Drucksache 16/609 23. 11. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e n der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung,Wissenschaft,Weiterbildung und Kultur Schülerbeförderung in der Stadt Landau Schülerbeförderung im Landkreis Südliche Weinstraße Die Kleinen Anfragen 406 und 407 vom 31. Oktober 2011 haben folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Schülerbeförderung in der Stadt Landau in den Jahren 2008/2009/2010 und voraus- sichtlich 2011 (bitte Angaben getrennt nach Jahren)? 2. Wie hoch sind die Landeszuweisungen für die Schülerbeförderung in der Stadt Landau in den Jahren 2008/2009/2010 und vor- aussichtlich 2011 (bitte Angaben getrennt nach Jahren)? 3. Wie hoch ist der Eigenanteil der Schülerinnen und Schüler für die Schülerbeförderung in der Stadt Landau in den Jahren 2008/2009/2010 und 2011 (bitte Angaben der Gesamteinnahmen getrennt nach Jahren)? 4. Wie hoch ist der Eigenanteil der Schülerinnen und Schüler für die Schülerbeförderung in der Stadt Landau in den Jahren 2008/2009/2010/2011 und voraussichtlich 2012 pro Schüler im Jahr (bitte Angaben getrennt nach Jahren)? 5. Wie hoch soll der Mehrbedarfsausgleich des Landes im Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Schülerbeförderung pro Schüler im Jahr sein? Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Schülerbeförderung im Landkreis Südliche Weinstraße in den Jahren 2008/2009/2010 und voraussichtlich 2011 (bitte Angaben getrennt nach Jahren)? 2. Wie hoch sind die Landeszuweisungen für die Schülerbeförderung im Landkreis Südliche Weinstraße in den Jahren 2008/2009/2010 und voraussichtlich 2011 (bitte Angaben getrennt nach Jahren)? 3. Wie hoch ist der Eigenanteil der Schülerinnen und Schüler für die Schülerbeförderung im Landkreis Südliche Weinstraße in den Jahren 2008/2009/2010 und 2011 (bitte Angaben der Gesamteinnahmen getrennt nach Jahren)? 4. Wie hoch ist der Eigenanteil der Schülerinnen und Schüler für die Schülerbeförderung im Landkreis Südliche Weinstraße in den Jahren 2008/2009/2010/2011 und voraussichtlich 2012 pro Schüler im Jahr (bitte Angaben getrennt nach Jahren)? 5. Wie hoch soll der Mehrbedarfsausgleich des Landes im Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Schülerbeförderung pro Schüler im Jahr sein? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleinen Anfragen namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. November 2011 wie folgt gemeinsam beantwortet: Vorbemerkung: Im System des kommunalen Finanzausgleichs zählen die Zuweisungen zum Ausgleich der Beförderungskosten nach § 15 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) zu den finanzkraftunabhängigen allgemeinen Zuweisungen, sie werden den Landkreisen und kreisfreien Städten als pauschaler Sonderlastenausgleich für die Kosten der Beförderung der Schüler und Kindergartenkinder gewährt. Der Verteilungsschlüssel für die pauschalen Zuweisungen gemäß § 15 LFAG wurde seinerzeit in einem aufwendigen Verfahren im Einvernehmen mit dem Landkreistag Rheinland-Pfalz und dem Städtetag Rheinland-Pfalz entwickelt. Im Rahmen der im Frühjahr Drucksache 16/609 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode dieses Jahres vom Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur in Auftrag gegebenen finanzwissenschaftlichen Begutachtung des Finanzausgleichssystems durch das ifo Institut für Wirtschaftsforschung in München wird auch die Verteilung der Zuweisungen zum Ausgleich von Beförderungskosten dahingehend beleuchtet, ob sie noch den aktuellen Anforderungen und Notwendigkeiten entspricht. Da zum einen innerhalb der amtlichen Statistik auf Kontenebene eine Trennung nach Beförderungskosten der Schüler und Beförderungskosten der Kindergartenkinder nicht erforderlich ist und zum anderen auch innerhalb der Zuweisungen gemäß § 15 LFAG eine Trennung nach Zuweisungen für die Beförderungskosten der Schüler und Zuweisungen für die Beförderungskosten der Kindergartenkinder nicht erfolgt, können die alleinigen Kosten der Schülerbeförderung nicht ohne Weiteres separiert werden. Daher enthalten die in den Fragen 1 und 2 aufgeführten Beträge Beförderungskosten bzw. Landeszuweisungen sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Kindergartenkinder. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleinen Anfragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Angaben der Jahre 2008 bis 2010 wurden der vierteljährlichen Kassenstatistik des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz entnommen. Für das Jahr 2011 liegen dem Statistischen Landesamt noch keine endgültigen Daten vor. Zu Frage 2: Zu den Fragen 3 und 4: Die Schülerbeförderung ist nach § 69 Abs. 1 des Schulgesetzes den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung zugewiesen. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung legen die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Schülerbeförderung selbst im Rahmen ihres Satzungsrechts die Höhe des Eigenanteils an den Kosten der Schülerbeförderung fest. Für den Abfragezeitraum liegen dem Land hierzu aus der vierteljährlichen Kassenstatistik keine belastbaren Daten vor. Zu Frage 5: Der mit dem Entwurf des Landesgesetzes zur Weiterentwicklung der Schülerbeförderung und zur weiteren Umsetzung der Lehrerbildungsreform angestrebte Mehrbelastungsausgleich ist einvernehmlich zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, dem Landkreistag und dem Städtetag vereinbart worden. Der vereinbarte anfängliche Mehrbelastungsausgleich liegt für das Schuljahr2012/2013 bei 16,1 Millionen Euro; bezogen auf die Haushaltsjahre fallen im Jahr 2012 6,7 Millionen Euro und im Jahr 2013 16 Millionen Euro an. Durch diesen Mehrbelastungsausgleich werden die durch das Gesetz zu erwartenden Mindereinnahmen der Träger der Schülerbeförderung ausgeglichen. Der Mehrbelastungsausgleich ist unter Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren wie z. B. durchschnittliche Fahrschülerquote, durchschnittlicher Eigenanteil, aber auch schon bestehender Befreiungstatbestände für die Erhebung des Eigenanteils ermittelt worden. Es ist vorgesehen, den Mehrbelastungsausgleich im Schulgesetz rechtlich zu verankern, im Landeshaushalt zusätzlich zur Finanzausgleichsmasse des kommunalen Finanzausgleichs bereitzustellen und nach dem in § 15 des Landesfinanzausgleichsgesetzes vorgesehenen Schlüssel auszuzahlen. Der Gesetzentwurf soll noch im November in den Landtag eingebracht werden. In Vertretung: Vera Reiß Staatssekretärin Beförderungskosten in Euro Jahr Stadt Landau Landkreis Südliche Weinstraße 2008 1 223 681 3 904 245 2009 1 218 336 3 492 853 2010 1 496 669 4 238 361 Zuweisungen gem. § 15 LFAG Jahr Stadt Landau Landkreis Südliche Weinstraße 2008 1 169 462 1 914 101 2009 1 268 842 2 049 304 2010 1 390 503 2 176 117 2011 1 382 770 2 229 198