Drucksache 16/61 20. 06. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Chefs der Staatskanzlei Erstellung und Veröffentlichung einer „Regierungsbilanzbroschüre“ in der Vorwahlzeit Die Kleine Anfrage 20 vom 27. Mai 2011 hat folgenden Wortlaut: Am 7. Januar 2011 wurde im Rahmen einer Pressekonferenz mit Beteiligung des Ministerpräsidenten unter dem Titel „Gut für unser Land“ die „Regierungsbilanz 2006 bis 2011“ vorgestellt. Im Vorwort zur Publikation verweist der Ministerpräsident auf die „SPD-geführte“ Landesregierung und fasst deren Bilanz aus seiner Sicht kurz zusammen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 2. März 1977 festgestellt, dass eine „(...) Regierung ihre Pflicht, die Wahlentscheidung des Bürgers nicht zugunsten einer Partei oder im Interesse ihrer eigenen Machterhaltung zu beeinflussen, verletzen (kann), wenn sie im nahen Vorfeld der Wahl ihrem Inhalt und ihrer Aufmachung nach nicht zu beanstandende Veröffentlichungen , insbesondere in Form von sogenannten Arbeitsberichten, Leistungsberichten oder Erfolgsberichten mit beträchtlichem Aufwand und in erheblicher Menge veröffentlicht (...)“ (BVerfGE 44, 152). Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Mitglieder und Organisationseinheiten der Landesregierung waren mit der Vorbereitung, Erstellung, Vorstellung und Verbreitung der Broschüre „Gut für unser Land – Regierungsbilanz 2006 bis 2011“ in welchem Umfang befasst? 2. Wie erfolgte die Verteilung (Auflagenhöhe, Verteilungswege, Verbleib von gedruckten Restexemplaren)? 3. Wie erfolgte die Auswahl der Agentur oder sonstiger Dritter, die an der Erstellung der Publikation mitgewirkt haben (aus- wählende Stelle, Auswahlkriterien)? 4. Welche Kosten sind der Landeskasse durch Vorbereitung, Erstellung, Druck, Vorstellung und Verbreitung der Broschüre ent- standen und zu Lasten welcher Haushaltsstelle? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Broschüre, deren Inhalt und die Nennung einer sie tragenden Partei im Vorwort der Pu- blikation im Lichte ständiger und aktueller Rechtsprechung zur Abgrenzung von zulässiger Öffentlichkeitsarbeit und unzulässiger Wahlwerbung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 125; 63, 230; u. a.), des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und einer neueren Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 1. Juli 2010 (Lv 4/09)? 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Broschüre, deren Inhalt und die Nennung einer sie tragenden Partei im Rahmen einer Publikation im Vorwahlkampf im Lichte der §§ 25 ff. PartG? 7. Welche möglichen Rückzahlungsverpflichtungen Dritter zugunsten der Landeskasse sieht die Landesregierung im Zusammenhang mit Erstellung und Verbreitung der „Regierungsbilanzbroschüre“? Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. Juni 2011 wie folgt beantwortet : Vorbemerkung: Wie schon in meiner Antwort auf die Mündliche Anfrage Nummer 9 der Drucksache 15/5435 in der Landtagssitzung am 25. Februar 2011 ausführlich dargelegt und vom Fragesteller zutreffend dargestellt, wurde die Regierungsbilanz 2006 bis 2011 im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Es wurde keine Broschüre erstellt, vielmehr erfolgte die Dokumentation der Bilanz in Form eines Pressetextes und wurde zum Abruf im Internet bereit gestellt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Juni 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/61 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 1.: Aufgabe der Regierungszentralen der Länder und des Bundes ist, die Umsetzung der Politikvorhaben zu koordinieren und zu bilanzieren . Dies ist final mit der Regierungsbilanz geschehen. Bei der Information der Öffentlichkeit handelt es sich um klassisches Regierungshandeln, an dem die Gesamtheit der Landesregierung beteiligt ist. Die Federführung für die inhaltliche Erstellung der Regierungsbilanz lag in der Staatskanzlei beim Referat „Politische Planung und gesellschaftliche Analysen“. Die Pressekonferenz wurde von der Regierungssprecherin vorbereitet und durchgeführt. Ministerpräsident Kurt Beck und der seinerzeitige Stellvertretende Ministerpräsident Karl Peter Bruch haben die Ergebnisse der Regierungsarbeit der Jahre 2006 bis 2011 bei einer Pressekonferenz am 7. Januar 2011 bilanziert und vorgestellt. Wie in der Vorbemerkung erklärt, wurde die Regierungsbilanz nur als Informationsangebot zur Verfügung gestellt. Sie wurde nicht aktiv verbreitet. Es wurde, wie dargelegt, keine Broschüre erstellt. Somit entfällt eine Antwort auf die Frage einer Verbreitung einer Broschüre. Zu 2.: Es wird auf die Antworten 2 und 3 zur Mündlichen Anfrage, Drucksache 15/5435 in der Landtagssitzung vom 25. Februar 2011 verwiesen. Zu 3.: Die Erstellung der Grafiken erfolgte, wie auch bei den Bilanzen der Jahre 2006 und 2001, durch das Institut für Mediengestaltung der Fachhochschule Mainz. Es wurde kein Auftrag an eine Agentur erteilt. Zu 4.: Es wird auf die Antwort 1 zur Mündlichen Anfrage, Drucksache 15/5435 in der Landtagssitzung vom 25. Februar 2011 verwiesen. Die Kosten gingen zu Lasten der Haushaltstelle 02 01 – 53 101, Presse und Information. Zu 5.: Die Dokumentation der Regierungsbilanz 2006 bis 2011 in Form eines Pressetextes sowie die Einstellung der Bilanz auf die Homepage der Landesregierung stellen eine Form zulässiger Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung dar und stehen in keinem Widerspruch zu den genannten Entscheidungen. Zu 6.: §§ 25 ff. PartG behandelt die Einnahmen von Parteien insbesondere durch Spenden. Ein Zusammenhang dieser Normen mit der Dokumentation der Regierungsbilanz 2006 bis 2011 in Form eines Pressetextes sowie der Einstellung der Bilanz auf die Homepage der Landesregierung ist nicht ersichtlich. Zu 7.: Keine. Martin Stadelmaier Staatssekretär