Drucksache 16/6049 28. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Pia Schellhammer und Anne Spiegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Überprüfung aller in den Erstaufnahmeeinrichtungen beschäftigten Sicherheitsleute Die Kleine Anfrage 3952 vom 3. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Vor dem Hintergrund der Feststellung eines eindeutigen rechtsextremistischen Hintergrunds bei zwei Security-Mitarbeitern in Trier will die Landesregierung alle in den Erstaufnahmeeinrichtungen tätigen privaten Sicherheitsleute durch das Landeskriminalamt umfassend überprüfen lassen. Hierzu wurden die einzelnen Sicherheitsunternehmen aufgefordert, dem Landeskriminalamt Listen mit Namen, Daten und einer Einverständniserklärung von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorzulegen. Bei Nichtvorlage dieser Erklärung ist eine Weiterbeschäftigung ausgeschlossen. Daher fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele private Sicherheitsleute sind derzeit in Rheinland-Pfalz im Einsatz, die überprüft werden? 2. Wie viele Sicherheitsunternehmen und Subunternehmen sind von der Überprüfung betroffen? 3. Werden die Angaben nur auf einen rechtsextremistischen Hintergrund überprüft oder auch auf andere Deliktsbereiche? 4. Wann ist mit einem Ergebnis der Überprüfung zu rechnen? 5. Wie gestaltet sich generell die Auswahl der Sicherheitsunternehmen? 6. Welche weiteren Maßnahmen werden ergriffen, um Sicherheitsleute für den Umgang mit Geflüchteten zu sensibilisieren? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung legt großen Wert darauf, dass in den Erstaufnahmeeinrichtungen keine Beschäftigten mit einem eindeutigen rechtsextremistischen Hintergrund arbeiten. Die Auswahl der Beschäftigten erfolgt in erster Linie durch die Unternehmen, mit denen die Landesregierung entsprechende Verträge geschlossen hat. Die Landesregierung hat daher bereits in der Vergangenheit Maßnahmen ergriffen, um zu vermeiden, dass es solche Beschäftigte in diesen Unternehmen gibt, die in den Einrichtungen des Landes eingesetzt werden. Dazu zählen eine Sicherheitsüberprüfung der jeweiligen Unternehmen und eine entsprechende Zuverlässigkeitserklärung . Nach Bekanntwerden des Vorfalls, der der Anfrage zugrunde liegt, hat die Landesregierung konsequent weitere Maßnahmen ergriffen, auch um Situationen zu vermeiden, die durch von den Unternehmen eingesetzte Subunternehmen entstehen können. Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen werden nun in polizeilichen Systemen durchgeführt. Jeder und jede Beschäftigte, der bzw. die für die Landesverwaltung in diesem Bereich arbeitet, muss sich künftig einer solchen Überprüfung stellen. Die Verträge werden mit der Maßgabe geändert, dass künftig keine Subunternehmen beauftragt werden dürfen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Aktuell sind in Rheinland-Pfalz 980 Sicherheitsleute im Einsatz, die sich einer Überprüfung unterziehen werden. Von der Überprüfung sind insgesamt 20 Hauptunternehmen und zwölf Subunternehmen betroffen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Januar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6049 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen der von den Sicherheitsunternehmen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in polizeilichen Systemen durchgeführt, in denen allgemeinkriminelle, polizeilich relevante Gefährdungssachverhalte und politisch motivierte Straftaten auf Landes- und Bundesebene gespeichert sind. Zu Frage 4: Anfragen mit negativem Ergebnis werden innerhalb von maximal drei Arbeitstagen beantwortet. Bei positivem Ergebnis hängt die Dauer der Beantwortung unter anderem von dem Rücklauf der angefragten Polizeidienststellen in Rheinland-Pfalz oder der anderen Bundesländer ab. Dies kann je nach Erkenntnislage bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Mit einem abschließenden Ergebnis der Überprüfung kann demnach frühestens Ende Januar gerechnet werden. Zu Frage 5: Die Auswahl der Sicherheitsunternehmen erfolgt nach den Kriterien der fachlichen Qualifikation, der Zulassung für das Bewachungsgewerbe sowie der Zuverlässigkeit, Eignung und Verfügbarkeit ausreichenden Personals. Die Auswahl erfolgt weiterhin unter Einhaltung des Tariftreuegesetzes und des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Zu Frage 6: Zur Sensibilisierung der von den Sicherheitsunternehmen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Bezug auf die Geflüchteten werden regelmäßige Besprechungen mit dem eingesetzten Wachpersonal durchgeführt, in denen die Vorgaben des Einrichtungsträgers dargelegt und aktuelle Vorkommnisse, Probleme und Fragen gemeinsam erörtert werden. Daneben finden umfassende themenbezogene Schulungen zur Steigerung der interkulturellen Kompetenz und Optimierung des Einsatzverhaltens in Konfliktsituationen durch Deeskalationsstrategien statt. Irene Alt Staatsministerin