Drucksache 16/6129 02. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anne Spiegel und Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kommunale Finanzierung der Frauenhäuser in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3994 vom 11. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen weltweit ist die Gewalt seitens ihrer Partner und Personen aus ihrem engen sozialen Umfeld. In Deutschland haben mehr als ein Drittel aller Frauen seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt. Diese belegt eine Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) 2014. Die rheinland-pfälzischen Frauen häuser bieten Mädchen und Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Schutz und Beratung. Sie bieten den Betroffenen und ihren Kindern eine Zufluchtsmöglichkeit und fungieren als erste Anlaufstelle, wenn die Frauen ihr Zuhause verlassen müssen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Frauenhäuser in Rheinland-Pfalz sind in kreisfreien Städten und wie viele in Landkreisen angesiedelt? 2. Wie hoch (in absoluten Zahlen und anteilig an den Gesamtausgaben der Häuser) sind die Zuschüsse der zuständigen Kommunen für das jeweilige Frauenhaus? 3. Bei welchen Häusern beteiligen sich die Landkreise oder Nachbarstädte im jeweiligen Einzugsgebiet an der Finanzierung des Frauenhauses? 4. Wenn eine Beteiligung erfolgt, in welcher Höhe bezuschussen die Landkreise oder Nachbarstädte die Arbeit? 5. Wie haben sich die Fördersummen in den Kommunen in den letzten fünf Jahren verändert (aufgeschlüsselt nach zuständiger Kommune)? 6. Wie haben sich die Fördersummen in den Landkreisen oder Nachbarstädten im jeweiligen Einzugsgebiet verändert (aufgeschlüsselt nach Kreis/Stadt)? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Von den 17 rheinland-pfälzischen Frauenhäusern sind elf in kreisfreien Städten und sechs in Landkreisen angesiedelt. Zu Frage 2 bis 6: Zur Beantwortung der Fragen 2 bis 6 sind die jeweils zuständigen Kommunen der 17 rheinland-pfälzischen Frauenhäuser angeschrieben und um entsprechende Antwortbeiträge gebeten worden. Die Beantwortung der Fragen 2 bis 6 erfolgt auf der Grundlage der von den Kommunen gelieferten Beiträge in Tabellenform (siehe Anlage 1 zu Frage 2 bis 4 und Anlage 2 zu Frage 5 bis 6). Da die Antwortbeiträge in unterschiedlicher Form abgegeben worden sind, ist eine Vergleichbarkeit nicht immer möglich. Die Tabellen beinhalten entsprechende Hinweise dazu. Berücksichtigt wurden die unmittelbaren Zuschüsse der Kommunen an die Frauenhäuser . Keine Berücksichtigung fanden Zahlungen anderer Kommunen als Kostenerstattung für die Inanspruchnahme der Einrichtung von Frauen aus dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich dieser Kommunen. Irene Alt Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. März 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6129 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6129 3