LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Februar 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Schulpflichtige Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den Verbandsgemeinden Rhein-Selz, Wonnegau, Eich und Monsheim Die Kleine Anfrage 3973 vom 18. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Alter bis 25 Jahre kamen seit Januar 2010 bis heute in die o. g. Verbandsgemeinden (bitte nach Kalenderjahren auflisten)? 2. Auf welche Schulformen in den o. g. Verbandsgemeinden verteilen sich die Kinder der Asylbewerberinnen und Asylbewerber (bitte nach Kalenderjahren auflisten)? 3. In welchen Schulen in den o. g. Verbandsgemeinden wurden speziell für die Unterrichtung von Kindern von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zusätzlich Lehrkräfte eingesetzt (bitte nach Kalenderjahren auflisten)? 4. Wie hoch belief sich das Angebot an Sprachkursen 2015/2016 gegenüber dem Vorjahr 2014/2015 a) landesweit? b) in den o. g. Verbandsgemeinden? 5. Sieht die Landesregierung angesichts der Vervielfachung der Flüchtlingszahlen anno 2015 die Versorgung der Schulen durch Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Flüchtlingskinder im Hinblick auf die Unterrichtsqualität hinreichend gewährleistet ? 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Einrichtung von Vorlaufklassen, um Schulen von den grundlegenden Integrations- und Sprachförderanstrengungen zu entlasten? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Zuweisung von Asylbegehrenden erfolgt an die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte. Diese regeln eigenständig die weitere Zuweisung. Im Zeitraum von 2010 bis 2015 erfolgte die Zuweisung in die Verbandsgemeinden Rhein-Selz, Wonnegau, Eich und Monsheim wie folgt: Drucksache 16/6089 19. 01. 2016 Jahr VG Rhein-Selz VG Eich VG Monsheim VG Wonnegau 2010 1 3 3 9 2011 2 2 1 7 2012 12 1 5 13 2013 25 6 7 17 2014 70 15 15 28 2015 161 58 64 112 Drucksache 16/6089 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Für die Anmeldungen zum Schulbesuch ist das Alter, nicht aber der aufenthalts- oder asylrechtliche Status der Kinder und Jugendlichen von Bedeutung, weshalb dieser Status bei der Anmeldung in der Schule nicht erhoben wird. Es ist mithin nicht feststellbar, welche der an den Schulen in den Verbandsgemeinden angemeldeten Kinder und Jugendlichen Kinder von Asylbewerberinnen und -bewerbern sind. Erfasst werden jedoch die Staatsangehörigkeit und die vorherrschende Familiensprache der Kinder und Jugendlichen . Anlage 1 enthält die Zahl aller Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit und einem Zuzugsdatum ab dem Jahr 2010 nach Schularten der ausgewählten Verbandsgemeinden. Die Zahlen für das Schuljahr 2015/2016 liegen erst nach Auswertung der Herbststatistik vor und können daher im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage noch nicht berichtet werden. Zu den Fragen 3 und 4: Grundsätzlich erhöht sich durch jede Schülerin und jeden Schüler die Lehrerwochenstundenzuweisung einer Schule, da diese von der Zahl der Schülerinnen und Schüler und der Zahl der zu bildenden Klassen abhängt. Da der aufenthalts- und asylrechtliche Status der Schülerinnen und Schüler in den Schulen und Schulbehörden nicht bekannt ist, kann nicht festgestellt werden, in welcher Schule sich die Lehrerwochenstundenzuweisung aufgrund von Aufnahmen dieser Schülerinnen und Schüler erhöht hat. Für Schülerinnen und Schüler mit unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen, zu denen Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Regel gehören, bieten die Schulen besondere Sprachfördermaßnahmen an. Landesweit standen hierfür im Schuljahr 2014/2015 zum Statistikstichtag 7 760 Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Im Schuljahr 2015/2016 sind es 10 417 Lehrerwochenstunden. Der Anlage 2 sind die zusätzlichen Lehrerwochenstunden zu entnehmen, die den Schulen in den entsprechenden Verbandsgemeinden hierfür im Schuljahr 2014/2015 und im Schuljahr 2015/2016 zur Verfügung stehen. Zu Frage 5: Neben einem guten Unterrichtsangebot für alle Schülerinnen und Schüler verfügen die Schulen in Rheinland-Pfalz über zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten für diejenigen Kinder und Jugendlichen, die einen erhöhten Sprachförderbedarf haben. Diese werden entsprechend den Bedarfen der Schule zugewiesen. Die Versorgung der Schulen durch Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Flüchtlingskinder ist somit im Hinblick auf die Unterrichtsqualität hinreichend gewährleistet. Zu Frage 6: Die Landesregierung unterstützt die Schulen durch eine zusätzliche Zuweisung von Lehrerwochenstunden für besondere Sprachfördermaßnahmen . Deutsch-Intensivkurse von bis zu 20 Lehrerwochenstunden bieten eine Deutschförderung von Anfang an. Fachdidaktisch unbestritten ist, dass Schülerinnen und Schüler ganz wesentlich auch von gleichaltrigen deutschsprechenden Mitschülerinnen und Mitschülern lernen. In sogenannten Vorlaufklassen ist dieser Effekt nicht möglich, deshalb lehnt die Landesregierung Vorlaufklassen ab. Die Förderung der deutschen Sprache und die Integration in den Schulalltag sind von zentraler Bedeutung. Vera Reiß Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6089 3 Drucksache 16/6089 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6089 5