Drucksache 16/6056 29. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kindertagespflege in Stadt und Landkreis Neuwied II Die Kleine Anfrage 3956 vom 2. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Kindertagespflege als familiennahe Betreuungsform wird von vielen Eltern als Alternative zur Kindertagesstätte angenommen. Zur Qualitätsverbesserung dieser Kinderbetreuung werden mittlerweile viele Tagespflegepersonen durch einen 160 Unterrichtsstunden umfassenden Kursus auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Das Deutsche Jugendinstitut und der Bundesverband Kindertagesspflege befürworten eine Erweiterung der Qualifikationskurse auf 300 Stunden. Um die Wahlfreiheit der Eltern zwischen institutioneller und familiennaher Kinderbetreuung gewährleisten zu können ist es wichtig, die Kindertagespflege als Angebot zu etablieren. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. In welcher Höhe und für wie viele Tagespflegepersonen wird der vom Landkreis Neuwied und der Stadt Neuwied zu leistende Rentenbeitrag gezahlt und wie hoch wäre dieser insgesamt, wenn für alle Kinder und für alle Tagesmütter der Rentenbeitrag anteilig gezahlt würde? 2. Werden auf Anordnung des Jugendamts Kinder aus der Tagespflegestelle herausgenommen, wenn ein Kindertagesstättenplatz frei wird? Wenn ja, mit welcher Begründung und wie oft ist dies geschehen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Bei der vorliegenden Kleinen Anfrage handelt es sich ausschließlich um Angelegenheiten, die die kommunale Selbstverantwortung betreffen und nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung fallen. Die Beantwortung erforderte eine Abfrage bei den entsprechenden Jugendämtern vor Ort. Auf der Grundlage der erfolgten Antworten beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Alterssicherung der Tagespflegepersonen der Stadt Neuwied wird anteilig anhand der nachgewiesenen Betreuungszeiten gezahlt. Maximal wird die Hälfte der nachgewiesenen Aufwendungen der Alterssicherung ausgezahlt. Auch hier ist der Stadtverwaltung Neuwied eine genaue Aufschlüsselung aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich. Wird die Tagespflegeperson im Landkreis Neuwied nach §§ 23, 24 SGB V III durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe finanziert, werden u. a. die nachgewiesenen hälftigen Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung entsprechend den gesetzlichen Regelungen erstattet. Da die Berechnung für jede Tagespflegeperson individuell erfolgt, kann die weitergehende Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beantwortet werden. Eine Beantwortung ist in der vorgegebenen Frist daher nicht möglich. Zu Frage 2: Im Einzugsgebiet der Stadtverwaltung Neuwied wechseln die U 3-Kinder von der Kindertagespflege in die Kindertagesstätte, wenn der von den Eltern gewünschte Platz zur Verfügung steht. Im Landkreis Neuwied wird keine Herausnahme von Kindern aus den Tagespflegestellen angeordnet. Irene Alt Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Februar 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode