Drucksache 16/6080 14. 01. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Fiskalerbschaften Die Kleine Anfrage 3978 vom 21. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Laut § 1936 BGB wird der Staat zum Erbe in Vertretung durch das jeweilige Bundesland, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erb - lassers weder Ehegatte noch Lebenspartner noch Kinder noch weitere Verwandtschaft des Vererbers aufgefunden oder ermittelt werden kann. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle von Fiskalerbschaften gab es in den letzten drei Jahren in Rheinland-Pfalz (bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln )? 2. Wie viele Immobilien fielen zu welchem Wert in den letzten drei Jahren durch Fiskalerbschaften an das Land Rheinland-Pfalz (bitte nach Art der Immobilien – bebaute oder unbebaute Grundstücke – aufschlüsseln)? 3. Sieht die Landesregierung angesichts des steigenden Bedarfs an günstigem Wohnraum Möglichkeiten, die via Fiskalerbschaft erhaltenen Immobilien den Kommunen für den Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In den letzten drei Jahren gab es in Rheinland-Pfalz die nachfolgende Anzahl von Fiskalerbschaften: 2013 274 2014 255 2015 374 Zu Frage 2: 172 bebaute Grundstücke mit einem geschätzten Verkehrswert von rund 8 Mio. Euro; 467 unbebaute Grundstücke mit einem geschätzten Verkehrswert von rund 0,75 Mio. Euro. Da die gesetzlichen Erben in fast allen Fällen die Erbschaft wegen Überschuldung des Nachlasses ausschlagen, sind enthaltene Immobilien regelmäßig mit Grundpfandrechten wertübersteigend belastet. Zu Frage 3: Aktuell ist kein Nachlassfall bekannt, zu dem eine für das Land werthaltige Immobilie gehört, die den Kommunen für den Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden könnte. Es besteht in der Regel ein unwirtschaftlicher Sanierungsbedarf, um sie möglicherweise bewohnbar zu machen. Doris Ahnen Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Februar 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode