Drucksache 16/6106 21. 01. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Pflegeausbildung und Zusatzqualifikationen im Gesundheitswesen Die Kleine Anfrage 3985 vom 28. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Veränderung in der Pflegeausbildung (Reform der Pflegeberufe) frage ich die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Zahlen der Schulabsolventen in den letzten drei Jahren entwickelt (Synopse nach Ausbildung, Abschluss z. B. Helfer, Anzahl pro Schule)? 2. Wie wurden bzw. werden in den Ausbildungs- bzw. Lehrplänen der Krankenpflege und der Altenpflege die gestiegenen Anforderungen des Geriartrie- und des Palliativwissens umgesetzt? 3. In welchem Umfang sind Zusatzqualifikationen für erfahrene medizinischer Fachangestellt zur VERAH® (Versorgungsassis - tentin in der Hausarztpraxis) erfolgt? 4. Welche Kompromisse ist die Landesregierung bei der Verhandlung des Gesetzentwurfs zur Reform der Pflegeberufe eingegangen ? 5. Mit welchen Finanzierungauswirkungen auf den Landeshaushalt rechnet die Landesregierung nach dem derzeitigen Gesetz - entwurf? 6. Wie ist die Haltung der Landesregierung zum aktuellen Gesetzentwurf insbesondere in Bezug auf die Sicherung der Fachkräfteversorgung in der Altenpflege? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Die Landesregierung hält eine grundlegende Reform der bestehenden drei Pflegeausbildungen hin zu einer integrierten beruflichen Pflegeausbildung mit generalistischer Ausrichtung für notwendig, um die heutigen und zukünftigen Anforderungen an die Pflege in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen der Dauerpflege bewältigen zu können. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist in den Kliniken verstärkt sozialpflegerische und gerontopsychiatrische sowie aufgrund von Multimorbidität und kürzeren klinischen Verweildauern verstärkt krankenpflegerische Kompetenz in den Pflegeheimen und ambulanten Diensten notwendig. Entsprechend ist eine Zusammenführung der Kompetenzen in einem Beruf unverzichtbar . Alle drei Pflegeberufe sowie die Patienten und Bewohner von Einrichtungen profitieren von dieser Zusammenlegung. Zu 1.: Die Zahlen der Schulabsolventen in den drei pflegerischen Fachberufen und den zwei pflegerischen Hilfsberufen haben sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt. Die Absolventen der Altenpflege haben sich von 644 Schulabsolventen im Ausbildungsjahr 2012/2013 auf 638 im Ausbildungsjahr 2013/2014 reduziert. In der Gesundheits- und Krankenpflege/Gesundheits- und Kinderkrankenpflege haben sich die Ausbildungszahlen gleichsam insgesamt von 1 003 Schulabsolventen im Ausbildungsjahr 2012/2013 auf 985 im Folgejahr reduziert. Dagegen konnte in den Hilfsberufen eine Steigerung von 375 Schulabsolventen auf 501 in der Altenpflege und von 102 Schulabsolventen auf 130 in den beiden Jahren 2012/2013 bis 2013/2014 (siehe Tabelle 1) erreicht werden. Daten der Schulabsolventen für das Ausbildungsjahr 2014/2015 liegen noch nicht vollständig vor. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Februar 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6106 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Tabelle 1 Absolventinnen und Absolventen in Pflegeberufen, Rheinland-Pfalz Die Detailauswertung nach Schulen ist der Anlage zu entnehmen. Zu 2.: 1. Ausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger Die Inhalte des theoretischen und praktischen Unterrichts in der Altenpflege sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (AltPflAPrV) definiert und im rheinland-pfälzischen Lehr- und Rahmenplan für die Fachschule Altenpflege vom 10. November 2005 umgesetzt. Zu dem im Lehrplan beschriebenen Tätigkeits- und Anforderungsprofil gehört auch die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und gerontopsychiatrischer Rehabilitationskonzepte. Kompetenzen im Bereich der Geriatrie und der Palliativmedizin erwerben Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Lernmodulen, wie zum Beispiel im Modul „Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen“, „Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren“, „Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken“. Die im Lehrplan ausgewiesenen Lernmodule und Kompetenzen sind für die Schulen verbindlich und müssen von den Lehrkräfteteams in Arbeitspläne umgesetzt werden, die einer permanenten Anpassung an die berufsbezogenen Erfordernisse unterliegen. Die ausbildenden Einrichtungen erstellen in Abstimmung mit der Altenpflegeschule auf der Grundlage des Lehrplans einen Arbeitsplan. Damit ist gewährleistet, dass die Ausbildung in der Altenpflege sich an den aktuellen Erfordernissen der beruflichen Handlungsfelder orientiert und diese sowohl in die theoretische, wie in die praktische Ausbildung einbezieht. 2. Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin/zum Gesundheits- und Krankenpfleger und zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin /zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Die Inhalte des theoretischen und praktischen Unterrichts in der Krankenpflege sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (KrPflAPrV) vom 10. November 2003 festgelegt und im rheinland-pfälzischen Rahmenlehrplan und Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildungen in der Gesundheits - und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege umgesetzt. Zu dem im Rahmenlehrplan und Ausbildungsrahmenplan beschriebenen und den Auszubildenden zu vermittelnden Kompetenzen gehört auch die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten bei Patienten aller Altersgruppen. Kompetenzen im Bereich der Geriatrie und der Palliativmedizin erwerben Schülerinnen und Schüler der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in rund 33 verschiedenen und generell alle Altersgruppen umfassenden Lernmodulen. Bespielhaft für diese Module seien genannt: a) Modul Nr. 6 a „Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme unterstützen (I)“, b) Modul Nr. 10 a „Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit der Bewegung unterstützen (I)“, c) Modul Nr. 13 c „Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen, Angehörige und Bezugspersonen im Zusammenhang mit der Verständigung schulen, anleiten und beraten“ und d) Modul Nr. 15 a „Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen, Angehörige und Bezugspersonen von der Aufnahme bis zur Entlassung begleiten und die Überleitung in andere Versorgungsstrukturen gestalten“. Kompetenzen speziell für die Pflege alter Menschen werden in den zwei Modulen Nr. 25 „Pflegebedürftige ältere Menschen, Angehörige und Bezugspersonen unterstützen, begleiten und beraten“ und in den zwei Modulen Nr. 29 „Demenziell erkrankte Menschen, Angehörige und Bezugspersonen unterstützen, begleiten und beraten“, vermittelt. Die im Rahmenlehrplan und Ausbildungsrahmenplan ausgewiesenen Lernmodule und Kompetenzen sind für die Schulen verbindlich und müssen von diesen umgesetzt werden. Die ausbildenden Einrichtungen erstellen in Abstimmung mit der Schule auf der Grundlage des Rahmenlehrplan und Ausbildungsrahmenplan einen Einsatzplan. Damit ist gewährleistet, dass die Ausbildung in der Krankenpflege sich an den aktuellen Erfordernissen der beruflichen Handlungsfelder orientiert und diese in die theoretische und in die praktische Ausbildung einbezieht. 2 Bildungsgang 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Altenpflegehelferrinnen/Altenpflegehelfer 375 501 Daten liegen noch nicht vor. Altenpflegerinnen/Altenpfleger 644 638 Daten liegen noch nicht vor. Gesundheits- und Krankenpflege 903 877 837 Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 100 108 102 Krankenpflegehilfe 102 130 151 Gesamt 2 121 2 254 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6106 Zu 3.: VERAHs (Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis) sind medizinische Fachangestellte, die in der Regel in niedergelassenen Hausarztpraxen beschäftigt sind und sich über eine strukturierte Weiterbildungsmaßnahme fortgebildet haben. Sie können durch Hausbesuche und die Übernahme koordinierender Aufgaben im Rahmen des Fallmanagements den Hausarzt beziehungsweise die Hausärztin bei der Versorgung von älteren und multimorbiden Patientinnen und Patienten unterstützen und entlasten. Das VERAH-Curriculum ist mit den Curricula der Bundesärztekammer und dem Verband der medizinischen Fachberufe inhaltlich abgestimmt und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Nach Auskunft des Deutschen Hausärzteverbandes, Landesverband Rheinland-Pfalz, haben in Rheinland-Pfalz bislang 388 medizinische Fachangestellte die Ausbildung zur VERAH erfolgreich durchgeführt . Es befinden sich derzeit noch 233 medizinische Fachangestellte in der Ausbildung zur VERAH. Zu 4.: Es gab keine Verhandlungen des Gesetzesentwurfs zur Reform der Pflegeausbildung. Allerdings fanden diverse Bund-Länder-Gespräche und Workshops vor Erstellung des Referentenentwurfs eines Pflegeberufereformgesetzes statt, in denen die Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz ihre Positionen zur Reform der Pflegeausbildung vorgetragen haben. Ebenfalls gab es eine Anhörung der Länder nach Vorlage des Referentenentwurfs. Auch hier haben die Vertreter von Rheinland-Pfalz die Position des Landes dargelegt. Die Positionen von Rheinland-Pfalz finden sich weitgehend im Gesetzentwurf der Bundesregierung wieder. Wesentliche Punkte sind: – ein Ausbildungsziel, dass sich an den bisherigen drei Pflegeberufen inklusive der psychiatrischen Pflege orientiert und zukunftsfest ist; – strukturell eine integrierte Pflegeausbildung mit generalistischer Ausrichtung, das heißt, die Verbindung von breit angelegten Kompetenzen in allen Handlungsfeldern der Pflege (Generalistik) mit tiefer gehenden Kompetenzen in einem pflegerischen Handlungsfeld (Spezialisierung und Integration); – sonstige zehnjährige allgemeine Schulbildung als Zugangsvoraussetzung neben dem mittleren Bildungsabschluss; – ein einheitlicher Berufsabschluss mit Ausweisung der Spezialisierung; – generelle Schulgeldfreiheit; – Praxisanleitung in einem Umfang von zehn Prozent der Stunden in der praktischen Ausbildung; – Fondsfinanzierung der gemeinsamen Pflegeausbildung; – Berücksichtigung eines zwischen stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten unterschiedlichen Wertschöpfungsbeitrags bei der Ermittlung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung; – Einführung einer hochschulischen Pflegeausbildung als Ergänzung der beruflichen Pflegeausbildung. Zu 5.: Derzeit lassen sich die Finanzauswirkungen auf den Landeshaushalt nicht abschätzen, da es noch keinen Entwurf der Rechtsverordnung des Bundes über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege nach § 56 des neuen Pflegeberufegesetzes gibt. Ebenfalls liegt noch kein Eckpunktepapier zu den Inhalten dieser Rechtsverordnung vor. Zu 6.: Die Landesregierung begrüßt den nunmehr von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Pflegeberufereformgesetzes. Es wird zu einer starken und zukunftsfesten Berufsausbildung und einer ergänzenden hochschulischen Pflegeausbildung führen. Die Landesregierung erwartet nicht, dass die Ausbildungszahlen in einem generalisierten Pflegeberuf rückläufig sein werden. Dies setzt allerdings voraus, dass die ausbildenden Einrichtungen (Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste) sich mit gleichem Engagement wie bisher an der Ausbildung beteiligen. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin 3 Drucksache 16/6106 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anlage Absolventinnen und Absolventen in Pflegeberufen, Rheinland-Pfalz nach Schulen Altenpflegerinnen/Altenpfleger und Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 4 Schule – BBS Bildungsgang 2012/2013 2013/2014 BBS Ahrweiler Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 25 23 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 38 39 BBS Wissen Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 14 16 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 14 18 BBS Cochem Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 5 13 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 20 13 BBS Mayen Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 19 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 15 17 BBS Linz Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 36 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 37 37 BBS Westerburg Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 71 64 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 41 53 BBS Simmern Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 8 13 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 16 14 BBS Bernkastel-Kues Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 12 BBS Prüm Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 14 16 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 18 17 BBS Zweibrücken Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 8 15 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 31 20 BBS Rockenhausen Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 15 20 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 10 23 BBS Germersheim Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 3 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 15 11 BBS Koblenz Gew/Hsw/Soz Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 47 44 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 62 67 BBS Kaiserslautern Wirt. Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 10 BBS Trier Marienhaus Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 12 3 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 20 21 BBS Landau Bethesda Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 5 2 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 30 30 BBS Bad Kreuznach Diakonie Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 7 8 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 21 16 BBS Landstuhl Nikolaus-von-Weis Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 22 20 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 31 BBS Saarburg Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 16 27 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 44 47 BBS Worms KHSW Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 3 7 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 11 15 BBS Mainz II Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 25 28 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 17 21 BBS Mainz St. Bilhildis Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 2 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 15 14 BBS Ludwigshafen Caritas Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 20 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 23 39 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6106 (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.) 5 Schule – BBS Bildungsgang 2012/2013 2013/2014 BBS Bad Bergzabern SüW Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 1 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 35 34 BBS Birkenfeld El-Stift AP Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 13 10 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 21 19 BBS Daun Maria Hilf Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 24 28 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 25 27 BBS Alzey DRK Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 20 17 Altenpflegerinnen/Altenpfleger 34 26 BBS Trier CEB Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 17 12 Altenpflegerinnen/Altenpfleger BBS FS Kaiserslautern Altenpflege Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer BBS Koblenz DAA Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 16 BBS Trier Malteser Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer Gesamt Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer 375 501 Gesamt Altenpflegerinnen/Altenpfleger 644 638 Drucksache 16/6106 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen/Gesundheits - und Kinderkrankenpfleger und Krankenpflegehelferinnen/Krankenpflegehelfer 6 Bildungsgang Kurzbezeichnung der Schule 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Gesundheits- und Krankenpflege 60659 HJKrkh Krkpfl Dernbach 10 17 14 61160 AGAPLESION Krkpfl Worms 17 17 13 61173 Maria Hilf Krkpfl Daun 21 18 12 61310 Zentr Psych Krkpfl Alzey 24 22 30 61340 Barmh Brüder Krkpfl Trier 35 40 35 61353 KreuzDiakonie Krkpfl Kreuznach 22 24 29 61370 Westpfz Krkpfl Kirchheimbolanden 8 14 7 61383 Borromäus Krkpfl Trier 20 26 28 61396 Franziskus Krkpfl Linz 13 12 14 61400 Elisab. Stift Krkpfl Birkenfeld 10 6 8 61413 Kemperh Krkpfl Koblenz 17 18 11 61430 DiakStift Krkpfl Speyer 17 28 16 61460 Gesfachber Krkpfl Idar-Oberstein 23 26 18 61473 SKM Krkpfl Koblenz 19 15 19 61486 Westpfz Kfkpfl Kaiserslautern 15 31 15 61533 Südpfz Krkpfl Klingenmünster 27 37 35 61589 Kemperh Krkpfl Mayen 28 13 11 61594 Hetzelstift Krkpfl Neustadt 37 40 43 61636 St. Elisab Krkpfl Zweibrücken 16 13 14 61653 DRK Krkpfl Kirchen 23 18 21 61684 MarienKh Krkpfl Trier 12 14 25 61697 VerbundKh Krkpfl Wittlich 26 30 27 61700 Klinikum Krkpfl Worms 29 31 22 61713 St. Franz Krkpfl Saarburg 15 11 12 61726 Nardini Krkpfl Landau 19 16 11 62525 Rh. Mosel Krkpfl Andernach 29 18 23 62541 DRK Krkpfl Hachenburg 33 34 36 62571 Marienhof Krkpfl Koblenz 60 38 49 62598 St. Marienw. Krkpfl Kreuznach 8 14 10 62601 MarienKh. Krkpfl Cochem 8 6 9 62615 Ev. ElisabKh. Krkpfl Trier 9 16 – 62628 Marienh.klinik Krkpfl Bitburg 21 19 26 62631 St. JosephkKh Krkpfl Prüm 17 17 1 62658 Klinikum Krkpfl Ludwigshafen 41 37 46 62688 GesKrank. Krkpfl Pirmasens 13 20 14 62691 St.Vincentius Krkpfl Speyer 27 20 18 62825 St. Nikolaus Krkpfl Andernach 11 9 21 63199 KreuzDiako Krkpfl Simmern 12 8 – 64750 KathKl Krkpfl Mainz 14 13 16 65004 Uni Krkpfl Mainz 26 18 28 65018 Rhein. BZ Krkpfl Neuwied 35 29 27 65033 St. Marien Ges/Krkpfl Ludwigshafen 36 24 23 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6106 (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.) 7 Bildungsgang Kurzbezeichnung der Schule 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 61007 Klinikum Kindkrkpfl Worms 7 7 8 61010 Kemperh Kindkrkpfl Koblenz – 6 3 61023 DRK Kindkrkpfl Kirchen 12 6 8 61036 KreuzDiakonie Kindkrkpfl Kreuznach 8 13 9 61070 Borromäus Kindkrkpfl Trier 11 17 10 61096 Westpfz Kindkrkpfl Kaiserslautern 8 7 4 61100 Nardini Kinderkrpfl Landau 8 9 7 61126 Uni Kindkrkpfl Mainz 15 10 21 61130 DiakStift Kindkrkpfl Speyer 8 14 10 64896 Marienh Krk-/Ki.krpfl Neuwied 12 7 6 65034 St. Marien Ges/Ki.krkpfl Ludwigshafen 11 12 16 Krankenpflegehilfe 61280 KreuzDiakonie Krkpflhilfe Kreuznach 25 20 16 62451 SKM Krkpflhilfe Nastätten 13 15 10 64330 St. Nikol. Krkpflhilfe Andernach – 8 9 65000 GES Krkpflhilfe Pirmasens 15 15 14 65008 St. Marien Krkpflhilfe Ludwigshafen 12 15 20 65012 Westpfz Krkpflhilfe Kaisersl. 3 – 12 65013 AGAPLESION Krkpflhilfe Worms 21 18 13 65020 KathKl Krkpflhilfe Mainz – 10 – 65029 Uni Krkpflhilfe Mainz 13 14 6 65037 HJKrkh Krkpfl Dernbach – 3 12 65040 DiakStift KrkpfH Speyer – 12 14 65041 Marienkh. Cochem – – 8 65046 SKM Krkpfl Koblenz – – 17 Gesamt Gesundheits- und Krankenpflege 903 877 837 Gesamt Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 100 108 102 Gesamt Krankenpflegehilfe 102 130 151