Drucksache 16/6125 28. 01. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Modernisierungsprogramm für Bahnstationen im ländlichen Raum Die Kleine Anfrage 3991 vom 6. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: In einer kürzlich erfolgten Berichterstattung im Rundfunk (SWR 4) wurde über ein Modernisierungsprogramm für Bahnstationen im ländlichen Raum (hier Bahnhof Trier-Pfalzel) berichtet. Ziel dieses Programms sei die Verbesserung der Barrierefreiheit insbesondere kleinerer Bahnhöfe im ländlichen Raum. Bei weiteren Recherchen stieß ich auf eine vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie mit Datum vom 8. November 2015 bekannt gegebene Veröffentlichung, dass durch die Bundesländer bis Herbst 2015 geeignete Projekte benannt werden sollen. Die Stadt Konz beschäftigt sich bereits seit 2014 mit einer Erneuerung des Bahnhofs Konz-Karthaus, insbesondere hier mit der Erneuerung der Bahnsteige, Erweiterung des Wetterschutzes und Personenüberführung. In Gesprächen mit der Deutschen Bahn wurde auch eine behindertengerechte Erreichbarkeit der Bahnsteige angesprochen, jedoch wurde seitens der Bahn ein barrierefreier Zugang abgelehnt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. In welcher Weise und wann konkret erfolgte eine entsprechende Kommunikation hinsichtlich dieses Programms a) durch das Bundesministerium, b) durch Ministerien oder Dienststellen des Landes Rheinland-Pfalz? 2. Wie bewertet die Landesregierung, dass mit Datum 8. November 2015 in der Homepage des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Mainz eine Veröffentlichung erfolgte, in der auf das vorgenannte Programm hingewiesen wurde und dass durch die Bundesländer bis Herbst 2015 geeignete Projekte benannt werden sollten? 3. Teilt die Landesregierung die Kritik, dass hier bei den vor Ort Verantwortlichen ein Defizit hinsichtlich einer Kommunikation über die Möglichkeiten dieses Programms gesehen wird? 4. Ist die Landesregierung bereit, die Stadt Koblenz in ihrem Bemühen, einen barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen sowie eine Erweiterung des Wetterschutzes im Bahnhof Konz-Karthaus entsprechend zu unterstützen und diese Maßnahmen dem Bundes verkehrsministerium zu melden? Wenn nein, bitte Begründung. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm 2016 bis 2018 (ZIP) stellt die Bundesregierung zusätzliche Mittel für Investitionen zur Verfügung . Das ZIP bietet die Möglichkeit, Nahverkehrshalte, die weniger als 1 000 Ein- und Aussteiger pro Tag aufweisen, barrierefrei auszubauen. Im Sinne des Programms wird erwartet, dass im Einzugsgebiet der jeweiligen Verkehrsstation eine Einrichtung liegt, die einen Bedarfsschwerpunkt darstellt, z. B. ein Seniorenheim oder eine Werkstätte für behinderte Menschen. Da der Begriff der Barrierefreiheit ein sehr breites Spektrum an Kriterien umfasst, sollen prioritär die folgenden drei Kriterien als Auswahlmaßstab dienen: 1. barrierefreie Wegeleitung und Kundeninformationsanlagen, 2. stufenfreier Bahnsteigzugang, 3. optimierte Bahnsteighöhe. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6125 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Bund stellt die Mittel im Rahmen des ZIP bis Ende 2018 zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund sollen die rheinland-pfälzischen Vorhaben, die im Rahmen des ZIP umgesetzt werden, bis Ende 2018 realisiert und abgerechnet sein. Zu Frage 1: Mit Schreiben vom 30. Juli 2015 hat Herr Bundesverkehrsminister Dobrindt die Verkehrsminister der Länder über das Zukunfts - investitionsprogramm 2016 bis 2018 (ZIP) – Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen – informiert und gebeten, bis Ende September 2015 geeignete Maßnahmen und Stationen zu benennen. Im August 2015 hat das in Rheinland-Pfalz federführende Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur die DB Station & Service AG als Eigentümerin der Verkehrsstationen und damit Vorhabenträgerin sowie die Zweckverbände SPNV Rheinland-Pfalz Süd und Nord als Aufgabenträger für die Gestaltung der Angebote des Schienenpersonennahverkehrs sowie den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen unterrichtet. Die zwischen den vorgenannten Beteiligten abgestimmte Vorschlagsliste des Landes wurde mit Schreiben vom 6. Oktober 2015 an den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium versandt und im Anschluss hieran die betreffenden Kommunen entsprechend informiert. Soweit Vorhaben, die von kommunaler Seite oder aus dem parlamentarischen Raum vorgeschlagen wurden, keine Berücksichtigung fanden, wurden die Betreffenden ebenfalls entsprechend informiert. Zu Frage 2: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im „Newsletter Teilhaben gestalten“ am 8. November 2015 war – wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt – die Vorschlagsliste des Landes bereits an das Bundesverkehrsministerium versandt. Die vorgenannte Veröffentlichung hatte einen Informationscharakter, aus der sich kein Handlungsbedarf ergab. Zu Frage 3: Nein. Aufgrund der fachlichen einschränkenden Vorgaben des Bundes für Anmeldungen und dem sich daraus ergebenden engen zeitlichen Rahmen für die Umsetzung der Vorhaben war eine landesweite Information oder Einbindung der Kommunen nicht angezeigt . Entsprechende Äußerungen von Kommunen sind der Landesregierung im Übrigen nicht bekannt geworden. Zu Frage 4: Die DB Station & Service AG plant die Modernisierung der Verkehrsstation Karthaus. Das Vorhaben wurde in die zwischen der DB, den ZSPNV und dem Land abgeschlossene Rahmenvereinbarung zur Verbesserung der Funktionalität und Qualität der Personenbahnhöfe der DB S&S für den SPNV aufgenommen. Die Planung sieht insbesondere die Erneuerung der bestehenden Bahnsteige , der Beleuchtung, der Bahnsteigausstattung und des Wetterschutzes vor. Die bestehende und abgängige Personenunterführung soll verfüllt und durch den Neubau einer Überführung in geänderter Lage ersetzt werden. Ein Großteil der Maßnahmen kann im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) des Bundes und der DB finanziert werden. Die Planungen hinsichtlich des Wetterschutzes richten sich dabei in Anzahl und Größe nach den Qualitätsvorgaben der LuFV. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist ein Baubeginn des LuFV-Vorhabens frühestens ab Ende 2017 möglich. Die Herstellung der Barrierefreiheit des Bahnhofs Karthaus konnte insbesondere mit Blick auf das enge Zeitfenster daher nicht für das ZIP vorgeschlagen werden. Dessen ungeachtet verfolgt die Landesregierung wie dargestellt die Modernisierung der Verkehrsstation Karthaus als Maßnahme der Rahmenvereinbarung mit Nachdruck weiter. Roger Lewentz Staatsminister