Drucksache 16/6155 11. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Vorläufiger Haushaltsabschluss 2015 Die Kleine Anfrage 4014 vom 19. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Einnahmen des Landes, gegliedert nach Steuereinnahmen, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen , nicht steuerliche Einnahmen 2015 gegenüber dem Soll 2015 und gegenüber der Steuerschätzung vom November 2015 entwickelt? 2. Zu welcher Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt inkl. Verschuldung beim Pensionsfonds ist es 2016 in Kernhaushalt, Landes - betrieben und Universitätsklinik für Hochschulbauten gekommen? 3. Wie hoch sind 2015 die Zinszahlungen für die Schulden am Kreditmarkt in Kernhaushalt, Landesbetrieben und für die Universitätsklinik inkl. Zinsen an den Pensionsfonds im Vergleich zum Soll 2015? 4. In welchem Umfang haben sich die Mittel des Bundes inkl. der Leistungen aus erhöhten Zuteilungen aus dem Aufkommen von Gemeinschaftssteuern für das Land Rheinland-Pfalz gegenüber der Veranschlagung im Ursprungshaushaltsplan für 2015 erhöht? 5. Inwieweit entsprechen die Steuereinnahmen von 2015 besonderen konjunkturellen Einflüssen und inwieweit entsprechen sie einer Normallage der Einnahmeentwicklung? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 bis 3: Die in den Fragen 1 bis 3 erbetenen Daten bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen. Zu Frage 4: Dem Land fließen die in Anlage 1 dargestellten Bundesmittel als allgemeine Zuweisungen oder Zweckzuweisungen zu. Die allgemeinen Zuweisungen (Kfz-Steuerkompensation, Bundesergänzungszuweisungen) und die Mehreinnahmen durch erhöhte Umsatzsteueranteile (Bundesanteil Asyl) zählen zu den in Frage 1 dargestellten Steuereinnahmen. Die Mehreinnahmen von rund 175 Mio. Euro sind in den Zahlen der Beantwortung der Frage 1 bereits enthalten. Diese Mittel stehen dem Land grundsätzlich als allgemeine Deckungsmittel zur Verfügung. Den verbleibenden Mehreinnahmen von rund 110 Mio. Euro im Bereich der Zweckzuweisungen (vgl. nichtsteuerliche Einnahmen in Frage 1) stehen entsprechende Ausgaben in gleicher Höhe gegenüber. Dies gilt jedoch auch für die 96 Mio. Euro zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen vom Bund für die stark gestiegenen Kosten zur Unterbringung und Verpflegung von Asylbewerbern. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. März 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6155 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Im Rahmen der Berechnung des strukturellen Saldos werden die konjunkturellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt derart ermittelt, dass die Steuereinnahmen in der konjunkturellen Normallage (strukturelle Steuereinnahmen) bestimmt sowie die Abweichung der Kassensteuereinnahmen von diesen als Konjunkturabweichung erfasst werden. Die strukturellen Steuereinnahmen, die Kassensteuereinnahmen sowie die daraus folgende Konjunkturabweichung bzw. Konjunkturkomponente bitte ich ebenfalls Anlage 1 zu entnehmen. Die Darstellung zeigt, dass im Jahr 2015 konjunkturell bedingte Mehreinnahmen in Höhe von rund 34 Mio. Euro neutralisiert werden. Doris Ahnen Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6155 3