LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Februar 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Anträge auf Förderung von Kindern mit unzureichenden Deutschkenntnissen in Grundschulen Die Kleine Anfrage 3967 vom 15. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Voraussetzung für eine rasche und erfolgreiche Integration von Flüchtlingskindern ist der Erwerb der deutschen Sprache. Im gliederungsplan beantragen die Schulen die von ihnen benötigen zusätzlichen Förderstunden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Stunden Sollerhöhung der Lehrerwochenstundenzahl für pädagogische Maßnahmen zur Förderung von Kindern mit unzureichenden Deutschkenntnissen wurden seitens der rheinland-pfälzischen Grundschulen im Schuljahr 2014/2015 und für das Schuljahr 2015/2016 beantragt? 2. Wie viele dieser beantragten Stunden wurden durch die ADD genehmigt? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Schulen beantragen vor den Osterferien die aus ihrer Sicht notwendigen Stunden für die Deutschförderung von Migrantinnen und Migranten für das folgende Schuljahr. Hierbei handelt es sich um eine Prognose, die die Grundlage für die Personalzuweisung durch die ADD darstellt. Veränderungen, die sich in der Folge ergeben, z. B. durch zu erwartende sich verändernde Schülerzahlen oder Zuordnungen von Schülerinnen und Schülern der Schule zu Sprachfördermaßnahmen an anderen Schulen führen zu Aktualisie - rungen der Planungsdaten. Eine Gegenüberstellung von ursprünglich beantragten und genehmigten Stunden wäre nicht aussagekräftig . Während den Grundschulen im Schuljahr 2014/2015 3 552 Lehrerwochenstunden für Sprachfördermaßnahmen sollerhöhend aus dem Pool zugewiesen wurden, waren es im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 3 991 Lehrerwochenstunden. Dieser Aufwuchs berücksichtigt den Anstieg von Schülerinnen und Schülern mit Sprachförderbedarf und ermöglicht eine bedarfsgerechte Sprachförderung an Grundschulen. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär Drucksache 16/6066 11. 01. 2016