Drucksache 16/6147 11. 02. 2016 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. März 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Netzanschluss von Windenergieanlagen Die Kleine Anfrage 4007 vom 15. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Rheinland-Pfalz hat ich auf den Weg gemacht bis 2030 seinen Strombedarf bilanziell vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken. Die zentrale Säule der Energieversorgung im Zieljahr bildet voraussichtlich die Windenergie. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie sind Fragen der Netzanbindung bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) geregelt? 2. Sind der Landesregierung Fälle in Rheinland-Pfalz bekannt, in denen keine Netzanbindung bereits errichteter WEA erfolgt ist? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Voraussetzungen der rheinland-pfälzischen Netzinfrastrukturen, die Integration erneuer - barer Energien in den kommenden Jahren sicherzustellen? 4. Wer trägt die Kosten für die Netzanbindung von WEA? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Netzanschluss von Windenergieanlagen ist im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2014) geregelt. Nach § 8 Abs. 1 EEG sind Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien unverzüglich an ihr Netz anzuschließen. Durch eine entsprechende Anfrage an den regionalen Netzbetreiber werden die jeweiligen Voraussetzungen im Einzelfall bereits zu einem frühen Zeitpunkt geklärt. Zwischen Netzbetreiber und Netzanschluss - nehmer wird jeweils vor Errichtung von neuen Windenergieanlagen ein privatrechtlicher Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag geschlossen. Zu Frage 2: Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, bei denen in Rheinland-Pfalz eine Netzanbindung bereits errichteter Windenergieanlagen nicht erfolgt ist. Zu Frage 3: Nach Einschätzung der Landesregierung gibt es in der rheinland-pfälzischen Netzinfrastruktur kein Umsetzungshindernis für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das Ziel einer vollständig erneuerbaren, sicheren und wirtschaftlichen Stromversorgung ist durch eine ausgewogene Aktivierung der aktuell bereits verfügbaren Technologien erreichbar. Die Landesregierung stützt sich insoweit auf die im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung erstellte und im Januar 2014 der Öffentlichkeit präsentierte Verteilnetzstudie. Diese ist auf folgender Website abrufbar: https://mwkel.rlp.de/fileadmin/mwkel/Abteilung_6/Energie/Verteilnetzstudie_RLP.pdf Zu Frage 4: Die notwendigen Kosten des Anschlusses von Windenergieanlagen sowie der notwendigen Messeinrichtungen zur Erfassung des gelieferten und des bezogenen Stroms trägt die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber. Eveline Lemke Staatsministerin