Drucksache 16/6063 08. 01. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Zuteilung von Flüchtlingen auf die Kommunen während der Weihnachtszeit Die Kleine Anfrage 3968 vom 16. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Das Land Hessen will rund um Weihnachten keine neu ankommenden Flüchtlinge mehr auf die Kommunen verteilen. Dank zusätzlicher Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen könnten vom 21. Dezember 2015 bis 3. Januar 2016 die Asylsuchenden in Landeseinrichtungen betreut werden, teilt der Flüchtlingskoordinator der Landesregierung mit. Damit sollen die Helfer in den Notunterkünften der Kommunen eine wohlverdiente Weihnachtspause bekommen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wird Rheinland-Pfalz auch wie das Land Hessen verfahren, dass in dem Zeitraum vom 21. Dezember 2015 bis 3. Januar 2016 keine neu ankommenden Flüchtlinge mehr auf die Kommunen verteilt werden? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Januar 2016 wie folgt beantwortet: In Rheinland-Pfalz werden wöchentlich in der Regel an zwei Tagen Asylbegehrende aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in die Kommunen transferiert. Dieser Zyklus wurde auch in den beiden Wochen nach dem 21. Dezember 2015 beibehalten. Die Planung für die Zuteilung für die letzten beiden Wochen im Jahr 2015 erfolgte bereits Anfang Dezember, da die Kommunen mit einem gewissen Vorlauf über die Zuteilung von Asylbegehrenden informiert werden, um selbst entsprechend planen zu können. Als es die Zugangszahlen Mitte Dezember zuließ, wurde den Kommunen angeboten, in der 52. Kalenderwoche auf die angekündigte Zuteilung zwischen den Feiertagen zu verzichten. Da die Mehrheit der Kommunen aber bereits entsprechend vorgesorgt hatte, erfolgten die Transfers nach konkreter Absprache jeweils im Einvernehmen. Irene Alt Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Februar 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode