Drucksache 16/610 24. 11. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Matthias Lammert und Elfriede Meurer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Digitalfunk – Beginn des taktischen Wirkbetriebs Die Kleine Anfrage 411 vom 2. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Bis wann wird der erweiterte Probebetrieb abgeschlossen sein? 2. Welche Dienste sind für die Umstellung auf Digitalfunk zwingend notwendig? 3. Bis wann sind diese Dienste im Netz etabliert? 4. Wann wird die endgültige Umstellung erfolgen? 5. Welche Schwierigkeiten ergeben sich für die jeweiligen Organisationen im Mischbetrieb? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. November 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der erweiterte Probebetrieb im Teilnetzabschnitt 18/1 (Trier) endet im Dezember 2011, im Teilnetzabschnitt 18/2 (Koblenz) voraussichtlich im August 2012 und im Netzabschnitt 19 (RLP Süd) voraussichtlich im August 2013. Zu Frage 2: Mit den Diensten „Gruppenruf“, „Notruf“ und „taktische Kurzinformation“ (Statusmeldung) ist der Funktionsumfang des bisherigen Analogfunks abgedeckt. Zu Frage 3: Die Dienste „Gruppenruf“ und „Einzelruf“ funktionieren nach bisheriger Erfahrung auch unter Nutzung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung stabil. Die Dienste „Notruf“ und „taktische Kurzinformation“ sollen nach den aktuellen Planungen der BDBOS spätestens Ende 2012 abschließend definiert und umgesetzt sein. Zu Frage 4: Grundsätzlich kann nach dem Abschluss des letzten erweiterten Probebetriebes (August 2013, siehe Antwort zu Frage 1) die endgültige Umstellung auf den Digitalfunk erfolgen. Daneben muss die sichere Verfügbarkeit der erforderlichen Dienste gewährleistet sein (siehe Antwort zu Frage 3). Schließlich müssen auch die Leitstellen über Leitungen an das Digitalfunknetz angeschlossen und vollständig integriert sein. Das ist bisher nur beim Polizeipräsidium Trier der Fall. Die rechtzeitige Integration aller anderen Leitstellen steht unter dem Vorbehalt, dass sich zurzeit bei allen Leitstellenherstellern erkennbare Kapazitätsengpässe meistern lassen. Analogfunktechnik muss dann nur noch bereitgehalten werden, wenn und solange – Unterstützungseinsätze durch analog versorgte Einheiten anderer Bundesländer in Rheinland-Pfalz oder – Unterstützungseinsätze rheinland-pfälzischer Einheiten in analog versorgten Gebieten anderer Bundesländer erforderlich werden können. Drucksache 16/610 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Bei einem Mischbetrieb von analoger und digitaler Funktechnik innerhalb einer Organisation besteht ein erhöhtes Risiko, dass Informationen nicht alle Adressaten erreichen. Deshalb streben wir innerhalb der Organisationen eine besonders schnelle Migration an. Bei planmäßigem Verlauf findet nach Abschluss des erweiterten Probebetriebs abgesehen von Unterstützungseinsätzen (s. o.) kein Mischbetrieb statt. Die analoge Funktechnik wird dann nur noch als Rückfallebene und für die beschriebenen Unterstützungseinsätze vorgehalten. Roger Lewentz Staatsminister