Drucksache 16/6096 21. 01. 2016 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Februar 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Biebricher (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Windkraftausbau in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3981 vom 23. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welches EEG-Fördervolumen (in Mio. Euro) entfiel im Jahr 2014 auf Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz? 2. Wieviel Nutzfläche, Waldfläche und Ackerfläche wird aktuell bis Ende 2016 und bis Ende 2020 in Rheinland-Pfalz durch Wind - energieanlagen und entsprechende Zufahrtswege zu Windenergieanlagen belegt? 3. Wieviel Energie, wieviel Beton und wie viele Rohstoffe werden benötigt, um eine 3-Megawatt-Windenergieanlage handelsüblichen Typs zu produzieren und aufzustellen? 4. In welchem Umfang mussten in Rheinland-Pfalz seit 2011 Verteilernetze und Umspannwerke ertüchtigt bzw. neu gebaut werden, um Windstrom aufnehmen und weitertransportieren zu können, und zu welchen Netzentgelterhöhungen hat dies geführt? 5. Von welchem Netzertüchtigungs- und -neubaubedarf in Verteilernetzen aufgrund des Windenergieausbaus geht die Landesregierung in Rheinland-Pfalz bis 2020 aus? 6. Welche Jahreshöchstlast, installierte Leistung an Windenergieanlagen und installierte Leistung an Solaranlagen erwartet die Landesregierung in 2020 in Rheinland-Pfalz? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Laut der Bundesnetzagentur (BNetzA) belaufen sich die Vergütungszahlen nach EEG für 2014 für die Windenergie in Rheinland- Pfalz auf 258,1 Mio. Euro, wovon 33,1 Mio. Euro auf die feste Einspeisevergütung und 225,0 Mio. Euro auf die Direktvermarktung entfallen. Zu Frage 2: In vielen Fällen werden zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) vorhandene Wege genutzt bzw. für den Transport ertüchtigt und in dem nicht mehr benötigten Umfang zurückgebaut. Hierzu liegen keine statistischen Angaben vor. Die Standorte der WEA werden von den Immissionsschutzbehörden mithilfe der Koordinaten als Punktinformationen erfasst. Dies vorausgeschickt, können anhand eines durchschnittlichen Flächenbedarfs einer Anlage von 0,5 ha die folgenden Annahmen getroffen werden: Drucksache 16/6096 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 (Quelle: Oberste Landesplanungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz – Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung.) Hinsichtlich des Ausbaustands der Windenergie werden die Zahlen verwendet, die sich aus den Meldungen der unteren Immissionsschutzbehörden an die Struktur- und Genehmigungsdirektionen ergeben, da die dortige Erfassung die nachgefragte Differenzierung nach Landwirtschaftsfläche und Waldfläche ermöglicht. Auf der Grundlage dieser Angaben ergibt sich für die am Netz befindlichen und genehmigten Anlagen eine Gesamtanlagenzahl von 1 523 WEA mit einem rechnerisch ermittelten Flächenbedarf von 761,5 ha. Bezüglich des Jahres 2020 geht die Landesregierung davon aus, dass dann rund 1 900 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 4 350 MW installiert sind (vgl. auch Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU „Energiewende in Rheinland-Pfalz“, Landtagsdrucksache 16/856). Für den von der Landesregierung bis zum Jahr 2020 angenommenen Zubau von 377 Anlagen über die derzeit genehmigten Anlagen hinaus ergibt sich ein Flächenverbrauch von 188,5 ha. Daraus lässt sich ein Gesamtflächenbedarf für Windenergieanlagen von 950 ha in 2020 ableiten. Zu Frage 3: Auch bei einer vergleichbaren Größe der installierten Leistung können die Anlagentypen und Gründungen für das Fundament stark voneinander abweichen. Üblicherweise werden Beton- und Stahltürme verwendet, wobei sich Hybridtürme vor allem aus Kostengründen bei den in den Mittelgebirgslagen erforderlichen Turmhöhen am Markt durchgesetzt haben. Dabei besteht der untere Teil aus Beton, auf den dann Stahlringe aufgesetzt werden. Die meisten Fundamente für Windenergieanlagen an Land bestehen aus Beton und Stahl. Dabei wird je nach Untergrund für die erforderliche Standfestigkeit der Anlage eine Pfahl- oder Flachgründung vorgenommen. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6096 Dies vorausgeschickt, kann nach Auskunft der Branche für die in Rheinland-Pfalz häufig aufgestellten Anlagen mit einer installierten Leistung von 3,3 MW und einer Nabenhöhe von 135 Metern von folgendem Materialbedarf ausgegangen werden: glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) und carbonfaserverstärkter Kunststoff (CFK): 46,0 t Kupfer: 1,9 t Elektrokomponenten: 27,5 t Stahl: 233,8 t Aluminium: 0,9 t Beton: 1 024,0 t Bewehrung: 112,1 t Vorspannglieder: 41,0 t Verkabelung: 4,1 t Zum Energiebedarf für die Produktion des oben aufgeführten Materials liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Zu den Fragen 4 und 5: In der im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellten und im Januar 2014 der Öffentlichkeit präsentierten Verteilnetzstudie Rheinland-Pfalz wurde untersucht, welcher Investitionsbedarf auf den unterschiedlichen Netzebenen im Lande im Zusammenhang mit den Landesziel zum Ausbau der erneuerbaren Energien besteht und wie dieser kosteneffizient gedeckt werden kann. Die Studie kann auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums heruntergeladen werden unter: https://mwkel.rlp.de/fileadmin/mwkel/Abteilung_6/Energie/Verteilnetzstudie_RLP.pdf. Auf der Basis einer technischen und wirtschaftlichen Optimierung haben die Autoren der Netzstudie notwendige Investitionen für den Ausbau aller Netzebenen in Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2030 in Höhe von rund 1,0 Mrd. Euro ermittelt. Hinzu kommen rund 0,2 Mrd. Euro für Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung bei den Netzbetreibern bereits geplant waren. Beide Beträge zusammen können in den nächsten 15 Jahren einen Kostenbeitrag von bis zu 0,13 ct/kWh bedeuten. Ob dieser tatsächlich wirksam wird, kann wegen der vielfältigen Abhängigkeiten zu anderen Faktoren nicht vorhergesagt werden. Der größte Kostenanteil des ermittelten Netzausbaus (30 %) entsteht im Bereich der Umspannung von Hoch- auf Mittelspannung. Dabei handelt es sich um die Transformatorkosten beim Anschluss der bis zum Jahr 2030 geplanten Windenergieanlagen. Auch die Kostenanteile der Hochspannungsleitungen (19 %) und Mittelspannungsleitungen (9 %) enthalten Kosten für Windparkanschlüsse. Es würden auch Kosten für einen zusätzlichen Leitungsbau bei einem Verzicht des Ausbaus erneuerbarer Energien in Rheinland Pfalz entstehen, da weitere Übertragungsnetzkapazität für den Stromtransport aus anderen Erzeugerregionen nach Rheinland-Pfalz gebaut werden müsste. Über die genannten Zahlen aus der Verteilnetzstudie hinaus liegen der Landesregierung keine systematisch erhobenen Daten für den Netzertüchtigungs- und Netzneubau im Zusammenhang mit dem Windenergieausbau und insoweit bedingten Netzentgelterhöhungen vor. Zu Frage 6: Anhand der prognostizierten installierten Leistungen wurden im Rahmen der Verteilnetzstudie Rheinland-Pfalz die Jahresprofile für die Simulationen der Jahre 2017 und 2030 erzeugt. Das resultierende Gesamtprofil für die Last und Residuallast für 2030 ist in der Studie dargestellt. Die Autoren gehen davon aus, dass die heute beobachtete Jahreshöchstlast von rund 5 000 MW sich im betrachteten Zeitrahmen nicht vermindern wird. Für das Jahr 2020 wird daher von diesem Wert ausgegangen. Gemäß den Ausführungen in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU „Energiewende in Rheinland-Pfalz“ (Landtagsdrucksache 16/856) geht die Landesregierung für das Jahr 2020 von einer installierten Leistung an Windenergieanlagen von 4 350 MW sowie von einer installierten Leistung an Photovoltaikanlagen von 3 800 MW aus. Eveline Lemke Staatsministerin 3