Drucksache 16/6154 11. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Anstieg ausreisepflichtiger Personen im Rhein-Lahn-Kreis Die Kleine Anfrage 4009 vom 18. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut der Antwort auf die Kleine Anfrage 3963 vom 27. Oktober 2015 hat das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen mitgeteilt, dass die Anzahl der ausreisepflichtigen Personen von 53 zum Stichtag 31. Dezember 2012 auf 407 zum Stichtag 31. Oktober 2015 im Rhein-Lahn-Kreis angestiegen ist. Dabei handelt es sich um einen Anstieg von ausreisepflichtigen Personen von innerhalb von drei Jahren um über 700 %. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie erklärt sich die Landesregierung den hohen Anstieg von ausreisepflichtigen Personen im Rhein-Lahn-Kreis von 53 zum Stichtag 31. Dezember 2012 auf 407 zum Stichtag 31. Oktober 2015? 2. Wie setzen sich die 407 ausreisepflichtigen Personen nach Staatsangehörigkeit zusammen? 3. Wie wird die Ausländerbehörde des Rhein-Lahn-Kreises bei der Rückführung von ausreisepflichtigen Personen durch die Landes - regierung unterstützt? 4. In wie vielen Fällen wurden Meldeauflagen, räumliche Beschränkungen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch die Beantragung von Abschiebehaft von ausreisepflichtigen Personen im Rhein-Lahn-Kreis ergriffen (bitte aufgegliedert für die Jahre 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015)? 5. In wie vielen Fällen wurden Leistungseinschränkungen sowie die Erteilung von Beschäftigungsverboten von ausreisepflichtigen Personen im Rhein-Lahn-Kreis vollzogen (bitte aufgegliedert für die Jahre 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015)? 6. Sieht die Landesregierung ein Vollzugsdefizit bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen von ausreisepflichtigen Personen im Rhein- Lahn-Kreis? Wenn nein, warum nicht? 7. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Rhein-Lahn beschäftigt (bitte aufgegliedert nach Vollzeitäquivalenten)? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Die in der Kleinen Anfrage 3863 1) angegebene Zahl von 407 Duldungen ist nicht gleichzusetzen mit der Zahl von 407 Ausreisepflichtigen , da nicht nur abgelehnte Asylbewerber Duldungen erhalten, sondern die Ausländerbehörden diese auch als Ersatzpapier an Asylsuchende ausgegeben, die verteilt wurden und bislang noch keine Möglichkeit hatten, einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen. Diese Duldungen werden mit dem Zusatz „Asylantrag noch nicht gestellt“ versehen. Eine vollziehbare Ausreisepflicht besteht in diesen Fällen nicht. Die Gründe dafür, dass Asylanträge beim BAMF derzeit nur mit erheblicher Verzögerung gestellt werden können, sind bereits mit der Antwort auf die Kleine Anfrage 38572) dargelegt worden und nicht von der Landesregierung zu verantworten. Auf die Vorbemerkung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 3995 wird verwiesen. Die Landesregierung setzt sich seit langem dafür ein, dass der Bund seine Ankündigung, die Asylverfahren zu beschleunigen, auch tatsächlich umsetzt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Hinweis der Landtagsverwaltung: 1) Vgl. Drucksache 16/5842. 2) Vgl. Drucksache 16/5840. Drucksache 16/6154 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Zahlenangaben beziehen sich auf die Anzahl der Duldungsinhaber im Rhein-Lahn-Kreis. Ursache für den Anstieg der Duldungsinhaber ist die gestiegene Zahl der Asylbewerber. Bei den Duldungsinhabern handelt es sich nicht nur um ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber, sondern auch um Personen, die noch keine Gelegenheit hatten, einen Asylantrag beim BAMF zu stellen . Auf die Vorbemerkung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 3995 wird verwiesen. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im Rhein-Lahn-Kreis 529 Personen im Besitz einer Duldung. Die Mehrheit dieser Personen (320) sind dabei solche, die noch keine Gelegenheit hatten, ihren Asylantrag beim BAMF zu stellen und die daher nicht ausreisepflichtig sind. Zu Frage 2: Im Rhein-Lahn-Kreis sind keine 407, sondern nur 209 Personen ausreisepflichtig. Nach Mitteilung der Kreisverwaltung des Rhein- Lahn-Kreises handelt es sich bei den ausreisepflichtigen Personen überwiegend um Staatsangehörige aus den Westbalkanstaaten. Von einer Aufgliederung nach Staatsangehörigkeiten hat die Kreisverwaltung abgesehen. Zu Frage 3: Bei der Rückführung wird die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises durch die Zentralstelle für Rückführungsfragen Rheinland-Pfalz und die Landespolizei unterstützt. Ferner durch Fördermittel aus der Landesinitiative Rückkehr. Darüber hinaus werden die Personal- und Sachkosten für zwei Vollzeitstellen erstattet, um die Aufenthaltsbeendigung aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Diez vorzunehmen. Zu Frage 4: Der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises sind keine Angaben möglich, da keine statistische Erfassung erfolgt. Zu Frage 5: Der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises sind keine Angaben möglich, da keine statistische Erfassung erfolgt. Zu Frage 6: Nein. Im Hinblick auf die Rückführungszahlen kann in keiner Weise von einem Vollzugsdefizit gesprochen werden. Im Jahr 2015 wurden 162 Personen zurückgeführt. Im Januar 2016 waren es 15 Personen. Zu Frage 7: Nach Mitteilung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises stellt sich die personelle Situation wie folgt dar: Irene Alt Staatsministerin Jahr Vollzeitstellen in der Ausländerbehörde 2012 5,92 2013 6,02 2014 6,50 2015 9,00 (ohne Aufnahmeeinrichtung)