Drucksache 16/6149 11. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elfriede Meurer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Verunreinigung des Wassers der JVA Wittlich mit Blei, Nickel und Kupfer I Die Kleine Anfrage 4011 vom 18. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Grenzwerte gelten für Blei, Nickel und Kupfer im Trinkwasser und wie hoch ist die Überschreitung der Grenzwerte? 2. In welchen Abständen wurden bis Bekanntwerden der Verunreinigung Wasserproben seit der Eröffnung der JVA Wittlich genommen ? 3. In welchen Abständen wurden ab Bekanntwerden der Verunreinigung Wasserproben seit der Eröffnung der JVA Wittlich genommen ? 4. Welche Maßnahmen werden unternommen, um die Ursache der Kontamination des Wassers mit Blei, Nickel und Kupfer zu finden? 5. Wie viel Wasser wird verbraucht, um die Leitungen und Armaturen zu spülen und welche Kosten entstehen dadurch? 6. Welche Kosten entstehen durch den Kauf von Wasserflaschen aufgrund der Verunreinigung? 7. Welches Wasser wird für die Zubereitung der Mahlzeiten in der JVA Wittlich benutzt und welche Mehrkosten entstehen dadurch ? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Vorausschicken möchte ich, dass, soweit technische Angaben oder die Umsetzung technischer Maßnahmen beschrieben werden, diese auf Aussagen des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) in seiner Eigenschaft als wirtschaftlicher Eigentümer der Liegenschaft der Justizvollzugsanstalt Wittlich beruhen: Zu Frage 1: Nach der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 2977) gelten aktuell folgende Grenzwerte: Anlässlich der Beprobung am 15. Dezember 2015 wurden folgende Überschreitungen festgestellt: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. März 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Metallbelastung Grenzwert Blei 0,01 mg/l Kupfer 2,00 mg/l Nickel 0,02 mg/l Messwert Metallbelastung Höchstwert Überschreitung Grenzwert Blei 0,048 mg/l 4,80 fach Kupfer 2,830 mg/l 1,40 fach Nickel 0,021 mg/l 1,05 fach Drucksache 16/6149 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Nach einer ersten Beprobung vor Inbetriebnahme der Anstalt im Jahr 2009 kam es zu weiteren Beprobungen in den Jahren 2010, 2011 und 2013. Zu Frage 3: Nach Feststellung der Grenzwertüberschreitungen im Dezember 2013 ist das Trinkwasser der JVA Wittlich danach an folgenden Tagen beprobt worden: – 11. Dezember 2013 – 17. Dezember 2013 – 19. Dezember 2013 – 23. Januar 2014 – 20. Februar 2014 – 23. April 2014 – 24. April 2014 – 29. Oktober 2014 – 1. Dezember 2015 – 15. Dezember 2015. Zu Frage 4: Seit Feststellung der Grenzwertüberschreitungen im Dezember 2013 sind eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen worden. So ist im Jahr 2013 die Wasserbeschaffenheit dahingehend überprüft worden, ob der pH-Wert des Trinkwassers Einfluss auf die aus dem Rohrwerkstoff Kupfer gefertigte Installation hat und ob die verbauten Armaturen und Formteile über eine technische Zulassung des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. zur Verwendung in Trinkwasserinstallationsanlagen verfügen (DVGW-Zulassung ). Kupfer erwies sich dabei als geeignet und die Zulassungen lagen sämtlich vor. In diesem Zusammenhang sind auch die eingesetzten Hart- und Weichlote anhand von Datenblättern auf ihre Zulässigkeit und Normenkonformität zur Verwendung in Trinkwasserinstallationsanlagen geprüft worden. Außerdem sind auch von den Herstellern der Armaturen sogenannte Herstellererklärungen angefordert worden, damit auf diesem Weg nochmals geprüft werden konnte, ob die Armaturen zur Trinkwasserinstallation eingesetzt werden durften. Dies war jeweils der Fall. Letztlich wurde zur Verringerung der Stagnation des Wassers in den Leitungen eine Dauerspülung des Trinkwassernetzes eingerichtet . Damit sollte der in stehendem Wasser unvermeidliche Metalleintrag aus den Leitungen vermindert werden. Im Jahr 2014 sind im Justizvollzugskrankenhaus wegen der dort festgestellten Nickelbelastung Armaturen ausgetauscht worden. Die Spitzendurchflüsse des Leitungssystems wurden gemessen um festzustellen, ob Abweichungen zur Planung bestehen. Dabei wurde festgestellt, dass insgesamt weniger Wasser durch die Leitungen fließt, als bei der Planung ursprünglich vorgegeben war. Um bei der Beprobung Probeentnahme- und Messfehler auszuschließen, sind parallel zwei unabhängige Institute beauftragt worden , die gleichzeitig Trinkwasseruntersuchungen durchgeführt haben. Außerdem ist ein Gutachter eingeschaltet und damit beauftragt worden, Hilfestellung bei der Lösung des Problems zu geben. Verbaute Armaturen, Rohre und Formteile sind durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung untersucht worden. Dabei konnten im Ergebnis keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Nachdem sich die Messwerte von Blei, Nickel und Kupfer in Folge dieser Maßnamen verbessert hatten und im Wesentlichen keine Auffälligeiten mehr feststellbar waren, wurde die Dauerspülung der Leitungen beendet. Im Jahr 2015 ist die Versorgung der Toilettenspülungen eines Gebäudetraktes von Brunnenwasser auf Trinkwasser umgestellt worden , um durch eine Erhöhung des Trinkwasserdurchflusses den Wasseraustausch im Leitungssystem zu verbessern. Des Weiteren sind, nachdem erneut Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden, anerkannte Fachleute des IWW Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wasserforschung gemeinnützige GmbH, Mülheim an der Ruhr, und der Fachhochschule Münster kontaktiert und gutachterlich zugezogen worden. Im Jahr 2016 sind dann Armaturen und Fittings, in denen – in technisch zulässigem Maß – Blei enthalten ist, gegen Edelstahl- bzw., soweit am Markt verfügbar, bleifreie Fittings ersetzt worden. Im nächsten Schritt wurden die bislang indirekt über Nachbargebäude geführten Hausanschlüsse von Pforte und Verwaltung installationstechnisch direkt an die erdverlegte Ringleitung angeschlossen, um die Zahl der vom Wasser zu passierenden Armaturen zu reduzieren. Darüber hinaus wird die Umstellung weiterer Gebäudetrakte von Brunnenwasser auf Trinkwasser vorangetrieben. Zu Frage 5: Bei den Spülungen in den Jahren 2013/2014 (Zeitraum 16. Dezember 2013 bis 27. Februar 2014) beliefen sich die Kosten auf circa 1 100 Euro/Tag bei ca. 2,5 l/min Spülwasser. Insgesamt sind damit Kosten in Höhe von rund 80 000 Euro entstanden. Der bislang letzte Spülgang wurde im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt Wittlich am 6. Januar 2016 durchgeführt. Die Höhe der Kosten hierfür liegt noch nicht vor. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6149 Zu Frage 6: Bisher sind in dem Zeitraum von Ende November 2015 bis Ende Januar 2016 durch den Kauf von Wasserflaschen Kosten in Höhe von 20 565,60 Euro entstanden. Pro Monat belaufen sich die Kosten damit auf rund 10 000 Euro. Zu Frage 7: Zur Zubereitung der Mahlzeiten kann nach wie vor das von den Stadtwerken Wittlich gelieferte Trinkwasser genutzt werden, da im Bereich des neuen Wirtschaftsgebäudes eine Belastung bisher nicht festgestellt worden ist. Prof. Dr. Gerhard Robbers Staatsminister 3