Drucksache 16/6068 11. 01. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Nicole Besic-Molzberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Zusammenarbeit des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz mit der Lebensmittelüberwachung im Saarland Die Kleine Anfrage 3971 vom 17. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) ist im Land der zentrale staatliche Dienstleister im Verbraucherschutz und im Gesundheitsschutz von Mensch und Tier. Hier arbeiten unter anderem Lebensmittelchemiker, Tierärzte, Ärzte und ihre Laborteams an der landesweiten Überwachung und Untersuchung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Arzneimitteln und Kosmetik , der Diagnostik und Bekämpfung von Tierseuchen und dem Schutz der Menschen von ansteckenden Krankheiten. In vielen Bereichen der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung bestehen bereits Kooperationen mit der Verwaltung im Saarland, zum Beispiel bei dem gemeinsamen Nationalpark Hunsrück-Hochwald, im Strafvollzug, bei den Finanzämtern und bei den Flüchtlingen . Auch in der Lebensmittelüberwachung gibt es eine gute Zusammenarbeit, zum Beispiel bei den Analysen zu Pestizidrückständen , beim Dioxin-Monitoring oder den BSE-Untersuchungen. Die saarländische Regierung ist aktuell dabei, die Umwelt- und Lebensmittelüberwachung umzustrukturieren. In diesem Zusammenhang sollen auch bestimmte Untersuchungen an andere Auftragsnehmer, wie zum Beispiel Untersuchungseinrichtungen andere Bundesländer, abgegeben werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Aufgaben führt das rheinland-pfälzische LUA bereits im Auftrag des Saarlandes durch (bitte mit Angabe seit wann und in welchem Probenumfang)? 2. Welche neuen Aufgaben möchte das Saarland im Auftrag an das rheinland-pfälzische LUA vergeben? Welche Kosten können dabei entstehen? 3. Welche Aufgaben übernehmen in Gegenzug die saarländischen Untersuchungsämter für Rheinland-Pfalz? 4. Welche Kompetenzen und welches Spezialwissen bündelt das rheinland-pfälzische LUA im Vergleich zu anderen Bundesländern bzw. in Kooperation mit den anderen Bundesländern? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Rahmen der Untersuchungen für den NRKP (Nationaler Rückstandskontrollplan) kooperieren die amtlichen Untersuchungseinrichtungen von Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland bereits seit zehn Jahren (2005) miteinander, indem die im Rahmen des NRKP zu untersuchenden Stoffgruppen an Tierarzneimittelrückständen zwischen den Laboratorien aufgeteilt worden sind und in einem Labor dann jeweils alle NRKP-Proben aus den drei Ländern auf diesen Teil der Parameter untersucht werden. Aufgrund der extrem hohen Anforderungen an die Analytik und der teilweise geringen Probenzahlen (nach dem NRKP) war damals beschlossen worden, dass Methoden für bestimmte Stoffgruppen nur jeweils in einem der drei Länder etabliert und validiert werden. Im Anschluss an diese Zusammenarbeit im Rahmen des NRKP wurde die Zusammenarbeit der drei Länder auf weitere Untersuchungsbereiche ausgeweitet. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Februar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6068 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden vom Landesuntersuchungsamt folgende Proben für das Saarland untersucht: Im Rahmen der Amtshilfe ergibt sich darüber hinaus anlassbezogen der Austausch von einzelnen Proben (Einzelfälle). In den letzten fünf Jahren (2011 bis 2015) waren dies insgesamt 41 Proben, die das Landesuntersuchungsamt für das Saarland untersucht hatte. Zu Frage 2: Im Rahmen der aktuellen Gespräche zur länderübergreifenden Zusammenarbeit mit dem Saarland wurde über eine mögliche Ausweitung bei den Warengruppen der alkoholischen Getränke (einschließlich Wein) und der nicht alkoholischen Getränke gesprochen. Welche Aufgaben das Saarland zukünftig tatsächlich vergeben möchte, ist hier allerdings nicht bekannt. Insofern kann auch keine Aussage zu möglicherweise entstehenden Kosten gemacht werden. Zu Frage 3: Im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit untersucht das Saarland seit 2005 für das Landesuntersuchungsamt im Rahmen des NRKP auf die (Tierarzneimittel-)Stoffgruppe der nicht-steroidalen Entzündungshemmer (NSAID). Je nach Probenzuteilung durch den NRKP sind dies 50 bis 70 Proben jährlich. Zu Frage 4: Das Landesuntersuchungsamt in Rheinland-Pfalz hat seit seiner Gründung im Jahr 2000 in einem mehrstufigen Reorganisationsprozess seine Strukturen und Arbeitsabläufe (und damit seine Aufgabenwahrnehmung) kontinuierlich optimiert. Das Spezialwissen im Land ist gebündelt, d. h. alle Untersuchungsbereiche sind im Land nur jeweils an einem einzigen Standort vorhanden. Im Landesuntersuchungsamt arbeiten Humanmediziner, Tiermediziner und Lebensmittelchemiker interdisziplinär zusammen. Ergänzend zu der Auflistung der Untersuchungen, die für das Saarland durchgeführt werden (siehe Antwort zu Frage 1), hat das Landesuntersuchungsamt im letzten Jahr beispielsweise für Hessen Untersuchungen im Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung auf folgende Parameter durchgeführt: – Nitroimidazole und Acetylgestagene (NRKP, Tierarzneimittelrückstände; 133 Proben) – Primäre aromatische Amine (in Kautschuk, Bedarfsgegenstände; 16 Proben) – Pyrrolizidinalkaloide (Honig, Kräutertee; 46 Proben) – Kernspinresonanzspektroskopie-(NMR)-Untersuchungen (Wein; 25 Proben) – Glycerinbegleitstoffe (Wein; 25 Proben) Besondere Kompetenzen und Spezialwissen im Vergleich zu anderen Bundesländern bündelt Rheinland-Pfalz (als größtes Weinbauland in Deutschland) im Landesuntersuchungsamt auch im Institut für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprüfung in Mainz im Bereich der Weinanalytik. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den im Rahmen der Lebensmittelüberwachung im Landesuntersuchungsamt durchgeführten Untersuchungen und wahrgenommenen Aufgaben sämtlich um Pflichtaufgaben handelt, die in der Regel aufgrund von EU-Recht, z. T. Bundesrecht, zu erfüllen sind. Prof. Dr. Gerhard Robbers Staatsminister Parameter jährlicher Probenumfang (im Durchschnitt der letzten fünf Jahre; 2011 bis 2015) Tierarzneimittelrückstände (NRKP) 36 Proben Dioxine und dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (dl-PCB) 10 Proben Pflanzenschutzmittelrückstände 4 Proben Elemente (z.B. Schwermetalle) 2 Proben Mykotoxine 20 Proben (erst seit 2013)