Drucksache 16/6124 28. 01. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Lückenschluss L 126 Die Kleine Anfrage 3988 vom 6. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach langjähriger Planungsphase ist die Trassenführung des 2. Bauabschnitts der Rheindörferstraße im Zuge der L 126 im kommunalen Bereich seit Jahren unstrittig. Um den mit den verschiedenen Beteiligten mühsam erzielten Konsens durch Zeitablauf nicht zu gefährden, ist weiterer Handlungsbedarf gegeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der derzeitige Stand der Planungen? 2. An welcher Stelle der vom Land erstellten Prioritätenliste steht diese Maßnahme? 3. Wann wird nach der mittelfristigen Straßenbauplanung der Landesregierung mit dem Bau der Straße zu rechnen sein? 4. Wie hoch beläuft sich die Kostenschätzung für die Straße? 5. Welche Schritte werden in welchem Zeitraster als Nächstes folgen? 6. Wann werden aus heutiger Sicht diese Schritte eingeleitet? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Vorplanung für die Maßnahme wurde erstellt. Im Rahmen der Abstimmung der Vorplanung wurden seitens der Gemeinden noch Änderungswünsche vorgetragen. Die Weiterführung der Planung – im nächsten Schritt würde eine Ergänzung der Vorplanung und anschließend die Erstellung der Detailplanung anstehen – ist von der Mittelbereitstellung in den kommenden Haushalten abhängig. Zu Frage 2: Über die Priorität der Maßnahme wird der Landtag bei der Aufstellung der kommenden Haushalte zu entscheiden haben. Zu Frage 3: Die Realisierung des Projekts hängt davon ab, wann das erforderliche Baurecht erlangt werden kann. Nach derzeitiger Sachlage sind diesbezüglich noch keine konkreten Aussagen möglich. Zu Frage 4: Auf Basis einer groben Kostenabschätzung belaufen sich die Kosten der Maßnahme auf rund 10 Mio. Euro. Konkretere Kostenaussagen sind möglich, wenn die Detailplanung vorliegt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6124 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 5 und 6: Nach Fertigstellung der Detailplanung würde diese die Genehmigungsphase und das Sicherheitsaudit durchlaufen. Anschließend würde gegebenenfalls eine Prüfung der Planung durch den Landesrechnungshof erfolgen. Nach Abschluss dieser Schritte kann dann der Planfeststellungsentwurf erstellt werden. Eine Aussage darüber, in welchem zeitlichen Rahmen die vorgenannten Planungsschritte durchgeführt werden können, ist beim derzeitigen Sachstand noch nicht möglich. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär