Drucksache 16/6092 20. 01. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Knotenpunkt B 256/L 257 am Kurtscheider Stock Die Kleine Anfrage 3980 vom 23. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Einer regionalen Pressemitteilung der CDU und des Bundestagsabgeordneten war der Vorschlag zu entnehmen, am Kurtscheider Stock eine Untertunnelung der B 256 zu schaffen, um Autofahrern in Richtung Autobahn A 3 das Linksabgiegen zu erleichtern. Vorgeschlagen wird hier ein Zweistufenmodell. Erste Stufe: Vorübergehend eine verkehrsabhängige Ampel für die Linksabbieger Richtung A 3 zu schaffen und eine Rechtsabbiegespur in Richtung Neuwied zu schaffen, um so auch den durchfahrenden Verkehr in Richtung Neuwied zu entlasten. Zweite Stufe: Untertunnellung der B 256 Richtung A 3 für Linksabbieger. In einer Machbarkeitsstudie des Landesbetriebs Mobilität (LBM) sollen sich sogar drei Varianten für eine Lösung wiederfinden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche drei Varianten hat der LBM erstellt? 2. Wann hat er diese erstellt? 3. Ist eine der Maßnahmen (Tunnellösung) für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet? 4. Wie hoch wären die Kosten für die Tunnellösung? 5. In welcher Zuständigkeit (Bund/Land/Kreis/VG) befinden sich die beiden anderen Varianten, die der LBM als Lösungsmöglichkeiten erstellt hat? 6. Wie schnell wären diese umsetzbar? 7. Welche Kosten würden hier jeweils pro Variante entstehen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Es wurden folgende Varianten untersucht: Variante 1: Eine teilplanfreie Anschlussstelle der L 257 an die B 256 mit einem neuen Unterführungsbauwerk Variante 2: Eine teilplanfreie Anschlussstelle der L 257 an die B 256 unter Verwendung der vorhandenen Unterführung eines be stehenden Wirtschaftsweges Variante 3: Lichtsignalanlage Variante 3 a: Lichtsignalanlage mit Teilsignalisierung Zu Frage 2: Die Studie wurde im November 2014 erstellt und am 29. Januar 2015 in Kurtscheid vorgestellt. Als kurzfristige Lösung wurde in Abstimmung mit der Gemeinde die Variante 3 a favorisiert. Die Varianten 1 oder 2 sind langfristig angestrebte Lösungen für die Schaffung von plan- bzw. teilplanfreien Knotenpunkten im Streckenverlauf der B 256 zwischen Neuwied und der A 3. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Februar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6092 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Keine der bei der Beantwortung von Frage 1 genannten Varianten ist bedarfsplanrelevant und insofern auch nicht angemeldet. Zu den Fragen 4 und 7: Die Kosten für die Varianten stellen sich wie folgt dar: Variante 1: ca. 1,36 Mio. Euro (Unterführungsbauwerk) Variante 2: ca. 0,71 Mio. Euro Variante 3: ca. 0,17 Mio. Euro Variante 3 a: ca. 0,12 Mio. Euro Zu Frage 5: Die Planung aller Varianten liegt in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Mobilität. Kostenträger wären die Straßenbaulastträger Bund und Land. Zu Frage 6: Für die vorgenannten Varianten 1 und 2 sind weitere konkrete Planungen erforderlich. Ein genauer Umsetzungszeitraum kann derzeit noch nicht genannt werden. Die als kurzfristige Lösung favorisierte Variante 3 a soll in diesem Jahr umgesetzt werden. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär