Drucksache 16/6156 12. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Verkaufsprozess Flughafen Hahn Die Kleine Anfrage 4013 vom 19. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Den internationalen Verkaufsprozess des Flughafens Hahn organisiert das Beratungsunternehmen KPMG. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch ist das Honorar, auf welches sich die Landesregierung mit dem Beratungsunternehmen KPMG für Ihre Dienste im Verkaufsprozess des Flughafens Hahn geeinigt hat? 2. Welche Kosten (z. B. Betriebs- und Investitionszuschüsse), in welcher Höhe und für wie lange fallen für das Land Rheinland- Pfalz weiterhin an, wenn der Verkauf abgeschlossen ist? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Erst durch die Entscheidungen der Europäischen Kommission am 1. Oktober 2014 und die dadurch ermöglichten Maßnahmen zur Neuausrichtung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG), insbesondere zur Entschuldung, wurde der Weg für die Ausschreibung der Gesellschaftsanteile des Landes Rheinland-Pfalz an der FFHG frei. Das Ausschreibungsverfahren wird umfassend von KPMG vorbereitet und durchgeführt. KPMG wurde als Transaktionsberater in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren Mitte 2012 ermittelt. Um die Chancen einer Privatisierung einschätzen zu können, wurde Anfang 2013 ein Markterkundungsverfahren durch KPMG abgeschlossen. Dessen Ergebnis unterstrich die Bedeutung des Flughafens Hahn, sah jedoch die damals noch laufenden Beihilfeverfahren der Europäischen Kommission sowie die damals noch bestehenden hohen Infrastruktur- und Konversionslasten als Hürden für ein privates Engagement an. Durch die umgesetzten Maßnahmen zur Neuausrichtung der FFHG wurden diese Hürden beseitigt und so die Voraussetzungen für eine Ausschreibung der Gesellschaftsanteile geschaffen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das mit KPMG für die Transaktionsberatung vereinbarte Honorar (zuzüglich Umsatzsteuer) setzt sich aus Pauschalen für bestimmte Leistungsphasen und Tagessätzen zusammen. Die Pauschalen betragen für die Vorbereitung und Durchführung einer Markterkundung 90 000 Euro, die Eingrenzung und Konkretisierung von Entwicklungsmodellen für den Flughafen Frankfurt-Hahn 45 000 Euro, die Vorbereitung und Begleitung des Landes bei der Durchführung der Transaktion 560 000 Euro sowie im Erfolgsfall für den Abschluss der Transaktion 56 000 Euro. Für Tätigkeiten darüber hinaus ist ein durchschnittlicher Tagessatz in Höhe von 1 800 Euro je Berater vereinbart. Die Abrechnung von Rechtsberatungsleistungen durch KPMG erfolgt in diesem Zusammen - hang auf Basis eines je nach Berater festgelegten Stundenhonorars in Höhe von 230 Euro bis 350 Euro. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6156 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Flughafenleitlinien der Europäischen Kommission vom 4. April 2014 geben unter anderem den Rahmen für künftige staatliche Zuschüsse an Flughäfen vor. Unter den dort genannten Voraussetzungen sind Betriebs- und Investitionsbeihilfen sowie Erstattungen für die Wahrnehmung bestimmter nicht wirtschaftlicher Tätigkeiten (z. B. im Bereich Brandschutz) zulässig. Das Land hat im Ausschreibungsverfahren seine Bereitschaft signalisiert, Zuschüsse auch nach Verkauf der Gesellschaftsanteile zu leisten. Die genaue Höhe künftiger Zuschüsse an die FFHG hängt von den weiteren Verhandlungsergebnissen mit den Bietern und der Abstimmung mit der Europäischen Kommission ab. Betriebs- und Investitionsbeihilfen sind bei der Europäischen Kommission zu notifizieren. Im Haushaltsplan 2016 wurden Vorkehrungen getroffen, um entsprechende Verpflichtungen im Zuge des Veräußerungsprozesses eingehen zu können. Insgesamt dürfen – vorbehaltlich der laufenden Abstimmung mit der Europäischen Kommission – Betriebsbeihilfen bis 2024 in Höhe von bis zu 25,3 Millionen Euro an die FFHG geleistet werden. Dieser Höchstbetrag errechnet sich gemäß den Vorgaben der Flughafenleitlinien . Hinsichtlich der Investitionsbeihilfen sind für die FFHG bis zu 50 Prozent der Investitionen zulässig. Hinsichtlich der Erstattung von Sicherheitskosten ist nach den Erfahrungswerten der Vergangenheit mit jährlichen Zuschüssen an die FFHG von bis zu 4 Millionen Euro zu rechnen. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär