 13 15 16 Evangelische Kirchen 50 44 50 41 31 32 26 Liga der Freien Wohlfahrtverbände 85 73 81 77 69 65 72 Landessportbund 201 237 274 418 451 429 468 Internationaler Bund 20 28 39 59 28 28 34 Katholische Kirche 29 37 28 29 26 27 25 Kommunale Spitzenverbände 24 26 30 33 32 32 30 LAG Soziokultur & Kulturpädagogik e. V. 4 15 21 15 24 27 6 Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) 41 33 26 25 24 24 29 Landwirtschaftskammer 8 5 3 6 6 4 4 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft , Ernährung, Weinbau und Forsten 45 43 44 34 31 23 21 Landesmusikrat Rheinland-Pfalz 5 5 8 8 10 9 6 Landesverband der Musikschulen 98 110 116 141 149 161 152 Öffentliche Bibliotheken (DVB) 1 1 1 1 1 Verband der Volkshochschulen 75 94 139 138 112 95 70 Summe 730 803 906 1 067 1 035 1 002 981 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6047 20. Wie hat sich die Zahl der Schwerpunktschulen entwickelt? Die Entwicklung der Zahl der Schwerpunktschulen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.) 21. Wie hat sich der Anteil der inklusiv beschulten Kinder entwickelt? Der Anteil der inklusiv beschulten Kinder ist in der folgenden Tabelle dargestellt. (Quelle: Berechnung MBWWK.) Im Schuljahr 2015/2016 wird nach einer vorläufigen Auswertung ein Inklusionsanteil von rund 31 % erreicht. Genaue Zahlen für das Schuljahr 2015/2016 werden mit der amtlichen Schulstatistik veröffentlicht. 22. Welche Angebote für die Bereiche „Sprachen lernen“ und „Sprach-/Lesekompetenz entwickeln“ gibt es im Land? Im Sinne der weit gefassten Fragestellung wird im Folgenden ein Überblick über die Entwicklung in Rheinland-Pfalz im Bereich des Erwerbs von Sprach- und Lesekompetenz gegeben. Fremdsprachenlernen In der Grundschule ist die Integrierte Fremdsprachenarbeit (IFA) seit dem Schuljahr 2005/2006 in allen Klassenstufen auf Basis des Teilrahmenplans Fremdsprache verbindlich. Zur Umsetzung des Teilrahmenplans bzw. zur Nachqualifizierung der Lehrkräfte für den Fremdsprachenunterricht wurde seit dem Frühjahr 2004 das „Projekt Fort- und Weiterbildung im Frühen Fremdsprachen - lernen“ (PFIFF) umgesetzt. Im Schuljahr 2014/2015 lernten 94,5 % aller rheinland-pfälzischen Grundschulkinder Englisch und 5,3 % Französisch. Die übrigen Schülerinnen und Schüler lernten Spanisch oder nahmen an anderen Angeboten teil. (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.) 15 Schuljahr Primarstufe Sek I gesamt 2009/2010 96 76 172 2010/2011 113 86 199 2011/2012 128 101 229 2012/2013 143 112 255 2013/2014 150 112 262 2014/2015 155 115 270 2015/2016 160 117 277 Schuljahr Inklusiv beschulte Kinder Inklusionsanteil 2009/2010 3 650 19,0 2010/2011 3 898 20,5 2011/2012 4 432 23,0 2012/2013 4 900 24,9 2013/2014 5 407 27,0 2014/2015 5 997 29,1 Fremdsprache Schulkinder Klassenstufe Insgesamt 1 2 3 4 Insgesamt 34 022 33 273 32 875 33 537 133 707 Englisch Anzahl 32 365 31 387 31 075 31 572 126 399 % 95,1 94,3 94,5 94,1 94,5 Französisch Anzahl 1 559 1 831 1 763 1 939 7 092 % 4,6 5,5 5,4 5,8 5,3 Drucksache 16/6047 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In den weiterführenden Schulen werden die verbindlichen ersten und zweiten Pflichtfremdsprachen (in der Regel Englisch, Französisch und Latein) durch ein breites Angebot an Fremdsprachen im wahlfreien (im Gymnasium: Französisch, Griechisch, Italienisch, Japanisch, Latein, Russisch und Spanisch) bzw. im Wahlpflichtbereich (in der Realschule plus Französisch, in der IGS Französisch oder Latein) ergänzt. Auch die verschiedenen Schulformen der berufsbildenden Schulen weisen ein breites Fremdsprachenangebot auf. Die erste Fremdsprache ist meist Englisch, in Grenznähe zu Frankreich auch Französisch. Als zweite Fremdsprache wird neben Englisch je nach Möglichkeit der Schule Französisch oder Spanisch angeboten. Bilingualer Unterricht Bilingualer Unterricht ist Sachfachunterricht in einer Fremdsprache. Die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer Erdkunde, Geschichte und Sozialkunde bilden in der Regel den Kernbereich des bilingualen Bildungsangebots. Von den aktuell 151 Gymnasien in Rheinland-Pfalz verfügen insgesamt 48 über bilinguale Züge. Das entspricht rund 32 %. Dabei haben 34 Schulen einen deutsch-englischen Zug, 14 Schulen haben einen deutsch-französischen Zug. Von den letzteren bieten sieben Gymnasien zusätzlich die Möglichkeit, neben dem deutschen Abitur das französische Baccalauréat zu erwerben. Das „CertiLingua“ – Exzellenzlabel für mehrsprachige, europäische und internationale Kompetenzen kann derzeit an 13 Gymnasien mit bilingualen Zügen ergänzend zum Abschlusszeugnis der Allgemeinen Hochschulreife erworben werden. Als einzige Integrierte Gesamtschule bietet die IGS Waldfischbach-Burgalben bilingualen Unterricht an. An fünf Realschulen plus gibt es bilinguale Unterrichtsangebote. Die Behandlung von Themen in Sachfächern in der Fremdsprache Englisch oder Französisch trägt in besonderem Maße dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler über das Herstellen von Bezügen zum Alltag und zur Berufswelt für ein europäisches Bewusstsein sensibilisiert werden. Den Schülerinnen und Schülern kann die Teilnahme am bilingualen Unterricht gem. VV „Bilingualer Unterricht an Realschulen plus“ beim Abgang von der Realschule plus nach Klassenstufe 9 oder 10 mit einem Zertifikat bescheinigt werden. Ab dem Schuljahr 2007/2008 startete an elf berufsbildenden Schulen der Schulversuch „Bilinguales Angebot an beruflichen Gymnasien “. Derzeit wird der Schulversuch in die Regelform überführt, die Rechtsvorschriften werden überprüft und angeglichen. Im beruflichen Gymnasium werden die Fächer Betriebswirtschaftslehre, Bautechnik und Metalltechnik bilingual unterrichtet. Zusätzlich gibt es landesweit 21 bilinguale Grundschulen (zwölf mit Unterrichtssprache Deutsch/Französisch und neun mit Unter - richtssprache Deutsch/Englisch). In den zweisprachigen Klassen sind in der Regel jeweils deutschsprachige Lehrkräfte und Lehrkräfte mit der Muttersprache Englisch bzw. Französisch beziehungsweise mit dem studierten Fach Englisch oder Französisch als Tandems eingesetzt. Für das zweisprachige Unterrichten wurde eine entsprechende Handreichung, die sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen und den dort abgebildeten Niveaustufen orientiert, für Grundschulen konzipiert. Herkunftssprachenunterricht Der Herkunftssprachenunterricht (HSU) ist ein zusätzliches Angebot bis zum Ende der Sekundarstufe I. Der Unterricht beträgt in der Regel drei bis höchstens fünf Wochenstunden und wird von muttersprachlichen Lehrkräften erteilt. Im Schuljahr 2015/2016 besuchen nach Rückmeldung der ADD 13 994 Schülerinnen und Schüler in 978 Gruppen den Herkunftssprachenunterricht . Der Unterricht wird von 155 Lehrkräften in insgesamt 15 Sprachen (Albanisch, Kroatisch, Arabisch, Polnisch, Bosnisch, Portugiesisch, Chinesisch, Russisch, Farsi, Serbisch, Griechisch, Spanisch, Italienisch, Türkisch und Kurdisch /Sorani) erteilt. Türkisch sprechende Schülerinnen und Schüler stellen die größte Sprachgruppe im Rahmen des HSU in Rheinland-Pfalz dar. Im Schuljahr 2015/2016 besuchen nach Rückmeldung der ADD 7 410 Schülerinnen und Schüler in 490 Gruppen den Herkunftssprachenunterricht Türkisch. Der Unterricht wird von insgesamt 75 Lehrkräften auf Grundlage eines vom Land entwickelten Rahmenplans, der sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen orientiert, erteilt. Das MBWWK fördert seit 2013 die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Vorbereitungskursen der Volkshochschulen zum Erwerb eines europäisch anerkannten Sprachenzertifikats der telc GmbH in Türkisch, mit dem Türkischkenntnisse anhand des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen dokumentiert werden. Im Rahmen des Maßnahmenplans der Landes - regierung „Sprachförderung in Schulen“ wurde festgelegt, dass die Zertifizierung der Herkunftssprachenkenntnisse über das bereits bestehende Angebot in Türkisch auf die Sprachen Polnisch und Spanisch ausgebaut wird. Diese Ausweitung startet im Januar 2016. Sprachförderung Deutsch als Zweitsprache Mit Inkrafttreten des Maßnahmenplans der Landesregierung „Sprachförderung in Schulen“ im Schuljahr 2014/2015 wurde die Einrichtung von Deutschfördermaßnahmen deutlich ausgeweitet. Deutsch-Intensivkurse für die Primarstufe im Umfang von 10 bis 15 Stunden und für die Sekundarstufe im Umfang von 15 bis 20 Stunden gewährleisten eine umfassende Förderung in der deutschen Sprache für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sowie 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6047 Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die ohne Deutschkenntnisse oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen. Sie werden gleichzeitig einer Regelklasse zugewiesen und nehmen in den übrigen Stunden am Unterricht dieser Klasse teil. Eine gleitende Teilnahme an immer mehr Klassenunterricht ist Ziel dieses Kurses. Am Ende des Schuljahres 2014/2015 fanden 151 Deutsch-Intensivkurse an 112 Schulen statt. Zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 waren es 235 Deutsch-Intensivkurse an 181 Schulen und zum Stichtag der Herbststatistik (24. September 2015) waren es bereits 297 Deutsch-Intensivkurse an 221 Schulen. Auch an den berufsbildenden Schulen werden Deutsch-Intensivkurse mit 15 bis 20 Wochenstunden angeboten, überwiegend im Berufsvorbereitungsjahr. Die Schülerinnen und Schüler nehmen möglichst am Regelunterricht teil. Wo eine gemeinsame Beschulung im Regelunterricht aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, werden zusätzliche Klassen „BVJ Sprachförderung“ gebildet . Ziel ist es, den jungen Menschen einen Schulabschluss zu ermöglichen und berufliche Orientierung zu geben. Dadurch wird die Chance auf einen Übergang in weiterführende Bildungsgänge, in Ausbildung oder Beschäftigung verbessert. Ende September 2015 waren 27 Deutsch-Intensivkurse eingerichtet. In diesem Schuljahr werden für Deutsch-Intensivkurse bisher rund 400 Vollzeitstellen eingesetzt. Die Kurse werden auch zukünftig bedarfsgerecht ausgebaut. Qualifizierte Hausaufgabenhilfe Für Kinder in der Grundschule, insbesondere für diejenigen mit Migrationshintergrund, kann im Umfang von drei Stunden wöchentlich eine qualifizierte Hausaufgabenhilfe mit spielerischem Kommunikationstraining eingerichtet werden. Eine Gruppe umfasst in der Regel acht bis zwölf Kinder. Das Angebot richtet sich vor allem an Grundschulen, die einen überdurchschnittlich hohen Migrantenanteil und Förderbedarf haben, und soll vorrangig für Kinder der Klassenstufe 1 und 2 vorgehalten werden. Eine Ausweitung auf die Klassenstufe 3 und 4 ist bei entsprechendem Bedarf seit dem Schuljahr 2011/2012 möglich. Die Zahl der Gruppen hat sich seit dem Schuljahr 2009/2010 von 270 auf 512 im Schuljahr 2015/2016 erhöht. Feriensprachkurse Besonders neu angekommene schulpflichtige Kinder und Jugendliche brauchen eine intensive sprachliche Vorbereitung, um ihnen eine qualitative Teilnahme an Unterricht und Bildung zu ermöglichen. Deshalb werden seit 2009 für diejenigen, die während des Schuljahres ohne deutsche Sprachkenntnisse oder mit geringen Sprachkenntnissen in die Schulen kommen, zusätzlich Intensivsprachkurse an den Volkshochschulen in den Ferien angeboten. Diese Initiative ergänzt die tägliche schulische Sprachförderung und soll den betroffenen Kindern den Einstieg in den Schulalltag und ihre Teilnahme am Unterricht erleichtern. Sie basiert auf einer Zielvereinbarung zwischen dem MBWWK und dem Landesbeauftragten für Migration und Integration sowie dem Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e. V. im Rahmen der Umsetzung des Integrationskonzepts in Rheinland-Pfalz. In den Kursen liegt der Schwerpunkt auf der Vermittlung mündlicher Sprachkompetenz. Es gibt zwei Kursstufen, den Grundschul- Kurs mit Kindern vom 2. bis 4. Schuljahr und den Sek. I-Kurs mit Jugendlichen vom 5. bis 8. Schuljahr. Durch das MBWWK werden kostenfrei Lehr- und Lernmaterial für die Sprachförderung sowie die Rahmenpläne „Deutsch als Zweitsprache“ für die Kurse zur Verfügung gestellt. In den vergangenen Jahren ist der Bedarf beständig gewachsen, von 28 Kursen im Jahr 2010 auf aktuell 331 im Jahr 2015. Sprach-/Lesekompetenz Die Maßnahmen zur Leseförderung sind im Wesentlichen gebündelt in verschiedenen Initiativen und Kampagnen. Die im Mai 2002 vom Bildungsministerium gestartete Kampagne „Leselust in Rheinland-Pfalz“ fasst die Aktivitäten des Landes für die Leseförderung in Schulen und Kindertagesstätten sowie in außerschulischen Institutionen unter einem gemeinsamen Dach zusammen . Im Rahmen dieser Kampagne werden zahlreiche Maßnahmen durchgeführt. Dazu zählen Lesescouts, Mit Leselust auf Klassenfahrt, Aktion Schultüte, Tage des Lesens, Jugendbuchpreis „Goldene Leslie“ mit Jugendjury, Büchermini-Startpakete, Wir sehen uns in der Bücherei, Lese-Pass, Büchereipiraten, Dezembergeschichten (vorweihnachtszeitliche Vorlesegeschichten), Aktion Treffpunkt Bibliothek, Bibliothekstage Rheinland-Pfalz, Projekt Autorenbegegnungen, Lesespaß-Kisten, Poetry Slam – Dichterwettbewerb und Kampagne Lesen schafft Wissen, Wasserkästen für Bücherkisten. An Ganztagsschulen bildet die Einrichtung von Leseecken neben der Einrichtung von virtuellen Wissenszentren ein wesentliches Modul des Sonderprogramms „Leseförderung an Ganztagsschulen“, das vom Land auf der Basis des Bundesinvestitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB)“ entwickelt und nach dem Auslaufen im Jahr 2008 vom Land fortgesetzt wurde. 17 Drucksache 16/6047 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das Land Rheinland-Pfalz beteiligte sich von 2008 bis 2010 an dem bundesweiten Projekt der Kultusministerkonferenz „ProLesen – Auf dem Weg zur Leseschule“ mit einem Beitrag zu dem Modul Lesen im gesamt- und außerschulischen Kontext. Das Projekt „Pro Lesen“ ist übergegangen in das Projekt BiSS, ein Bund-Länder-Programm, an dem sich Rheinland-Pfalz seit 2013 mit insgesamt vier Vorhaben beteiligt. Ziel ist es, die sprachliche Bildung sowie Maßnahmen der Lese- und Sprachförderung weiterzuentwickeln . Im Sinne einer durchgängigen sprachlichen Bildung richtet sich das Programm an alle Bildungsetappen, von der Kindertagesstätte über die Grundschule bis zur Sekundarstufe I. Die beiden Vorhaben „BiSS-Sprache Elementarbereich“ und „BiSS-Sprache Primarbereich“ sind ein gemeinsames Projekt des MBWWK und des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen unter der Leitung der Universität Koblenz- Landau. „BiSS-Lesen – Lesen mit BiSS“ ist ein Projekt für die Primarstufe. Zielsetzung dieses Projekts ist die Weiterentwicklung der schulischen Leseförderung. „BiSS-Lesen Sekundarstufe“ fördert die Leseflüssigkeit und das Leseverständnis in den Klassenstufen 5 bis 10. Das Leseförderkonzept „Lesen in der Schule“ ist Ergebnis der konstruktiven Zusammenarbeit von MBWWK, Landesbibliothekszentrum und Pädagogischem Landesinstitut. Angestrebt ist ein fächer- und schulartübergreifender Ausbau der Leseförderung. Im August 2013 fand unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsidentin Malu Dreyer zum ersten Mal das Jugendfest „Lesen ist Cooltur“ in der Staatskanzlei statt. Die Teilnahme am Jugendfest ist mit einem Ideenwettbewerb verknüpft. Mit dem Jugendfest sollen Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 7 motiviert werden, bereits im Vorfeld eigene Projektideen zu entwickeln, wie Schülerinnen und Schüler für das Lesen begeistert werden können. 23. Wie wurden die Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung in den letzten Jahren weiterentwickelt? Ausgehend von der „Rahmenvereinbarung zur Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung“ (2009) wurde in Rheinland-Pfalz ein systematischer Prozess der Berufs- und Studienorientierung an allen weiterführenden Schulen eingeleitet. Dazu wurden folgende Rahmenvorgaben weiterentwickelt bzw. neu geschaffen: Auf der Basis der Verwaltungsvorschrift „Erkundungen und Praktika in allgemeinbildenden Schulen“ vom 9. Oktober 2000 bieten Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Praktika bis zu maximal 15 Tagen an. Angeboten werden Tages-, Block-, aber auch Streupraktika wie zum Beispiel der Praxistag. Im Zuge der Umsetzung der Schulstrukturreform, beginnend im Schuljahr 2009/2010, wurde die Berufsorientierung als ein Schwerpunkt in Realschulen plus verankert: – Profilbildungen im Kontext „Berufsorientierung“ werden den Realschulen plus durch die Kontingentstundentafel, das schuleigene Wahlpflichtfachangebot oder das Ganztagsangebot ermöglicht. – „Berufsorientierung“ ist Unterrichtsprinzip in allen Fächern des Wahlpflichtfachangebots von der Klasse 6 bis zur Klasse 10. – Mit dem Praxistag besteht die Möglichkeit des Lernens in der Praxis. Das Angebot gibt es inzwischen an allen Schulen mit Bildungsgang Berufsreife. Im Schuljahr 2015/2016 sind 277 Schulen beteiligt. Die Bundesagentur für Arbeit ist Kooperationspartner und finanziert Maßnahmen zur vertieften Vor- und Nachbereitung. Der Praxistag wurde auf Basis einer umfassenden Evaluation zum Schuljahr 2015/2016 konzeptionell weiterentwickelt. – An zehn ausgewählten Realschulen plus wird das Projekt „Keine(r) ohne Abschluss“ angeboten. – 32 ausgewählte Realschulen plus haben ein Fachoberschulangebot. – Die Projekte des Bundes über die „Initiative Bildungsketten“, wie zum Beispiel die „Berufseinstiegsbegleitung“ (BerEb) oder die Werkstatttage (BOP) sowie das Förderinstrument „Jobfux“, wurden in die Landeskonzeption eingebunden. In der „Richtlinie zur Schullaufbahnberatung sowie Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung“ vom November 2011 wurden für alle weiterführenden Schularten Mindeststandards definiert, darunter das Führen eines Berufswahlportfolios, die Ernennung einer Berufswahlkoordinatorin oder eines Berufswahlkoordinators und die Erstellung eines schuleigenen, über mehrere Jahre angelegten systematischen Konzepts zur Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung. Die seit 2012 eingerichtete Servicestelle Berufsorientierung beim Pädagogischen Landesinstitut (PL) unterstützt die Schulen zusätzlich im Themenfeld der Berufs- und Studienorientierung und stellt ab dem Schuljahr 2015/2016 insgesamt 20 qualifizierte Beraterinnen und Berater aus allen Schularten zur Verfügung. Mit der Landesstrategie zur Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz 2014 bis 2017 hat das Land gemeinsam mit der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz Saarland und den Partnern des Ovalen Tischs ein umfassendes Konzept zur Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung sowie zum Übergang von der Schule in den Beruf erarbeitet und verabschiedet. Erreicht werden soll eine Sicherung des Fachkräftenachwuchses über die Erschließung bislang ungenutzter Potenziale bis hin zum Erhalt und Ausbau vorhandener Kompetenzen der Beschäftigten. Die für die Schulen zentralen Vorhaben sind im Handlungsfeld 1: „Nachwuchs sichern“ verankert. 18 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6047 Im MBWWK wurde am 1. Oktober 2014 eine Stabsstelle „Berufsorientierung und Fachkräftesicherung“ eingerichtet, die vorrangig die Umsetzung der Ziele der Fachkräftestrategie koordiniert. Zudem wurde eine Stabsstelle bei der ADD gebildet, die neben den Maßnahmen des „Praxislernens“ u. a. auch die Instrumente im Kontext „Übergang Schule – Beruf“, insbesondere die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) sowie das Instrument „Jobfux“ an den Schulen mit Bildungsgang Berufsreife abstimmt. Am 20. November 2015 haben die Partner des Ovalen Tischs die Rahmenvereinbarung zur Berufswahlvorbereitung in Rheinland- Pfalz im Rahmen der Umsetzung der Landesstrategie zur Fachkräftesicherung für die Jahre 2015 bis 2020 fortgeschrieben. Ein 5-Punkte-Plan benennt Handlungsfelder und die zugehörigen, konkreten Umsetzungsmaßnahmen, mit denen es gelingen soll, die Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung an allen weiterführenden Schulen in Rheinland-Pfalz zu intensivieren und nachhaltig zu gestalten. Darin enthalten ist die Einführung des „Tages der Berufs- und Studienorientierung“ in den Sekundarstufen I und II, an dem ein an landesweit einheitlichen Leitfäden orientiertes Beratungsangebot durch Expertinnen und Experten zur dualen Ausbildung und zu Studienmöglichkeiten stattfinden wird. Ebenfalls verbindlich sind die Vor- und Nachbereitung des Tages im Unterricht, Durchführung eines Elternabends sowie die Ausstellung eines Teilnahmescheins für die Schülerinnen und Schüler. Das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) begleitet die Maßnahmen wissenschaftlich. Die Rechtsgrundlage bildet die zum 1. Februar 2016 in Kraft tretende neue Verwaltungsvorschrift „Richtlinie zur Schullaufbahnberatung sowie Berufswahlvorbereitung und Studienorien - tierung“. Eine neu entwickelte Smartphone-App zur Berufs- und Studienorientierung enthält einen Interessencheck zur individuellen Überprüfung der Neigungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie einen „Wegweiser“, der die Beratungs- und Informationsstellen im Land umfasst. Die App steht ab Februar 2016 zur Verfügung. Als diagnostisches Instrument zur individuellen Förderung ist außerdem die Einführung einer Kompetenzanalyse „Profil AC“ geplant . Erste Schulen werden mit Ende des Schuljahres 2015/2016 pilotiert. Schwerpunktschulen berücksichtigen in ihrem Berufsorientierungs-Konzept auch die Belange der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und passen die Maßnahmen bzw. Instrumente dem Umfang der individuellen Unterstützung an. Analog ist das Verfahren an Förderschulen sowohl im Bildungsgang „Lernen“ als auch im Bildungsgang „ganzheitliche Entwicklung“. Im Oktober 2014 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem MBWWK, dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz Saarland für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung geschlossen, um die berufliche Orientierung beim Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern. 24. Welche Partizipationsprojekte gibt es im Land? Die Partizipation von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Deshalb wurden mit der Schulgesetzänderung vom 24. Juli 2014 deutliche Verbesserungen in Bezug auf die Rechte schulischer Gremien erzielt. Die Erweiterung der Partizipationsrechte betrifft mit dem Schulausschuss, dem Schulelternbeirat und der Vertretung der Schülerinnen und Schüler mehrere Ebenen. Eine besondere Stärkung hat der Schulausschuss erhalten, der als einziges paritätisch besetztes schulisches Gremium eine herausragende Stellung einnimmt. Die Rechte des Schulelternbeirats wurden erweitert durch die Umwidmung von Benehmens- zu Einvernehmenstatbeständen (§ 40 SchulG). Die Partizipation von Schülerinnen und Schülern wurde zusätzlich zu den erweiterten Rechten des Schulausschusses, von denen auch die Schülervertreterinnen und Schülervertreter profitieren , gestärkt. Zur Teilhabefähigkeit junger Menschen am Staat gehört die Vermittlung von Wissen um den Verfassungsstaat und die Befähigung zu politischer Urteilsfähigkeit. Dies geschieht im Fach Gesellschaftslehre, im Sozialkundeunterricht und im fächerverbindenden Arbeiten der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. Dazu liefern die neuen Lehrpläne für die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer eine gute Grundlage. Darin wird gefordert, dass die Lehrkräfte der drei Fächer gemeinschaftlich an der Demokratiefähigkeit arbeiten und jährlich innerschulische Demokratietage durchführen. Wenn es darum geht, eine demokratische Haltung oder den Wert der demokratischen Lebensform zu vermitteln, müssen Schulen als Ganzes agieren, indem sie die Demokratieerziehung in ihr Leitbild aufnehmen und Beteiligungsprojekte durchführen. Um die Demokratieerziehung an Schulen zu stärken, hat das MBWWK am Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz die Koordinierungsstelle Demokratie lernen und leben (DLL) eingerichtet, die Schulen berät, alle demokratiepädagogischen Aktivitäten koordi - niert und Fortbildungen anbietet. Um die Schulen, die sich dieser Entwicklung verschrieben haben, zu unterstützen, wurde 2015 das Netzwerk der Schulen der Demokratie und der Partizipation neu organisiert. Die wichtigsten Kennzeichen von Schulen der Demokratie sind die Partizipation aller an Schule beteiligten Gruppen und die Entwicklung vielfältiger Partizipationsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie außerschulische Partner. Den Kindern und Jugendlichen wird so zum Beispiel die Mitgestaltung und Mitverantwortung in Klassenräten, Jahrgangsstufenversammlungen , Schulparlamenten oder in Projekten zur Anerkennungskultur in Schule und Unterricht ermöglicht. 19 Drucksache 16/6047 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Modellschulen für Demokratie und Partizipation entwickeln bei gegenseitigen Besuchen, Netzwerktreffen und gemeinsamen Fortbildungen ihre Ansätze weiter und stellen sie anderen interessierten Schulen zur Implementierung einer demokratischen Unter - richts- und Schulkultur vor. Im Bereich der ersten Phase der Lehrerbildung arbeitet die Koordinierungsstelle DLL mit den Universitäten Mainz und Koblenz- Landau zusammen, wo inzwischen Seminare zur Demokratiedidaktik angeboten werden. Auch mit Studienseminaren kooperiert die Koordinierungsstelle DLL. Referendarinnen und Referendare aller Schulfächer werden theoretisch und praktisch über demokratische Unterrichts- und Schulentwicklung informiert. Im Bereich der Fort- und Weiterbildung spielt der Landesdemokratietag Rheinland-Pfalz eine wichtige Rolle. Unter der Schirmherrschaft der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin ist ein breites Aktionsbündnis aus schulischen und außerschulischen Partnern im Bereich „Demokratie lernen und leben“ entstanden. Der Landesdemokratietag fand im Jahr 2006 erstmals statt und wird seither jährlich durchgeführt. Das erfolgreichste demokratiepädagogische Instrument ist der Klassenrat. In wöchentlichen Sitzungen beraten, diskutieren und entscheiden die Schülerinnen und Schüler über selbstgewählte Themen, zum Beispiel über die Gestaltung und Organisation des Lernens und Zusammenlebens in Klasse und Schule, über aktuelle Probleme und Konflikte oder über gemeinsame Planungen und Aktivitäten. Der Klassenrat dient dazu, die Gemeinschaft zu fördern und Kompetenzen demokratischen Handelns auszubilden. Das wichtigste Partizipationsprojekt ist daher die Initiative „Der Klassenrat“, die im Jahr 2010 von der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ Rheinland-Pfalz angestoßen wurde. Etwa 7 000 bis 8 000 Klassen aller Schularten haben den Klassenrat eingeführt. Ein Schwerpunkt liegt auf den Grundschulen. Nachdem der Klassenrat bislang vor allem von Lehrkräften initiiert und umgesetzt wurde, bildet das Pädagogische Landesinstitut seit 2015 auch Schülerinnen und Schüler zu Junior-Klassenrats-Expertinnen und -Experten aus den Klassenstufen 3 bis 10 aus. Etwa 40 Schülerinnen und Schüler verschiedener Schulformen sind inzwischen im Einsatz und geben ihr Wissen weiter. Auch Studienseminare interessieren sich für das Konzept und laden die Expertinnen und Experten ein. Als Anreiz, den Klassenrat möglichst gewinnbringend einzusetzen, wurde der Wettbewerb „Rheinland-Pfalz best Klassenrat“ ins Leben gerufen, ein Wettbewerb zur Wertschätzung der umfassenden Klassenratsarbeit an Schulen und zur Ermutigung, diese weiter - zuentwickeln. Flankiert werden die Projekte zur Demokratieerziehung durch Maßnahmen der politischen Bildung, wie etwa der sehr erfolgreichen Juniorwahl. Sie wird 2016 parallel zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Bereits jetzt haben sich 158 rheinland -pfälzische Schulen mit 965 Klassen und 24 777 Schülerinnen und Schülern angemeldet. 25. Welche Projekte zur Begabtenförderung gibt es im Land? Die Projekte zur Begabtenförderung in Rheinland-Pfalz lassen sich in die drei Bereiche Enrichment (Fördermaßnahmen über den Unterricht hinaus), Akzeleration (schnelleres Durchlaufen der Schulzeit) und Grouping (Bildung spezieller Lerngruppen) unterteilen . Enrichment Nach § 10 Abs. 1 SchulG ist jede Schule zur individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Viele Schulen entwickeln dazu Förderkonzepte, um Begabungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stunden zu unterstützen. Den weiterführenden Schulen werden gemäß Verwaltungsvorschrift über die Unterrichtsorganisation an Gymnasien (Sek I), Inte - grierten Gesamtschulen (Sek I) und Aufbaugymnasien zur Förderung eines besonderen Schulprofils durch Schwerpunktsetzung (z. B. sprachlich, mathematisch/naturwissenschaftlich oder musisch/künstlerisch) zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus bestehende besondere gymnasiale Angebote gibt es am Landesmusikgymnasium – Peter-Altmeier-Gymnasium Montabaur; an den Sportgymnasien Gymnasium auf der Karthause Koblenz; Max-Planck-Gymnasium Trier; Heinrich-Heine-Gymnasium Kaiserslautern und am Landeskunstgymnasium am Staatlichen Aufbaugymnasium Alzey. Schülerwettbewerbe Begabte Schülerinnen und Schüler werden durch das Angebot von bundesweiten Qualitätswettbewerben in den genannten Kompe - tenzbereichen gefördert. Diese Wettbewerbe werden durch Landesstrukturen vorbereitet; es sind im Besonderen: – Sprachkompetenzen: Wettbewerb „Jugend debattiert“, – Sprachkompetenzen Englisch: Bundeswettbewerb Fremdsprachen, 20 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6047 – Mathematik: Landeswettbewerb Mathematik, Mathematik-Olympiaden mit vorbereitenden „Mathe-Camps“, – Naturwissenschaften: Landeswettbewerbe „Leben mit Chemie“ und „Durchblick mit Physik“, Auswahlwettbewerb zur Internationalen JuniorScienceOlympiade. Die Wettbewerbe sind mehrstufig; sie setzen mit der Breitenförderung und der Talentfindung und Motivation ein und gehen in der fortgeschrittenen Sekundarstufe I in die Talentförderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler über. START-Stipendienprogramm Das vom MBWWK und der START-Stiftung GmbH mit weiteren Partnerstiftungen getragene Programm fördert leistungsstarke und sozial engagierte Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Akzeleration In der Grundschule ist sowohl die vorzeitige Einschulung als auch individuelles Überspringen von Klassenstufen möglich. Die Möglichkeit des individuellen Überspringens für besonders begabte und leistungswillige Schülerinnen und Schüler besteht auch an Realschulen plus und Gymnasien. Diese können nach dem BEGYS-Modell (Begabtenförderung an Gymnasien mit Verkürzung der Schulzeit) zusätzliche Projektklassen einrichten, die die Mittelstufe (Klassen 7 bis 10) um ein Jahr verkürzen. Dabei wird im Klassenverband die 9. Klasse übersprungen. Grouping Das Land Rheinland-Pfalz realisiert seit dem Schuljahr 2004/2005 ein Projekt zur frühen Förderung hochbegabter Kinder aus dem Elementar- und Primarbereich. An 16 Grundschulstandorten sind sogenannte Entdeckertagsschulen eingerichtet, denen die Funktion eines Kompetenzzentrums für frühe Hochbegabtenförderung zukommt. Begabtenförderung ist Auftrag des Regelunterrichts jeder Grundschule. Entdeckertagsschulen tragen in besonderer Weise dazu bei, spezifische Aufgaben einer Hochbegabtenförderung umzusetzen und damit die Grundschulen in der Förderung des einzelnen Kindes zu unterstützen. Hochbegabte Kinder treffen sich jede Woche an einem Wochentag, dem „Entdeckertag“, ganztags an ihrer Entdeckertagsschule. Sie befassen sich hier mit anspruchsvollen Aufgabenstellungen und Wissensinhalten. In der Regel werden sie in zwei Gruppen zu je etwa 20 Kindern unterrichtet (5 bis 7-jährige und 7 bis 10-jährige). Die Hochbegabtenförderung innerhalb des Entdeckertags realisiert sich durch das Einbeziehen außerschulischer Expertinnen und Experten, um neue unterschiedliche Wissens- und Handlungsspielräume für problemlösendes, forschendes, selbstständiges und kreatives Lernen zu eröffnen. Der Entdeckertag findet bei der Elternschaft großes Interesse. Im Schuljahr 2015/2016 nehmen 461 Schülerinnen und Schüler aus 229 Grundschulen und 14 Kinder - tagesstätten am Entdeckertag teil. Schulen für Hochbegabtenförderung/Internationale Schulen gibt es seit dem Schuljahr 2003/2004 am Heinrich-Heine-Gymnasium in Kaiserslautern, seit dem Schuljahr 2004/2005 am Gymnasium Mainz-Gonsenheim, seit 2005/2006 am Auguste-Viktoria- Gymnasium in Trier und seit dem Schuljahr 2006/2007 am Max-von-Laue-Gymnasium in Koblenz. Einem Eckpunktepapier des MBWWK aus dem Jahr 2002 zufolge sollen die Schulen für Hochbegabtenförderung/Internationalen Schulen ein nach Fächern, Fähigkeiten, Voraussetzungen und Neigungen differenziertes schulisches Angebot für intellektuell hochbegabte Schülerinnen und Schüler sowie für eine internationale Schülerschaft vorweisen. Weitere Fördermaßnahmen und Kooperationen Seit 2003 fördert das Land Rheinland-Pfalz finanziell alljährlich die Durchführung der „JuniorAkademie Meisenheim“, die in Träger - schaft von „Bildung & Begabung gemeinnützige GmbH“ organisiert wird und jeweils in den Sommerferien ein ganz besonderes Angebot in der Begabtenförderung der Sekundarstufe I vorhält. Das Kinder-College in Neuwied ist nicht nur eine Fördereinrichtung zur ganzheitlichen und individuellen Förderung begabter Kinder und Jugendlicher, sondern bietet auch täglich Informations- und Beratungsstunden zum Thema Hochbegabung für Eltern, Kindergärten und Schulen an. Es hat ein Netzwerk im Bereich der Begabungsförderung aufgebaut, in dem es eng mit Ärztinnen und Ärzten, Psychologinnen und Psychologen, Schulen, Kindergärten, Beratungseinrichtungen, Wohlfahrtsverbänden und Universitäten kooperiert. Das Kinder-College wird vom MBWWK finanziell gefördert. Kooperationen von Einzelschulen dokumentieren sich in verschiedenen Angeboten. Beispiele sind die offiziellen Sprachzertifikate DELF (Diplôme d’Etudes en Langue Française) und “DELF scolaire“, die vom Institut Français in Mainz angeboten werden; das Projekt „Robotics – Lernen mit Robotern“, ein im Rahmen des Landesprogramms „Medienkompetenz macht Schule“ gestartetes Kooperationsprojekt zwischen dem MBWWK und der SAP AG, und das Projekt Theoprax, eine Kooperation des Fraunhofer -Instituts für Chemische Technologie in Pfinztal bei Karlsruhe und des MBWWK, des MWKEL und der Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT. Ferner gibt es regionale Kooperationen von Schulen und Betrieben, z. B. von Daimler-Benz mit Realschulen plus in der Region Südpfalz oder Schulen mit Kammern, z. B. „Nacht der Technik“ der IHK Koblenz. 21 Drucksache 16/6047 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In Rheinland-Pfalz wird darüber hinaus versucht, Schülerinnen und Schüler mit einem Gesamtpaket aus aufeinander aufbauenden Teilen, das flächendeckend an allen rheinland-pfälzischen Hochschulen angeboten wird, frühzeitig an die Wissenschaft heranzuführen . Mit Kinderuni, Schnupper- und Ferienkursen, mit Schülerlaboren und verschiedenen Möglichkeiten des Frühstudiums sollen die Bedürfnisse verschiedener Altersgruppen und unterschiedliche Interessen abgedeckt werden. Ausgebaut werden somit Angebote, die frühzeitig auf die Besonderheiten und Anforderungen im nächsten Bildungsabschnitt vorbereiten. Kinder und Jugendliche können die Schnittstelle als fließenden Übergang erleben. Gemäß § 67 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes können Schülerinnen oder Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen , als Frühstudierende außerhalb der Einschreibeordnung eingeschrieben werden. Sie erhalten damit das Recht, an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilzunehmen. Ihre Leistungsnachweise und Prüfungen sind bei einem späteren Studium anzuerkennen . 26. Wie werden die Schülerinnen und Schüler im MINT-Bereich gefördert?  Die Förderung von Schülerinnen und Schülern im MINT-Bereich sollte möglichst frühzeitig einsetzen, um Interesse und Motivation zu wecken und die Grundlagen für ein späteres erfolgreiches Studium oder eine erfolgreiche Ausbildung im MINT-Bereich zu legen. In Rheinland-Pfalz wurde aus diesem Grund eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt, um entlang der gesamten Bildungskette die MINT-Bildung zu stärken. Begeisterung frühzeitig wecken In den „Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz“ werden mit Mathematik/Naturwissenschaft /Technik, Naturerfahrung/Ökologie und Körper/Gesundheit/Sexualität drei Bildungs- und Erziehungsbereiche ausgewiesen , die bereits zu diesem sehr frühen Zeitpunkt Interesse an naturwissenschaftlich-technischen Fragestellungen wecken sollen. Unterstützt werden die Kindertagesstätten beispielsweise durch Projektangebote wie „Natur-Wissen schaffen“ der deutschen Telekom-Stiftung oder „Das Haus der kleinen Forscher“, ein Kooperationsprojekt mehrerer Stiftungen und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Daran anknüpfend haben 66 rheinland-pfälzische Grundschulen und zwei Studienseminare an dem bundesweiten Programm „Sinus an Grundschulen“ teilgenommen, das zwischen 2009 und 2013 wichtige Impulse zur Weiterentwicklung des mathematischen und naturwissenschaftlichen Grundschulunterrichts gesetzt hat. Im Fach Mathematik erwerben die Kinder wichtige Schlüsselkompetenzen, die die Voraussetzung für eine erfolgreiche Beteiligung am Unterricht in den MINT-Fächern darstellen. Der den Bildungsstandards Mathematik für die Grundschule (Beschluss der KMK im Jahr 2004) entsprechende Teilrahmenplan Mathematik ist Grundlage für den kompetenzorientierten Mathematikunterricht als wesentlicher Bestandteil des Bildungsauftrags. Im Teilrahmenplan Sachunterricht ermöglichen die Perspektiven „Natur“ und „Technik“, Vorstellungen und Erfahrungen der Kinder angemessen zu berücksichtigen sowie Kompetenzen grundzulegen und zu entwickeln. Bildungspartnerschaften, z. B. mit den Chemieverbänden (VCI), der BASF, der Stiftung Pfalz-Metall, dem Deutschen Zentrum für Lehrerbildung Mathematik (DZLM) und dem Kooperationsprojekt zur Weiterentwicklung des Mathematikunterrichts in der Primar stufe (PIK AS), beides Initiativen der TU Dortmund sowie der Bildungsinitiative „Genius“ von Daimler, tragen dazu bei, dass die Förderung der Grundschülerinnen und -schüler in den MINT-Fächern noch stärker in den Blick der Lehrkräfte gerückt wird. Im Rahmen der Bildungspartnerschaft zwischen den Chemieverbänden Rheinland-Pfalz und dem MBWWK findet jährlich ein Lehrerwochenendseminar für Grundschullehrkräfte statt. Die BASF bietet für den Grundschulbereich verschiedene Angebote, wie das Mitmachlabor „Kids‘Lab“, für Lehrkräfte das Fortbil - dungsangebot „Experimentieren in der Grundschule – leicht gemacht“ sowie Schulprojekte in Ludwigshafen und in der Metropol - region Rhein-Neckar. Die Stiftung PfalzMetall ermöglicht mit der „Miniphänomenta“ die nachhaltige Förderung von Naturwissenschaft und Technik in Grundschulen. Ziel des Projekts ist es, den Kindern durch den Besuch der „Miniphänomenta“ an ihrer Schule den freien Zugang zu erfahrungsfördernden und zum Forschen anregenden Experimentierstationen zu bieten. Mit der Bildungsinitiative „Genius“ von Daimler erhalten Lehrkräfte Zugang zu aktuellen Fragestellungen moderner Mobilitätskonzepte . Es stehen Unterrichtsmaterialien zum Thema Fahrzeugtechnik zur Verfügung, die bundesweit einsetzbar, lehrplangerecht und praxisorientiert sind. 22 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6047 MINT an weiterführenden Schulen Mit der Einführung der neuen Stundentafel zum Schuljahr 2008/2009 wurde die Pflichtstundenzahl in den Naturwissenschaften an allen weiterführenden Schulen in Rheinland-Pfalz deutlich erhöht: An den Realschulen plus um zwei Wochenstunden, an den Integrierten Gesamtschulen und altsprachlichen Gymnasien um drei Wochenstunden, und an den nicht-altsprachlichen Gymnasien um vier Wochenstunden. Ergänzt werden diese Pflichtstunden durch MINT-Angebote im Wahl- und Wahlpflichtbereich. An den Realschulen plus ist das Wahlpflichtfach Technik und Naturwissenschaft (TuN) zu nennen, an den Integrierten Gesamtschulen das Fach Naturwissenschaft und Technik. In beiden Schularten können weitere Fächer aus dem naturwissenschaftlichen Bereich sowie das Fach Informatik als schuleigene Wahlpflichtfächer angeboten werden. An den G8GTS-Gymnasien gehören die Fächer Naturwissenschaften und Informatik zum Wahlpflichtbereich, an den 9-jährigen Gymnasien zum Wahlbereich. Erfahrungsgemäß werden die Wahl- und Wahlpflichtfächer aus dem MINT-Bereich von den Schülerinnen und Schülern sehr gut angenommen . Als weitere Stärkung des MINT-Bereichs wurde 2002 ein Leistungsfach Informatik mit entsprechendem Vorlauf im Wahl- bzw. Wahlpflichtbereich der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen eingeführt. Außerdem kann der Europäische Computerführerschein „ECDL“ an 129 Schulen in Arbeitsgemeinschaften oder im Rahmen des Wahlpflichtfachs erworben werden. An allen weiterführenden Schulen wird gemäß den geltenden Stundentafeln informatische Bildung als Querschnittsthema im Rahmen der Pflichtfächer unterrichtet. Ebenfalls in diesem Bereich zu nennen sind die Teilnahme von Schulen an den Modellprojekten SINUS, SINUS-Transfer, dem Schulversuch Technologie im Mathematikunterricht sowie den Modellversuchen Chemie im Kontext, Physik im Kontext und Biologie im Kontext. Darüber hinaus wurde durch zeitgemäße, kompetenzorientierte und schülerzentrierte Lehrpläne dafür gesorgt, dass die Schülerinnen und Schüler die MINT-Fächer als alltagsrelevant und bedeutsam für ihr eigenes Leben erfahren. Beginnend mit dem Teilrahmenplan Sachunterricht der Grundschule wurden in den letzten Jahren sämtliche Lehrpläne des MINT-Bereichs in der Sekundarstufe I neu gefasst und entsprechend den Anforderungen der Bildungsstandards kompetenzorientiert konzipiert. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zeigen eindrucksvoll die Ergebnisse des Ländervergleichs 2012 in Mathematik und Naturwissenschaften. Neben dieser quantitativen und qualitativen Stärkung des Unterrichts im MINT-Bereich, wurde in den letzten Jahren eine Vielzahl von Projekten und Kooperationen gestartet, um Schülerinnen und Schüler über den Unterricht hinaus für Naturwissenschaften und Technik zu begeistern. Anstelle einer Nennung aller in Rheinland-Pfalz existierenden Initiativen sollen nachfolgend die wichtigsten , zusammengefasst in verschiedenen inhaltlichen Kategorien, genannt werden. MINT-Profilbildung Gymnasien und Integrierte Gesamtschulen können – wie bereits erwähnt – für fachliche Schwerpunkte zusätzliche Lehrerwochenstunden erhalten. Im Schuljahr 2015/2016 nutzen 84 Gymnasien und 33 Integrierte Gesamtschulen diese Möglichkeit für ein mathematisch-naturwissenschaftliches Profil. Realschulen plus können im Rahmen des zugewiesenen Kontingents Lehrerwochenstunden für die Profilbildung einsetzen. In Kooperation mit dem Verein MINT-EC wurden 14 rheinland-pfälzische Gymnasien als „mathematisch-naturwissenschaftliche Excellence-Center“ zertifiziert. Mit dieser Initiative der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände werden Schulen ausgezeichnet , die in der mathematisch-naturwissenschaftlichen Bildung Außergewöhnliches leisten. Ergänzend zu dieser Spitzenförderung wurde in den letzten vier Jahren 68 rheinland-pfälzischen Schulen – von der Grundschule bis zur berufsbildenden Schule – das Zertifikat „MINT-freundliche Schule“ verliehen. Kooperationspartner ist hierbei die Wirtschaftsinitiative „MINT Zukunft schaffen“, die es sich zum Ziel gesetzt hat, diejenigen Schulen auszuzeichnen, die sich besonders um die Breitenförderung im MINT-Bereich verdient machen. Ein Beispiel für eine Kooperation zwischen verschiedenen Partnern (u. a. Fachhochschule Bingen, Kommunen und Städte, Firmen, Bildungsinstitute, MBWWK) und Schulen (Kaiserpfalz-Realschule plus Ingelheim, Sebastian-Münster-Gymnasium Ingelheim, Rochus -Realschule plus und Fachoberschule Bingen) stellt das Projekt „MINTplus-Labor“ dar. An der Kaiserpfalz-Realschule plus in Ingelheim wurde ein Schülerlabor eingerichtet. Der Raum bietet Platz für eine ganze Schulklasse. Das LEGO Education Innovation Studio ist das erste deutsche Studio an einer Realschule plus und derzeit das Studio mit der modernsten und umfangreichsten LEGO Education Ausstattung. Die Fachhochschule entwickelt gemeinsam mit Lehrkräften Module für den Unterricht. An vielen berufsbildenden Schulen gibt es die Möglichkeit, Zertifikate zum Nachweis unterschiedlicher MINT-Kompetenzen zu erwerben. Beispielhaft sei hier die sogenannte Cisco-Zertifizierung genannt, die in der Arbeitswelt anerkannte Netzwerkkompetenzen bescheinigt. Ebenso ist der Erwerb des „ECDL“ ein Standardangebot der berufsbildenden Schulen. 23 Drucksache 16/6047 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Wettbewerbe Weit mehr als 20 unterschiedliche Wettbewerbe in den Bereichen Mathematik, Informatik, Technik, Biologie, Chemie und Physik werden jährlich von rheinland-pfälzischen Schülerinnen und Schülern genutzt, um über den Unterricht hinaus naturwissenschaftlichen Fragestellungen nachzugehen oder um einzeln bzw. in Gruppen eigene MINT-Projekte umzusetzen. Neben den großen Wettbewerben wie Jugend forscht/Schüler experimentieren, bei den für Rheinland-Pfalz stetig steigende Teilnehmerzahlen und überdurchschnittlich erfolgreiches Abschneiden zu verzeichnen ist, sind folgende Wettbewerbe besonders beachtenswert : der Wettbewerb der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz sowie die Landeswettbewerbe „Leben mit Chemie“, „Durchblick mit Physik“ und Mathematik. Förderung von Mädchen im MINT-Bereich Mehr als 53 % aller Abiturienten über 50 % der Studienanfänger an deutschen Hochschulen sind heute Frauen. Dennoch entscheiden sich nur wenige Frauen für ein MINT-Fach. Um diesem Trend entgegenzuwirken, wurde in Rheinland-Pfalz bereits 1997 mit dem Ada-Lovelace-Projekt ein Mentoring-Netzwerk ins Leben gerufen, das zum Ziel hat, Mädchen für Studiengänge und Berufe im MINT-Bereich zu motivieren und zu unterstützen. In die gleiche Richtung zielt der seit 2001 eingeführte Girls’ Day. MINT-Angebote der Hochschulen Ähnlich vielfältig wie die Wettbewerbslandschaft sind die zahlreichen Angebote für Schülerinnen und Schüler der rheinland-pfälzischen Hochschulen. Die Palette reicht von „Physik am Samstagmorgen“, Kinderuni, Workshops, internationalen Schülerforschungstagen , Tagen der Mathematik, der Physik, der Informatik und der Technik, Informatikkursen über Projekttage, Schülerferienkurse , Schülerforen, Mathe-Akademien, Ferienakademien, Sommercamps, Schnupperstudium und Frühstudium bis hin zum NatLab der Universität Mainz, das 2014 weit über 14 000 Schülerinnen und Schüler aus Rheinland-Pfalz besucht haben. 27. In welcher Art und Weise wird die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler im Land gefördert? Medienkompetenzförderung ist seit vielen Jahren ein bildungspolitischer Schwerpunkt in Rheinland-Pfalz. Im Mittelpunkt steht dabei die kritische, verantwortungsvolle und effiziente Nutzung digitaler Medien. Zur Verwirklichung sind hierfür u. a. die Qualifizierungen der Lehrkräfte, die Schaffung notwendiger technischer Infrastrukturen in Schulen und Fortbildungseinrichtungen , die Bereitstellung hochwertiger Unterrichtsmaterialien, die Begleitung und Beratung der Schulen sowie die Einbeziehung der Eltern erforderlich. 2007 wurden die Maßnahmen im Landesprogramm „Medienkompetenz macht Schule“ gebündelt und intensiviert sowie zahlreiche Kooperationspartner aus öffentlichen Einrichtungen und private Unternehmen bei der Umsetzung neuer Projekte und der Ausweitung des Maßnahmenpakets mit eingebunden. So wurden zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur fast 90 % aller Schulen mit Sekundarstufe I und fast 60 % aller berufsbildenden Schulen mit Hard- und Software (interaktive Whiteboards, mobile Endgeräte , Bildungssoftware) ausgestattet, seit 2013 ein Teil der Schulen auch mit Tablets. Der Tablet-Einsatz wird seit 2014 durch die Johannes Gutenberg-Universität Mainz wissenschaftlich begleitet. Dank weiterer Unterstützung seitens einiger Schulträger und Fördervereine sind inzwischen an über 60 Schulen Tablets im unterrichtlichen Einsatz. Insgesamt wurden seit Beginn des Landesprogramms 550 Schulen mit insgesamt 11 419 Notebooks, 1 466 interaktiven Wandtafeln und 1 163 Tablets im Gesamtwert von 20,6 Mio. Euro ausgestattet. Um das Online-Lehren und -Lernen als Teil des unterrichtlichen Alltags zu etablieren, wurde ein landeseigenes Medienportal OMEGA aufgebaut und 2012 flächendeckend in Betrieb genommen. Darauf können alle Lehrenden und Lernenden an rheinlandpfälzischen Schulen und Studienseminaren kostenfrei zugreifen. Unter den rund 14 000 Medienbausteinen sind auch Open Educa - tional Resources (OER) mit eingebunden. 2014 wurde das Medienportal mit der landeseigenen Lernplattform moodle@RLP verknüpft , die Schulen und Studienseminaren als weiteres digitales Werkzeug zum Online-Lehren und -Lernen zur Verfügung steht. Inzwischen wurde ein zusätzliches Werkzeug, der Arbeitsplaner, für die Lernplattform entwickelt, um im Bereich Fördern, Fordern und inklusivem Unterricht Lehrkräfte und Lernende zu unterstützen. Dabei muss Medienkompetenz als eine Informations-, Lese- und Sozialkompetenz betrachtet werden und darf nicht auf eine reine Bedienkompetenz reduziert werden. Kinder und Jugendliche sollen lernen, die Möglichkeiten und Werkzeuge der digitalen Medien zu ihrem Vorteil zu nutzen: Zur Kommunikation, zur Information und zum Wissenserwerb. Gleichzeitig sollen sie sich auch der Gefahren bewusst sein, die die digitale Welt mit sich bringt. Hierfür wurden zahlreiche Maßnahmen initiiert: Mehr als 2 000 Schülerinnen und Schüler wurden als Medienscouts ausgebildet und stehen ihren Mitschülerinnen und -schülern in den Schulen als Ansprechpartnerin und -partner zur Verfügung. Bis Ende 2014 wurden über 2 400 Jugendmedienschutzberaterinnen und -berater fortgebildet (darunter über 700 Lehrkräfte in der 2. Phase der Lehrkräfteausbildung); die Online-Fortbildung zur Jugendmedienschutzberaterin bzw. -berater startet 2016. Auch die Schülerworkshops der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (über 43 000 Teilnahmen von Schülerinnen und Schülern) und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (mehr als 60 000 Teilnahmen) werden stark nachgefragt. 53 000 Lehrkräfte wurden im Einsatz von digitalen Medien und im Jugendmedien-, Daten- und Verbraucherschutz fortgebildet und qualifiziert. 24 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6047 Seit 2013 erhalten Schülerinnen und Schüler mit dem MedienkomP@ss die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse im Bereich digitaler Medien zu entwickeln, sie Schritt für Schritt auszubauen und sie auf der Grundlage verbindlicher Standards nachzuweisen . Der Medienkompass ist inzwischen an fast 400 Schulen in der Primar- und Orientierungsstufe im Einsatz. Bis 2020 soll jede Schülerin und jeder Schüler die Schule mit einem online-zertifizierten MedienkomP@ss verlassen. Die Ganztagsschule bietet sehr gute Voraussetzungen für die Entwicklung medialer und digitaler Kompetenzen. Auch deshalb engagiert sich seit dem Start des Ganztagsschulprogramms im Schuljahr 2002/2003 im Namen der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) die gGmbH medien+bildung.com durch die Förderung von Medienkompetenz in vielfältigen Projekten. Waren es zu Beginn in erster Linie Video-AGs im Nachmittagsbereich einer Ganztagsschule, hat sich die Angebotspalette mittlerweile auf alle Medienarten erweitert und schließt Vormittagsangebote (z. B. „An die Tablets, fertig, los! Lieblingsbücher werden zu digitalen Geschichten“) oder Block-Projekte (z. B. Projekttage: „Echt oder Fake?!“) ein. Organisation und Gestaltung der Projekte regelt eine Rahmenvereinbarung, die das Land mit der LMK im August 2002 abgeschlossen hat. Die technische Ausgestaltung, die für die Durchführung der Projekte erforderlich war, hat das Land in den vergangenen Jahren mit ca. 350 000 Euro gefördert. Im laufenden Schuljahr kommen rund 1 500 junge Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) in einer Ganztagsschule zum Einsatz. Zu diesen Freiwilligen zählen erstmals auch Personen, die ein „digitales“ Projekt im Rahmen ihres FSJ umsetzen (#FSJ_ digital). Sie erhalten das hierfür notwendige Know-how im Rahmen von zusätzlichen fünf Bildungstagen und können eine Förderung ihres Projekts durch Bundesmittel im Umfang von bis zu 1 000 Euro beantragen. Die Mittel können z. B. für Technik und Software in einer Film- oder Video-AG verwendet werden. Das 2007 gestartete Landesprogramm „Medienkompetenz macht Schule“ wird in den kommenden Jahren fortgeführt. Unterrichten mit digitalen Medien soll Standard werden an rheinland-pfälzischen Schulen. Es wird ein besonderer Fokus auf die Förderung digitaler Kompetenz von Schülerinnen und Schülern in den Grundschulen gelegt. Hier liegt der Schwerpunkt des Lernens über und mit digitalen Medien in der Vermittlung der grundlegenden Handhabung der Hardware und von Anwenderprogrammen wie z. B. Lernsoftware, Schreib- und Präsentationsprogrammen zur Informationsbeschaffung, Auswertung und Präsentation sowie in der Unterstützung des selbstgesteuerten Lernens. Gleichzeitig geht es um die frühe Sensibilisierung der Kinder für einen kritischen und sachgerechten Umgang mit den digitalen Medien. Weiterhin werden neue Fortbildungs- und Veranstaltungsformate entwickelt. Die digitale Bildung soll in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften nachhaltiger verankert werden. Die Angebote des Landes zur digitalen Infrastruktur, zur Kommunikation und zur Medienbereitstellung und die schulischen Online-Portale sollen zu einer „Bildungscloud“ weiterentwickelt und die landeseigene Lernplattform moodle@RLP an allen Schulen mit Sekundarstufe I genutzt werden. Im bundesweiten Vergleich nimmt Rheinland-Pfalz mit seinen vielfältigen, umfangreichen und zielgerichteten Maßnahmen seit Jahren eine Vorreiterrolle ein. Dies hat die Studie „Schule digital“ der Telekom Stiftung im November 2015 bestätigt. Als Ergebnisse wurden unter anderem festgehalten: – die Schulen in Rheinland-Pfalz setzen sehr häufig digitale Medien im Unterricht ein, – die Schulen verfügen über eine gute Ausstattung, – die Lehrerinnen und Lehrer werden durch Fortbildungen unterstützt und – es sind in sehr hohem Maße detaillierte, schuleigene Konzepte zur Medienbildung vorhanden. 28. Wie wird das Instrument des Lehrer-Schüler-Eltern-Gesprächs eingesetzt? Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist grundlegende Voraussetzung für den Bildungserfolg. Schulen sollen deshalb in einen kontinuierlichen konstruktiven Dialog mit Eltern und mit Schülerinnen und Schülern eintreten. Nur durch das regelmäßige Gespräch kann sich zwischen den Beteiligten eine Atmosphäre entwickeln, in der auch mögliche Konflikte besser gelöst werden können. Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräche verstehen sich als Dialog auf Augenhöhe, mit welchem den Schulen ein klassisches Feedback- Instrument zur Verfügung steht, das in vielen Fällen die gesamte schulische Atmosphäre verbessert. Mit dem Angebot tragen Schulen dazu bei, die wichtige innerschulische Kommunikation zu optimieren. Diese Gesprächskultur muss sich in der Schule entwickeln, wozu alle am Schulleben Beteiligten ausdrücklich ermutigt werden. Zur Unterstützung dieses Entwicklungsprozesses ist ein empfehlender Leitfaden für ein jährliches Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch entwickelt worden. Er kann Schulen eine wichtige Hilfestellung sein, um den regelmäßigen Kommunikationsaustausch zwischen Lehrkräften , Schülerinnen und Schülern sowie Eltern zu befördern. In der Grundschule ist verbindlich durch die Grundschulordnung festgeschrieben, zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 25 Drucksache 16/6047 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4. Rückmeldungen von Grundschulen und Eltern unterstreichen , dass diese protokollierten Gespräche seit ihrer verbindlichen Einführung von beiden Seiten als sehr wertvoll eingestuft werden und hohe Akzeptanz genießen. An weiterführenden Schulen gibt es keine Verpflichtung, Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräche durchzuführen, die Schulen werden aber ermutigt, dieses Instrument ebenfalls anzuwenden. So wurde nach den guten Erfahrungen der verpflichtenden Einführung der leitfadengestützten Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräche an den Grundschulen durch eine Änderung in § 8 Abs. 3 der Übergreifenden Schulordnung den öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen und Gymnasien in der Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2013/2014 die Möglichkeit eröffnet, auf den Elternsprechtag zu verzichten. Voraussetzung hierfür ist, dass in der Schule mindestens einmal im Schuljahr protokollierte Gespräche mit Eltern und Schülerinnen und Schülern über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern geführt werden. 29. Welche Unterstützungsangebote für Schulen und Lehrkräfte stellen die verschiedenen Träger bzw. Fortbildungsinstitute im Land in den Bereichen pädagogische Weiterentwicklung und qualitätsorientierte Schulentwicklung zur Verfügung? Zentrale Einrichtung für Fort- und Weiterbildungsangebote ist das Pädagogische Landesinstitut als obere Landesbehörde. Hinzu kommen die Angebote des Instituts für Lehrerfort- und -weiterbildung (ILF) der Katholischen Kirche und des Erziehungswissenschaftlichen Fort- und Weiterbildungsinstituts der Evangelischen Kirchen (EFWI) in Rheinland-Pfalz. Angebote der Hochschulen werden in die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte einbezogen, wie z. B. bei der Sprachförderung und Informatik. Darüber hinaus können Angebote sonstiger Träger, insbesondere der Fach- und Berufsverbände, Einrichtungen der Wirtschaft, Stiftungen als Fort- oder Weiterbildungsangebote anerkannt werden. Das Pädagogische Landesinstitut ist an 19 Standorten in Rheinland-Pfalz präsent und hält ein umfassendes und gut vernetztes Angebot an Fort- und Weiterbildung, Medien und Materialien, schulpsychologischer und pädagogischer Beratung sowie IT-Diensten für Schulen bereit. Das PL unterstützt und berät Schulen bei der Wahrnehmung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags, bei ihrer pädagogischen Weiterentwicklung, der qualitätsorientierten Schulentwicklung sowie bei der Bewältigung aktueller Aufgaben . Es wendet sich mit seinen Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsangeboten an Lehrkräfte, Pädagogische Fachkräfte, Funktionsstelleninhaberinnen und Funktionsstelleninhaber sowie Schulleitungen in Rheinland-Pfalz. Außerdem gehören Eltern und ihre Vertretungen, Schülerinnen und Schüler und ihre Vertretungen zu den Zielgruppen. Im Jahr 2014 fanden 4 285 Veranstaltungen (mit insgesamt 4 788 Veranstaltungstagen) in der Lehrerfortbildung statt, in den 14 Schulpsychologischen Beratungszentren des PL 2 298 Individualberatungen und 2 432 Schulberatungen. Daneben wurden 4 442 pädagogische Beratungen durch die verschiedenen Beratungskräfte innerhalb des pädagogischen Beratungssystems des PL durchgeführt. Die IT-Dienstleistungen für Schulen umfassen den Bildungsserver, Lernplattformen sowie Portale im Kontext von eSchule. Die beiden kirchlichen Institute, ILF und EFWI, sind wichtige Partner in der Fort- und Weiterbildung. Ihre Veranstaltungen ergänzen die staatlichen Angebote des Pädagogischen Landesinstituts. Das breite Themenspektrum reicht von Veranstaltungen zu Schulentwicklung über Fortbildungen für Schulleitungsmitglieder bis hin zu spezifischen Angeboten für Religionslehrkräfte. 30. Welche Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung ergriffen für die Fort- und Weiterbildung von rheinland-pfälzischen Lehrkräften ? Mit der Errichtung des Pädagogischen Landesinstituts am 1. August 2010 wurde die Grundlage zur Vorhaltung eines optimierten und umfassenden Fort- und Weiterbildungsangebots für Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz gelegt. Als zentrales Kompetenz- und Dienstleistungszentrum arbeitet das Pädagogische Landesinstitut im Rahmen der gegebenen organisatorischen und rechtlichen Vorgaben und orientiert sich an aktuellen Forschungs-, Kenntnis- und Erfahrungsständen der einschlägigen Wissenschaften und Praxisfelder. Ebenso bestimmen die Ergebnisse aus Evaluationen (z. B. aus der Arbeit der AQS), bildungspolitische Schwerpunktsetzungen, Nachfragen der Schulen sowie Qualität, Effektivität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der durchgeführten Maßnahmen die Arbeitsschwerpunkte. Die Steuerung erfolgt durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem MBWWK und dem Pädagogischen Landesinstitut auf der Basis von Schwerpunktsetzungen sowie bedarfsorientierter Aufgabenstellungen. Ein wichtiger Schritt im Bereich der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften ist das Landesgesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften (IKFWBLehrG), das im November 2015 vom Landtag verabschiedet wurde. In Bezug auf die dritte Phase der Lehrkräftebildung, der Fort- und Weiterbildung, werden mit diesem Gesetz die 26 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6047 grundsätzlichen Regelungen zur Aktualisierung und Vertiefung der im Lehramt erworbenen Inhalte, Methoden und Handlungskompetenzen der Lehrkräfte für den inklusiven Unterricht im Sinne der Erhaltung und Weiterentwicklung der beruflichen Professionalität fortgeschrieben. Das Gesetz richtet den Fokus auch auf Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger. Diese werden in den ersten Berufsjahren begleitet , um sie und die Schulen im Prozess der Einarbeitung in die Kollegial- und Arbeitsstrukturen praxisorientiert zu unterstützen. Darüber hinaus werden praxiserprobte Grundsätze in der Fort- und Weiterbildung gesetzlichen Regelungen zugeführt bzw. erweitert und in eine engere strukturelle Einheit gebracht. Schwerpunkte dieses Gesetzes sind u. a.: – die Verpflichtung von Lehrkräften an dienstlichen Fortbildungen teilzunehmen und sich darüber hinaus selbst fortzubilden, – die Verpflichtung von Schulleiterinnen und Schulleitern, denen erstmals ein Funktionsamt übertragen wurde, an modularisierten Fortbildungsreihen für schulische Führungskräfte teilzunehmen, – der zeitliche Rahmen und die Dokumentation von Fortbildungen, – die Fortbildungsplanung der Schule im Kontext der Fortbildung und beruflichen Entwicklung von Lehrkräften, – das schulische Fortbildungsbudget zur Stärkung der passgenauen Qualitätsarbeit der Schulen. Vera Reiß Staatsministerin 27