Drucksache 16/6055 29. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kindertagespflege in Stadt und Landkreis Neuwied I Die Kleine Anfrage 3955 vom 2. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Kindertagespflege als familiennahe Betreuungsform wird von vielen Eltern als Alternative zur Kindertagesstätte angenommen. Zur Qualitätsverbesserung dieser Kinderbetreuung werden mittlerweile viele Tagespflegepersonen durch einen 160 Unterrichtsstunden umfassenden Kursus auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Das Deutsche Jugendinstitut und der Bundesverband Kindertagesspflege befürworten eine Erweiterung der Qualifikationskurse auf 300 Stunden. Um die Wahlfreiheit der Eltern zwischen institutioneller und familiennaher Kinderbetreuung gewährleisten zu können, ist es wichtig , die Kindertagespflege als Angebot zu etablieren. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Tagespflegepersonen sind zurzeit im Landkreis Neuwied und in der Stadt Neuwied beschäftigt (bitte für die Verbandsgemeinden getrennt angeben)? 2. Wie viele Kinder (und wie viele Stunden in der Woche pro Kind) werden im Jahr 2015 im Landkreis Neuwied und in der Stadt Neuwied durch Kindertagespflegepersonen betreut (bitte für jede Tagesmutter einzeln ausführen)? 3. Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen, mit denen sich der Landkreis Neuwied und die Stadt Neuwied an der Qualifizierung der Tagespflegepersonen beteiligt (in den letzen drei Jahren)? 4. In welcher Höhe wird die Pflegepauschale für ein zu betreuendes Kind an die Tagespflegepersonen ausgezahlt (Stundenlohn)? 5. Erfolgt eine Kürzung der Bezüge der Tagespflegepersonen, wann das zu betreuende Kind erkrankt? Wenn ja, mit welcher Begründung ? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Bei der vorliegenden Kleinen Anfrage handelt es sich ausschließlich um Angelegenheiten, die die kommunale Selbstverantwortung betreffen und nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung fallen. Die Beantwortung erforderte eine Abfrage bei den entsprechenden Jugendämtern vor Ort. Auf der Grundlage der erfolgten Antworten beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zur Frage 1: Derzeit (Stand Dezember 2015) haben 16 Tagespflegepersonen bei der Stadt Neuwied eine Pflegeerlaubnis. Darüber hinaus betreuen fünf Frauen Kinder im Haushalt der Eltern. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Februar 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6055 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Landkreis Neuwied sind derzeit insgesamt 35 Tagespflegepersonen (TPP) in Besitz einer Pflegeerlaubnis und betreuen regelmäßig Kinder: Zu Frage 2: Zurzeit werden insgesamt 43 Kinder von Tagespflegepersonen in der Stadt Neuwied betreut. 2015 wurden 44 Fälle eingestellt und 31 neu begonnen. Die genaue Auflistung der einzelnen Stunden pro Kind und Tagesmutter ist aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich. Die Beantwortung der Frage 2 ist für den Landkreis Neuwied als Anlage 1 beigefügt. Zu Frage 3: Die Stadt Neuwied beteiligt sich an den Qualifizierungskursen durch Gestaltung von Unterrichtseinheiten durch die Fachkräfte der Kindertagespflege und Teilnahme an Abschlussprüfungen. Der Landkreis Neuwied beteiligt sich durch Eigenleistung in Form von Übernahme von Unterrichtseinheiten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts im Rahmen der Qualifizierung. Zu Frage 4: Die Stadt Neuwied und der Landkreis Neuwied gewähren gem. § 23 SGB VIII Abs. 1 und 2 eine laufende Geldleistung. Diese umfasst u. a. die Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand und einen Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung von Tagespflegepersonen. Die laufende Geldleistung wird nach dem Alter des Kindes gestaffelt: Für die Betreuung eines Kindes unter drei Jahren erhält eine qualifizierte Tagespflegeperson bei einer Betreuungszeit von 40 Wochenstunden einen Gesamtbetrag in Höhe von monatlich 607 Euro. Für die Betreuung eines Kindes über drei Jahre erhält sie 520 Euro. Bei einer höheren/niedrigeren wöchentlichen Betreuungszeit werden die Leistungen entsprechend angepasst. Zu Frage 5: Bei Erkrankung eines Kindes erhält eine Tagespflegeperson sowohl in der Stadt Neuwied als auch im Landkreis Neuwied für maximal 15 Tage im Jahr eine „Platzhaltepauschale“, welche nur den Sachkostenanteil der betreffenden Stunden umfasst. Ein Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung wird nicht gezahlt, da dieser gemäß § 23 SGB VIII Satz 2 a leistungsgerecht auszugestalten ist. Irene Alt Staatsministerin 2 VG Asbach 8 TPP VG Bad Hönningen 1 TPP VG Dierdorf 2 TPP VG Linz 7 TPP VG Puderbach 3 TPP VG Rengsdorf 5 TPP VG Unkel 6 TPP VG Waldbreitbach 3 TPP Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6055 Anlage 3 Drucksache 16/6055 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6055 5 Drucksache 16/6055 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6