LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Februar 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Lehrerwochenstundenzuweisungen an Grundschulen mit PES Die Kleine Anfrage 3965 vom 15. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Bedarf an Lehrerwochenstunden (LWS) an Grundschulen ist abhängig vom Pflichtunterricht der Schülerinnen und Schüler, der Klassenbildung, der Bildung von Lerngruppen und weiteren Förder- und Differenzierungsangeboten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Stunden, die über die Abdeckung der Pflichtunterrichts hinausgehen, wurden aufgrund der Schülerzahl in Verbindung mit den Vorschriften zur Klassenmesszahl den Schulen zugewiesen (bitte diesen Wert für das Schuljahr 2014/2015 und 2015/2016 als Prozentangabe in Bezug auf die festgelegten Pflichtstunden ausweisen)? 2. Wie viele Stunden wurden zur Regulierung temporären Unterrichtsausfalls durch Umorganisation benötigt (bitte diesen Durchschnittswert für das Schuljahr 2014/2015 und 2015/2016 als Prozentangabe in Bezug auf die festgelegten Pflichtstunden ausweisen)? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Grundschulen erhalten gemäß der Verwaltungsvorschrift „Unterrichtsorganisation in der Grundschule“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 8. April 2014 eine Gesamtstundenzuweisung in Abhängigkeit von der Schüler - zahl und der daraus gebildeten Klassenzahl. Eine Aufteilung in Pflichtunterricht und zusätzliche Stunden erfolgt nicht. Die Stunden, die an der einzelnen Schule über die Abdeckung des Pflichtunterrichts hinausgehen, werden von den Schulen in eigener Verantwortung eingeplant und im Laufe des Schuljahres flexibel eingesetzt. Sie werden in der Schulstatistik nicht erfasst und können deshalb auch nicht in Prozentangaben in Bezug auf die Pflichtstunden ausgewiesen werden. Zusätzlich zu den von der Klassen- und Schülerzahl abhängigen Lehrerwochenstunden hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion den Grundschulen mit PES im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 4 450 Poolstunden und im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 4 571 Poolstunden über die Abdeckung des Pflichtunterrichts hinaus zugewiesen. Zu Frage 2: Zur Regulierung von kurzfristigen Vertretungserfordernissen erstellen Grundschulen in eigener Zuständigkeit und in Abstimmung mit dem Schulelternbeirat ein Vertretungskonzept. Hierbei haben PES-Schulen im Rahmen ihres PES-Budgets die Möglichkeit, kurzfristigen Vertretungsbedarf selbst zu regulieren. Eine Erfassung als Prozentangabe in Bezug auf die festgelegten Pflichtstunden ist nicht möglich (siehe Antwort zu Frage 1). In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär Drucksache 16/6065 11. 01. 2016