LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. März 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund und Johannes Klomann (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Hochschulpakt III Die Kleine Anfrage 4039 vom 28. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Wissenschaftsministerin Vera Reiß und die Präsidenten der elf Hochschulen des Landes haben am 18. Januar 2016 in Mainz Zielvereinbarungen zur Umsetzung der dritten Phase des Hochschulpaktes von Bund und Ländern unterzeichnet. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Ziele verfolgen Land und Hochschulen bei der Umsetzung der dritten Programm phase des Hochschulpakts? 2. Wie viele Mittel erhalten die Hochschulen gemäß Zielvereinbarungen in den kommenden Jahren? 3. Wofür erhalten die Hochschulen die Mittel aus dem Hochschulpakt? 4. Was sind die Eckpunkte der Programmförderung? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Mit dem Bund-Länder-finanzierten Hochschulpakt 2020 (HSP) werden seit 2007 Mittel für den Ausbau von Studienplätzen bereitgestellt . Bund und Länder reagieren damit auf das gestiegene Studieninteresse und die erhöhte Studierneigung. Je zusätzlicher Studienanfängerin bzw. zusätzlichem Studienanfänger stellen Bund und Land Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung; diese Mittel werden über unterschiedliche Instrumente direkt an die Hochschulen weitergegeben. Die elf staatlichen Hochschulen und das MBWWK haben am 18. Januar 2016 Zielvereinbarungen zur Umsetzung der dritten und voraussichtlich letzten Programmphase des Hochschulpakts 2020 unterzeichnet. Mit den Zielvereinbarungen gibt die Landesregierung den Universitäten Kaiserslautern, Koblenz-Landau, Mainz und Trier sowie den Fachhochschulen Bingen, Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Trier und Worms Planungssicherheit für die kommenden acht Jahre. Sofern nicht anders ausgewiesen , bezieht sich die Beantwortung der Fragen im Folgenden auf diese elf Hochschulen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Land und die Hochschulen stellen sich in der dritten Phase des Hochschulpakts 2020 ihrer gemeinsamen Verantwortung, einer gestiegenen Zahl von Studieninteressierten ein qualitativ hochwertiges Studium bereitzustellen. Neben dem quantitativen Ausbau von Studienplätzen sollen die Strukturen zur Stärkung von Studium und Lehre gefördert und Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden. Komplementär dazu haben sich das Land und die Hochschulen darauf verständigt, gezielte Maßnahmen für mehr Teilhabe von Frauen in der Wissenschaft zu ergreifen und den Frauenanteil bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen nachhaltig zu erhöhen. Ferner wird das Ziel verfolgt, die Öffnung der Hochschulen mit Maßnahmen des Hochschulpakts weiter zu fördern, um die Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Ausbildung zu erhöhen. Die Studienbedingungen werden damit kontinuierlich und nachhaltig verbessert. Mit diesen Maßnahmen werden die rheinlandpfälzischen Hochschulen noch attraktiver für Studieninteressierte. Drucksache 16/6167 17. 02. 2016 Drucksache 16/6167 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Insgesamt stehen den Hochschulen gemäß Zielvereinbarungen in den Jahren 2016 bis 2023 rund 500 Millionen Euro für die dritte Phase des Hochschulpakts 2020 zur Verfügung. Hinzu kommen weitere rund 100 Millionen Euro aus den Verpflichtungen der zweiten Phase des Hochschulpakts in den Jahren 2016 bis 2018. Die Katholische Hochschule Mainz und die WHU – Otto Beisheim School of Management erhalten aus dem Hochschulpakt Mittel für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und -anfänger. Dies sind in den Jahren 2016 bis 2023 voraussichtlich rund 8,5 Millionen Euro. Zu Frage 3: Die Hochschulen erhalten aus dem Hochschulpakt gemäß Zielvereinbarungen 1. für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und -anfänger (gegenüber dem Basisjahr 2005) sogenannte Basispreise, 2. für den qualitativen Ausbau der Studienstrukturen sogenannte Programmmittel zur Durchführung von Maßnahmen in den Programmlinien – für Qualität in der Lehre, – für mehr Teilhabe von Frauen in der Wissenschaft und – zur Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung, 3. für die Schaffung notwendiger räumlicher Kapazitäten zur Aufnahme der Studienanfängerinnen und -anfänger Miet- und Baumittel . Die Hochschulen können über die Verwendung der Basispreise autonom verfügen, sofern sie für die Bereiche Studium und Lehre eingesetzt werden. Dabei werden die Mittel überwiegend für zusätzliches Personal, insbesondere für die Lehre verwendet. Darüber hinaus verstärken die Hochschulen die einzelnen Bereiche des Studierenden-Services personell, beispielsweise in den Prüfungsämtern oder in den Studierendensekretariaten. Hinsichtlich der Programmmittel wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Die Mietmittel stehen den Hochschulen für zusätzliche Anmietungen zur Verfügung, die aufgrund der gestiegenen Studierendenzahlen notwendig geworden sind. Die Mietkosten übernehmen zu zwei Dritteln das Land und zu einem Dritteln die Hochschulen. Sollten während der Laufzeit des Hochschulpakts weitere Anmietungen erforderlich werden, die nicht in den Zielvereinbarungen vereinbart sind, können sie diese aus den Basispreisen finanzieren. Rund 14,5 Millionen Euro stehen den Hochschulen für kleine Umbau- und Baumaßnahmen zur Verfügung. Bis zum 31. März 2016 können die Hochschulen beim MBWWK einen Antrag für die geplanten Baumaßnahmen einreichen. Eine Übersicht über die bereitgestellten Mittel ist in der Anlage dargestellt. Zu Frage 4: Die Programmförderung im Hochschulpakt erfolgt in den Jahren 2016 bis 2020 in drei Programmlinien: 1. Qualität in der Lehre, 2. Mehr Teilhabe von Frauen in der Wissenschaft, 3. Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung. Innerhalb dieser Linien konnten die Hochschulen Projekte beantragen, die sich an den Bedarfen der jeweiligen Hochschule orientieren . Es konnten bestehende Projekte aus der zweiten Programmphase des Hochschulpakts fortgeführt und weiterentwickelt, aber auch neue Projekte initiiert werden. Alle Hochschulen sind mit Projekten in allen drei Linien beteiligt. Innerhalb der drei Linien werden von den Hochschulen Maßnahmen in verschiedenen Schwerpunktfeldern durchgeführt. Hierzu zählen in der Programmlinie für Qualität in der Lehre – die Früherkennung von Studienabbruchgefahr und damit verbundene Maßnahmen zur Erhöhung des Studienverbleibs und -erfolgs, – die Förderung innovativer Lehrkonzepte und Angebote in der Hochschuldidaktik, – die Qualitätssicherung und -entwicklung in der Lehre und – die Entwicklung und Etablierung unterschiedlicher E-Learning-Formate für die Hochschullehre. In der Programmlinie für mehr Teilhabe von Frauen in der Wissenschaft werden an den Hochschulen im Land folgende Schwerpunkte verfolgt: – der Übergang Schule-Hochschule, insbesondere Gewinnung von Schülerinnen für natur- und technikwissenschaftliche Studien - gänge, – Mentoringprojekte im Studienverlauf und während der Promotion sowie – Unterstützungsmaßnahmen für Frauen in wissenschaftlichen Karrieren. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6167 Zu den zentralen Themenbereichen in der Programmlinie zur Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung zählen – Unterstützungsangebote in der Studieneingangsphase für eine heterogene Studierendenschaft, insbesondere durch online-Angebote , – die (Weiter-)Entwicklung von Angeboten in sowie der Ausbau von dualen Studiengängen und – die Gewinnung und Integration von beruflich qualifizierten Studierenden. Insgesamt werden den Hochschulen für die Durchführung der Programmmaßnahmen in den Jahren 2016 bis 2020 53,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Vera Reiß Staatsministerin 3 Drucksache 16/6167 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anlage Tabellarische Übersicht über die Mittel im HSP gemäß Zielvereinbarungen mit den elf staatlichen Hochschulen zur Umsetzung der dritten Programmphase des Hochschulpakts Tabelle 1: HSP-Mittel nach Jahren und Instrumenten (in Mio. Euro) 4 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2016 bis 2023 Basispreise 21,05 42,36 63,86 85,51 86,08 64,77 43,27 21,62 428,52 Programmmittel 9,96 10,84 10,98 11,14 10,61 – – – 53,53 Miet-Mittel – – – 1,78 1,78 0,89 0,59 0,30 5,35 Bau-Mittel 6,50 6,00 2,00 – – – – – 14,50 Gesamt 37,51 59,2 76,84 98,43 98,47 65,66 43,86 21,92 501,89 Tabelle 2: HSP-Mittel nach Instrumenten und Hochschule (kumuliert 2016 bis 2023, in Mio. Euro) Basispreise Programmmittel Miet- Mittel Bau- Mittel 1) Gesamt Fachhochschule Bingen 11,79 1,00 0,06 – 12,85 Hochschule Kaiserslautern 31,55 5,38 0,67 – 37,60 Hochschule Koblenz 49,75 6,65 0,44 – 56,84 Hochschule Ludwigshafen 13,08 2,31 – – 15,39 Hochschule Mainz 20,76 4,05 0,62 – 25,43 Hochschule Trier 32,88 4,50 0,39 – 37,77 Hochschule Worms 13,18 3,45 – – 16,63 Technische Universität Kaiserslautern 50,63 6,15 0,39 – 57,17 Universität Koblenz-Landau 118,62 6,80 1,65 – 127,07 Johannes Gutenberg-Universität Mainz 77,40 10,09 1,37 – 88,86 Universität Trier 8,88 3,15 0,08 – 12,11 1) Die Baumittel werden nach Antragstellung der Hochschulen (Frist 31. März 2016) im April 2016 vergeben.