Drucksache 16/6123 15. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Förderung von SPNV-Projekten außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes hier: Reaktivierung der Brexbachtalbahn Die Kleine Anfrage 3990 vom 6. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Brexbachtalbahn ist eine bedeutende historische und in ihrer Art einzigartige Bahninfrastruktur, die im weiten Verlauf ohne Konkurrenz zu einer Straße verläuft. Es ist beabsichtigt, diese Bahnstrecke zu reaktivieren. Durch eine anerkannte Fachfirma wurde ein Gutachten zu Ermittlung der erforderlichen Infrastrukturinvestitionen zur Ertüchtigung der Brexbachtalbahn erstellt. Insgesamt sind ca. 5,25 Mio. an Infrastrukturinvestitionen für eine Reaktivierung notwendig. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der derzeitige Bearbeitungsstand der Richtlinien für die Förderung von Bahnstrecken außerhalb des Rheinland-Pfalz- Taktes und wann werden diese in Kraft treten? 2. Eine Reaktivierung der Brexbachtalbahn für touristische Zwecke wird Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur, die örtliche Wirtschaft, den Tourismus und die kulturhistorischen Stätten der Region haben. Wie schätzt die Landesregierung die Effekte – auch unter monetären Gesichtspunkten – für die einzelnen Bereiche ein? 3. Welche Voraussetzungen sind seitens des Antragsstellers über die Ergebnisse des o. a. Gutachtens hinaus für eine Förderung erforderlich? 4. Wie viel Haushaltsmittel wurden im Doppelhaushalt 2014/2015 und Haushaltsentwurf 2016 für die Reaktivierung von Bahnstrecken für den SPNV bereits verausgabt bzw. bereits durch Förderzusagen gebunden? 5. Ist es richtig, dass das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur bereits im Jahr 2014 gegenüber dem Eisenbahn-Bundes - amt erklärt hat, dass keine Einwendungen mehr gegen den Rückbau der Weiche 556 in Engers bestehen, obwohl ein Wieder - einbau der Weiche bei der Reaktivierung der Strecke Engers – Siershahn erhebliche Kosten verursachen würde? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Januar 2016 und 15. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Richtlinie zur Förderung der Investitionen für die Reaktivierung bzw. Ertüchtigung von nichtbundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen in Rheinland-Pfalz außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes (VV NE-Bahnen) ist innerhalb der Landesregierung mit den beteiligten Fachministerien abgestimmt. Auch die Beteiligung des Landesrechnungshof, der kommunalen Spitzengremien sowie des Kommunalen Rates ist erfolgt. Nach der nunmehr lediglich noch ausstehenden abschließenden Befassung des Ministerrats wird die Förderrichtlinie voraussichtlich noch im 1. Quartal 2016 veröffentlicht werden. Zu Frage 2: Die Brexbachtalbahn kann einen Beitrag zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur leisten. Sie kann im Rahmen eines Gesamtkonzepts ein geeignetes Instrument darstellen, um das touristische Angebot in der Region zu attraktivieren. Auch auf die Besucherzahlen der von der Streckenführung berührten kulturhistorischen Stätten – zum Beispiel der Kulturpark Sayn mit dem Denkmalareal Sayner Hütte – kann sich die Reaktivierung der Brexbachtalbahn grundsätzlich positiv auswirken. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6123 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Ein touristisches Gesamtkonzept der beteiligten Kommunen, das eine monetäre Einschätzung dieser Effekte erlauben würde, liegt noch nicht vor. Zu Frage 3: Das bislang vorliegende Gutachten entspricht beim derzeitigen Stand lediglich einer Machbarkeitsstudie (analog Leistungsphase 1 HOAI). Als eine wesentliche Voraussetzung für eine Antragstellung nach der VV NE-Bahnen ist durch den Antragsteller eine Planung nach Leistungsphase 3 der HOAI (Entwurfsplanung) zu erstellen und auf der Basis dieser Kosten eine Nutzen-Kosten-Betrachtung zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit gem. § 7 LHO durchzuführen. Darüber hinaus hat der Antragsteller die Bahnstrecke zu erwerben oder langfristig zu pachten und den Nachweis zu führen, wie die Komplementärfinanzierung auf kommunaler Seite erfolgt. Sofern touristische Ausflugsverkehre in dem Reaktivierungskonzept unterstellt sind, hat die zuständige Aufgabenträgerorganisation (für die Brexbachtalbahn der Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Nord) darüber hinaus einen Grundsatzbeschluss über die Bestellung und Finanzierung der touristischen Verkehre zu fassen. Zu Frage 4: Die Ausgaben für Maßnahmen zur Reaktivierung von Bahnstrecken für den regelmäßigen SPNV im Rahmen des Rheinland-Pfalz- Taktes sind im Landeshaushalt im Kapitel 03 21, Titel 891 41 veranschlagt. Die Ausgaben aus diesem Titel in den Jahren 2014 bis 2016 stellen sich wie folgt dar: Im gleichen Zeitraum wurden folgende Bindungen eingegangen: Zu Frage 5: Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat im Jahr 2014 gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt erkärt, keine Einwendungen mehr gegen einen Rückbau der Weiche im Rahmen von turnusmäßigen Oberbauarbeiten an der rechten Rheinstrecke durch die DB Netz AG zu haben. Hintergrund der Zustimmung ist, dass zu diesem Zeitpunkt weder klar war, ob die Brexbachtalbahn tatsächlich reaktiviert wird und die Weiche zum Zeitpunkt einer möglichen Reaktivierung noch nutzbar ist, noch, ob die Lage der Weiche bei einer Reaktivierung überhaupt an der heutigen Stelle verbleibt. Zudem sind im Stellwerk Engers alle Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik, die für die Einbindung der Brexbachtalbahn in den Bahnhof Engers vorhanden waren, bereits in 2005/2006 zurückgebaut worden. Die DB Netz AG hat darüber hinaus bestätigt, dass ein späterer Einbau der Weiche und damit auch die Wiedereinbindung der Brexbachtalbahn in die Leit- und Sicherunsgtechnik des Bahnhofs Engers grundsätzlich möglich wäre. Vor diesem Hintergrund war eine Übernahme der Kosten für den Erhalt der Weiche 556 zum Zeitpunkt der erwähnten turnusmäßigen Oberbauarbeiten nicht sinnvoll. Roger Lewentz Staatsminister Jahr Betrag in Euro 2014 78 568,00 2015 321 505,23 2016 (Stand: 10. Februar 2016) 0,00 Jahr Betrag in Euro 2014 252 464,00 2015 862 662,00 2016 (Stand: 10. Februar 2016) 0,00