Drucksache 16/6143 10. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Peter Enders (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ausstehende Kostenbeteiligung des Landes Rheinland-Pfalz am Wissener RegioBahnhof Die Kleine Anfrage 4025 vom 26. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Vor zehn Jahren wurde der Wissener RegioBahnhof eingeweiht. Das Gemeinschaftsprojekt von Bund, Land und Stadt wurde als Verkehrsverknüpfungspunkt konzipiert. 2010 stellte die Stadt Wissen erfolgreich einen Aufstockungsantrag, womit sich die Kos - tenbeteiligung des Landes erhöhte. Dieser Restbetrag für die Landesbeteiligung von ca. 3 Millionen Euro wurde bis heute nicht bezahlt . Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Bearbeitungsstand der Auszahlung des Betrags und warum kam es zu Verzögerungen? 2. Wann ist mit einer Zahlung zu rechnen? 3. Inwieweit werden der Stadt Wissen die vorfinanzierten Zinsen in Höhe von fast 185 000 Euro erstattet? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Land unterstützt das Vorhaben „RegioBahnhof Wissen“ als Projekt zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere im Hinblick auf eine attraktive Verknüpfung der Verkehrsträger in der Region Wissen/Betzdorf/Altenkirchen und der Verlagerung von Reisenden von der Straße auf die Schiene. Im Rahmen des Vorhabens wurden die L 278 und die B 62 verlegt. Die frei werdenden Flächen wurden als ÖPNV-Verknüpfungspunkt ausgebaut. Hierzu wurde ein aufgeständertes Gebäude errichtet. Auf der unteren Ebene wurden ein Busbahnhof, Kurzzeitparkplätze und Park+Ride-Stellplätze errichtet. Auf der darüber liegenden Ebene wurden weitere Flächen zur P+R-Nutzung sowie für eine gewerbliche Nutzung bereitgestellt. Darüber hinaus wurde der Hausbahnsteig angehoben und mit einem Personenaufzug ausgestattet. Die Gesamtkosten des Vorhabens waren ursprünglich mit rund 15,3 Millionen Euro veranschlagt. Es wurde eine Zuwendung in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro bewilligt, die aufgrund von Kostensteigerungen während der Ausführung auf rund 5,7 Millionen Euro aufgestockt wurde. Die Zuwendung wurde vollständig ausgezahlt. Das Gesamtvorhaben RegioBahnhof Wissen ist sehr komplex. Bei dem Vorhaben gibt es räumliche Überlagerungen von mehreren Baulast- und Kostenträgern, das heißt verschiedene Bereiche nutzen mehreren Beteiligten und müssen kostenmäßig aufgeschlüsselt werden: – Verlegung B 62/L 278 (Kostenträger: Bund/Land), – Zentraler Omnibusbahnhof, Bahnsteige, P+R-Plätze inklusive Zuwegungen (Kostenträger: Stadt und ÖPNV-Förderung durch Land), – Einkaufspassage (Kostenträger: Stadt). Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6143 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Aufgrund weiterer erheblicher Kostensteigerungen hat die Stadt Wissen im Jahr 2010 erneut einen Aufstockungsantrag vorgelegt. Eine besondere Herausforderung sowohl bei der Aufstellung als auch bei der Prüfung des Aufstockungsantrags besteht darin, dass die ursprünglich vereinbarten Kostenteilungen nicht ohne Weiteres auf die Mehrkosten angewendet werden können. Nach einem intensiven Austausch zwischen dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM), der den Aufstockungsantrag prüft, und der Verbandsgemeinde bzw. der Stadt Wissen wurde mit Datum vom 11. Februar 2015 eine – auf die gemeinsamen Absprachen aus dem Jahr 2012 basierende – überarbeitete Version des Aufstockungsantrags dem LBM vorgelegt. Nach Mitteilung der VG Wissen begründet sich die lange Bearbeitungsdauer für die Überarbeitung des Aufstockungsantrags unter anderem darin, dass insgesamt 1 922 Abrechnungspositionen in den Losen 2 bis 22 einzeln erfasst und bewertet werden mussten, um eine Zuordnung zu den verschiedenen Bereichen und Kostenträgern zu ermöglichen. Der Aufstockungsantrag wird derzeit vom LBM geprüft. Dabei ist insbesondere zu kontrollieren, ob die Zuordnung der Kosten auf die verschiedenen Kostenträger sachgerecht und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend erfolgt ist. Dies ist aufgrund der Komplexität des Sachverhalts sowie der hohen Datenmenge mit einem sehr hohen zeitlichen Aufwand verbunden. Die Auszahlung einer weiteren Zuwendung kann nur auf Grundlage eines bestandskräftigen Bewilligungsbescheides erfolgen. Da über den Aufstockungsantrag vom 11. Februar 2015 noch nicht abschließend entschieden ist, kann noch keine Aussage zu einem möglichen Zahlungstermin getroffen werden. Zu Frage 3: Grundsätzlich ist das Land bereit, unabweisbare oder unvorhersehbare, zuwendungsfähige Kostenerhöhungen zu fördern. Ein Anspruch auf Erstattung von „vorfinanzierten Zinsen“ besteht jedoch nicht. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär