Drucksache 16/6158 15. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Fördermittel des Landes im Wahlkreis 30 Die Kleine Anfrage 4018 vom 20. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Fördermittel des Landes im Wahlkreis 30 werden bis zum 13. März 2016 seitens der Landesregierung bewilligt (bitte nach Maßnahmen und für die Verbandsgemeinden bzw. kreisfreien Städte getrennt aufschlüsseln)? 2. Welche aktuell vorliegenden Anträge werden abgelehnt (bitte nach Maßnahmen und für die Verbandsgemeinden bzw. kreisfreie Städte getrennt aufschlüsseln)? 3. Trifft es zu, dass die Ablehnungen erst nach der Wahl bekannt gegeben werden sollen? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Die Antworten auf die Fragen 1 und 2 ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht, in der das Ergebnis einer entsprechenden Ressortumfrage dargestellt ist. Zur Frage 3 ist auszuführen, dass die Förderanträge unabhängig von bestimmten Ereignissen bearbeitet werden. Das Bearbeitungsergebnis wird entprechend zeitnah bekannt gegeben. Folgende Ministerien melden Fehlanzeige: das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten sowie das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie weist darauf hin, dass für den Bereich der arbeitsmarktpolitischen Projekte die Angaben landkreisbezogen erfolgen, da eine Auswertung nach Wahlkreisen technisch nicht umsetzbar ist. Für die verbandsfreie Gemeinde Budenheim sowie die Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein meldet das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Fehlanzeige. Die Abteilung 5, zuständig für Brand- und Katastrophenschutz, des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrasturktur hat folgende ergänzende Anmerkung mitgeteilt: Zu Frage 1: Diese Frage wird beantwortet unter Verwendung der vorgegebenen Tabellen (Anlage 1 und 2). Gemeldet werden Fördermaßnahmen aus den Förderbereichen Brand- und Katastrophenschutz. In der Zusammenstellung der Fördermittel des Landes wird unter der lfd. Nr. 1 aus dem Förderbereich Katastrophenschutz der Antrag auf Förderung für ein ergänzendes Warnsystem zur Warnung der Bevölkerung – KATWARN gelistet. Bitte beachten Sie, dass das Land diese Fördermaßnahme zu 40 Prozent der Kosten für die Erstinstallation im gesamten Landkreis Mainz-Bingen übernimmt . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. März 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6158 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes werden aktuell vorliegende Anträge, für deren Bewilligung keine Haushaltsmittel bereitstehen, nicht abgelehnt, sondern im Rahmen der Mittelverfügbarkeit in den nachfolgenden Haushaltsjahren bewilligt. Deshalb werden die nach der Bewilligungsrunde 2016 vorliegenden Anträge in der Übersicht nicht aufgeführt. Zu Frage 3: Da im Brand- und Katastrophenschutz keine Anträge abgelehnt werden, können keine Ablehnungen bekannt gegeben werden. Doris Ahnen Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6158 3 Drucksache 16/6158 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6158 5 Drucksache 16/6158 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6158 7 Drucksache 16/6158 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6158 9