Drucksache 16/6133 02. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Anstieg ausreisepflichtiger Personen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3995 vom 11. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut der Antwort auf die Kleine Anfrage 3857 vom 26. Oktober 2015 hat das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen mitgeteilt, dass die Anzahl der ausreisepflichtigen Personen von 3 392 zum Stichtag 21. Dezember 2013 auf 7 261 zum Stichtag 30. Oktober 2015 angestiegen ist. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie erklärt sich die Landesregierung den hohen Anstieg von ausreisepflichtigen Personen von 3 392 zum Stichtag 31. Dezember 2013 auf 7 261 zum Stichtag 30. Oktober 2015? 2. Wie setzen sich die 7 261 ausreisepflichtigen Personen nach Staatsangehörigkeit zusammen? 3. Wie werden die Ausländerbehörden bei der Rückführung von ausreisepflichtigen Personen durch die Landesregierung unterstützt ? 4. Wird das Land eigene Charterflüge für die Rückführung von ausreispflichtigen Personen organisieren? Wenn nein, warum nicht? 5. In wie vielen Fällen wurden Meldeauflagen, räumliche Beschränkungen und beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch die Beantragung von Abschiebehaft von ausreisepflichtigen Personen ergriffen (bitte aufgegliedert für die Jahre 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015)? 6. In wie vielen Fällen wurden Leistungseinschränkungen sowie die Erteilung von Beschäftigungsverboten von ausreisepflichtigen Personen vollzogen (bitte aufgegliedert für die Jahre 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015)? 7. Sieht die Landesregierung ein Vollzugsdefizit bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen von ausreisepflichtigen Personen? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Die in der Kleinen Anfrage 3857 angegebene Zahl von 7 261 Duldungen ist nicht gleichzusetzen mit der Zahl von 7 261 ausreisepflichtigen Personen, da nicht nur abgelehnte Asylbewerber Duldungen erhalten, sondern die Ausländerbehörden diese auch als Ersatzpapier an Asylsuchende ausgeben, die verteilt wurden und bislang noch keine Möglichkeit hatten, einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen. Diese Duldungen werden mit dem Zusatz „Asylantrag noch nicht gestellt “ versehen. Eine vollziehbare Ausreisepflicht besteht in diesen Fällen nicht. Die Gründe dafür, dass Asylanträge beim BAMF derzeit nur mit erheblicher Verzögerung gestellt werden können, sind bereits mit der Antwort auf die Kleine Anfrage 3857 dargelegt worden und nicht von der Landesregierung zu verantworten. Die Landesregierung setzt sich seit langem dafür ein, dass der Bund seine Ankündigung, die Asylverfahren zu beschleunigen, auch tatsächlich umsetzen wird. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Nach Mitteilung der Ausländerbehörden waren zum 31. Dezember 2015 4 897 Personen vollziehbar zur Ausreise verpflichtet und im Besitz einer regulären Duldung. Die einzelnen Duldungsgründe werden statistisch nicht erfasst. Zum 31. Dezember 2015 waren 2 049 Asylfolgeverfahren anhängig. Diese Personengruppe ist überwiegend im Besitz einer Duldung bis entschieden wird, ob ein Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Februar 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6133 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode weiteres Asylverfahren durchgeführt wird. Die Zahl der ausreisepflichtigen Personen, die zur Rückführung anstehen, hat sich in den letzten Monaten nicht erhöht, sondern rückläufig entwickelt, da die Zahl der Rückführungen aktuell deutlich über der Zahl ablehnender Asylentscheidungen liegt. So wurden allein im letzten Quartal 2015 über 2 850 Personen zurückgeführt. Zu Frage 2: Eine statistische Auswertung der geduldeten Personen nach Herkunftsländern liegt zum Stichtag 30. November 2015 vor und kann der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden. In diesen Angaben sind auch die Personen enthalten, die eine Duldung lediglich als Ersatzpapier erhalten haben. Zu Frage 3: Die Landesregierung hat eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Rückführung ergriffen, um die kommunalen Ausländerbehörden wirkungsvoll zu unterstützen. Neben einer Anpassung der Weisungs- und Erlasslage sind insbesondere drei Vorhaben zu nennen. Hierzu gehört zunächst die landes finanzierte Rückführung aus der Erstaufnahme. Den Ausländerbehörden an den Standorten Trier, Ingelheim, Kusel, Hermeskeil, Diez und Birkenfeld werden die Personal- und Sachkosten für 20 Vollzeitstellen erstattet, um eine Aufenthaltsbeendigung aus der Erstaufnahmeeinrichtung heraus vorzunehmen. Dadurch wird eine landesfinanzierte Teilzentralisierung der Rückführung erreicht. Die Stellenbesetzungen sind weitgehend erfolgt. Mit über 1 200 Rückführungen aus der Erstaufnahme heraus konnten bereits beachtliche Erfolge erzielt werden. Die ehemalige Clearingstelle für Passbeschaffung und Flugabschiebung in Trier wurde zum 1. Januar 2016 in die Zentralstelle für Rückführungsfragen Rheinland-Pfalz umgewandelt und der Personalbestand um acht Vollzeitstellen erweitert. Durch die personelle Aufstockung ist die Übertragung zusätzlicher Aufgaben im Bereich der Rückführung möglich geworden. Hierzu gehört insbesondere auch ein Unterstützungskonzept für die Ausländerbehörden in der Fläche. Ferner wurden die Mittel der „Landesinitiative Rückkehr“ erhöht. Förderfähig sind nicht nur Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen bei der freiwilligen Ausreise, sondern auch Maßnahmen zur Förderung der zwangsweisen Rückführung, wenn der Ausländer seiner Ausreisepflicht freiwillig nicht nachkommt. Um die personelle Ausstattung der Ausländerbehörden insgesamt zu verbessern , sieht die seit dem 1. Dezember 2015 in Kraft befindliche neue Förderrichtlinie der Landesinitiative Rückkehr einen anteiligen Personalkostenzuschuss von 15 000 Euro pro Vollzeitstelle im Jahr für zusätzliche Sachbearbeiter in den Ausländerbehörden vor, die sich mit der Rückführung befassen. Insgesamt sind landesweit bis zu 55 Vollzeitstellen förderfähig. Durch diese Maßnahmen werden die Kommunen wirkungsvoll unterstützt und die Rückführungskapazitäten deutlich erweitert. Zu Frage 4: Die Zentralstelle für Rückführungsfragen Rheinland-Pfalz ist beauftragt, eigene Charterflüge zu organisieren, sofern ein Bedarf hierfür besteht. Eine Abfrage bei den Ausländerbehörden hat ergeben, dass für eigene Charterflüge des Landes gegenwärtig kein Bedarf besteht, da bislang ausreichende Transportkapazitäten zur Verfügung stehen, die zeitnah in Anspruch genommen werden können. Hierzu gehören insbesondere die Beteiligung an Charterflügen anderer Länder oder des Bundes sowie die Flugbuchungen durch IOM im Rahmen des REAG/GARP-Programms und die Nutzung regulärer Linienflüge. Zu Frage 5: Diesbezügliche Statistiken werden nicht geführt. Zu Frage 6: Diesbezügliche Statistiken werden nicht geführt. Zu Frage 7: Nein. Die Ausländerbehörden des Landes haben im Jahr 2015 6 561 Personen in die Herkunftsländer zurückgeführt. Davon über 1 200 Personen unmittelbar aus den Erstaufnahmeeinrichtungen heraus. Rheinland-Pfalz nimmt damit unter den Bundesländern bei der Rückführung einen Spitzenplatz ein. Die Zahl der zurückgeführten Personen liegt aktuell in Rheinland-Pfalz über der Zahl ablehnender Asylentscheidungen des Bundesamtes. Das Bundesamt hat im Jahr 2015 in Rheinland-Pfalz 4 783 Asylerstanträge und 126 Asylfolgeanträge abgelehnt bzw. bei 540 Asylfolgeanträgen entschieden, dass kein weiteres Asylverfahren mehr durchgeführt wird. Irene Alt Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6133 Anlage zu Frage 2: Duldungsinhaber (Stichtag: 30. November 2015) 3 Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan 855 Albanien 291 Algerien 26 Angola 3 Argentinien 2 Armenien 252 Aserbaidschan 240 Bahrain 2 Bangladesch 3 Benin 1 Bosnien und Herzegowina 265 Brasilien 3 Bulgarien 10 China 32 El Salvador 1 Elfenbeinküste (Cote d'Ivoire) 1 Eritrea 179 Gabun 1 Gambia 2 Georgien 97 Ghana 8 Guinea 28 Honduras 1 Indien 36 Irak 229 Iran, Islamische Republik 175 Israel 1 Italien 2 Jamaica 2 Japan 1 Jemen 1 Jordanien 8 Jugoslawien (ehemals) 119 Kamerun 11 Kasachstan 5 Kenia 6 Kirgisistan 10 Kolumbien 1 Kongo 1 Staatsangehörigkeit Anzahl Kongo, Dem. Republik 5 Korea (Republik) 1 Korea, Dem. Volksrepublik 1 Kosovo 710 Kroatien 29 Kuba 1 Kuwait 1 Libanon 53 Liberia 2 Libyen 2 Litauen 1 Madagaskar 1 Malaysia 1 Mali 3 Marokko 16 Mauretanien 2 Mazedonien 588 Mexico 1 Moldau (Republik) 1 Montenegro 21 Nigeria 53 Ohne Angabe 9 Pakistan 363 Peru 1 Philippinen 1 Polen 30 Portugal 1 Rumänien 4 Russische Föderation 235 Salomonen 1 Saudi Arabien 1 Senegal 4 Serbien 818 Serbien (ehemals) 28 Serbien und Montenegro (ehemals) 32 Sierra Leone 12 Somalia 236 Sonstige afrikanische Staatsangehörigkeiten 3 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 20 Drucksache 16/6133 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Staatsangehörigkeit Anzahl Sonstige europäische Staatsangehörigkeiten 8 Sowjetunion (ehemals) 6 Sri Lanka 8 Staatenlos 56 Sudan (ehemals) 3 Sudan (ohne Südsudan) 1 Syrien, Arabische Republik 1 361 Südafrika 1 Tadschikistan 2 Togo 2 Tunesien 8 Turkmenistan 1 4 Staatsangehörigkeit Anzahl Türkei 78 Uganda 2 Ukraine 38 Ungeklärt 160 Vereinigte Staaten von Amerika 10 Vietnam 25 Weißrußland 3 Zentralafrikanische Republik 9 ohne Bezeichnung 1 Ägypten 57 Äquatorialguinea 6 Insgesamt 8 049 (Quelle: AZR.)