Drucksache 16/6061 06. 01. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Beweidungsprojekt für den ehemaligen Truppenübungsplatz Schadall in Saarburg Die Kleine Anfrage 3962 vom 10. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Presseberichten zufolge (Trierischer Volksfreund vom 3. Dezember 2015) gibt es seit Jahren Überlegungen, den ehemaligen Truppen übungsplatz „Schadall“ in Saarburg in ein Beweidungsprojekt überzuführen und dort Taurusrinder und Wildpferde einzusetzen , die den Bewuchs dort freihalten sollen. Zwischenzeitlich soll das Land Rheinland-Pfalz sich bereit erklärt haben, die Haftung für das als Kampfmittelverdachtsfläche eingestufte Gelände zu übernehmen. Diese Haftungsübernahme sei laut vorgenanntem Bericht Voraussetzung dafür, dass der Naturschutzbund Deutschland (NABU) auf der Fläche mit dem Beweidungsprojekt starten darf. Im Vorfeld wurden meines Wissens Überlegungen angestellt und verschiedene Gespräche mit der Stadt Saarburg und dem Hofgut Serrig der Lebenshilfe geführt, um die Ziele des Naturschutzes und die touristische Wichtigkeit dieser Flächen herauszuarbeiten, sowie ein Konzept hinsichtlich des möglichen Betriebs durch das Hofgut Serrig zu erörtern. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass, wie in der Presse verlautbart, das Land Rheinland-Pfalz nun doch die Gewährträgerhaftung für die zum nationalen Naturerbe zu rechnende Fläche übernehmen will? 2. Welche konkreten Erkenntnisse hinsichtlich der Belastung dieser „Kampfmittelverdachtsfläche“ liegen der Landesregierung vor, die jetzt dazu führen, dass das Land die Gewährsträgerhaftung hier nun doch übernehmen will (bitte Darlegung der Gründe)? 3. Wer soll nach den Planungen des Landes Betreiber dieses Beweidungsprojekts werden (bitte konkrete Darlegung und Begründung )? 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es sinnvoll erscheint, dieses Projekt durch das in unmittelbarer Nachbarschaft gelegene Hofgut Serrig der Lebenshilfe betreiben zu lassen, statt durch den NABU Deutschland? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 5. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Ja, die Risikobewertung hinsichtlich eventuell vorhandener Altlasten wurde aktualisiert. Abgesehen von bisher unbekannten kleinräumigen Verunreinigungen, die bei militärischen Liegenschaften nicht auszuschließen sind, verbleiben die aus Resten von Kampfmitteln bestehenden Risiken. Der Anfangsverdacht einer Kontamination der innerhalb der Fläche liegenden Regenrückhaltebecken hat sich nicht bestätigt. Hier kann ggf. lediglich eine Entschlammung und entsprechende Entsorgung des Schlammes erforderlich werden. Zu den Fragen 3 und 4: Zur Durchführung des Beweidungsprojekts liegt ein aktueller Antrag der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vor. Eine Finanzierung soll aus Mitteln der naturschutzrechtlichen Ersatzzahlung erfolgen. Nach § 7 Absatz 5 des Landesnaturschutzgesetzes ist die Trägerschaft der Unteren Naturschutzbehörde gegeben. Die Frage nach einer Bewirtschaftung durch das Hofgut Serrig anstatt des NABU stellt sich aktuell nicht. Eine gemeinsame Umsetzung des Projekts durch das Hofgut Serrig und den NABU wird derzeit angestrebt und von den Beteiligten begrüßt. Ulrike Höfken Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Februar 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode