Drucksache 16/6172 17. 02. 2016 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. März 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Kommunaler Flächenverbrauch in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 4026 vom 26. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Vorbemerkung: Mit dem Ziel, vor der Erschließung neuer Baugebiete in Kommunen zunächst die Möglichkeit innerorts auszuschöpfen , hat das Land Rheinland-Pfalz das Projekt „RAUM+Rheinland-Pfalz 2010“ ins Leben gerufen. Es wurde eine landesweite Übersicht über vorhandene Siedlungsflächenpotenziale erstellt, um Städte und Gemeinden mit Rat und einem praxistauglichen Werkzeug in ihrer Kommunalentwicklung zu unterstützen. Die Überführung des Modellprojekts „RAUM+Rheinland-Pfalz 2010“ in die neue landeseigene Erfassungsplattform„RAUM+ Monitor“ ist nun abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hat sich der Flächenverbrauch in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren entwickelt? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die kommunale Akzeptanz des Landesziels Innennutzung vor Außennutzung? 3. Wie beurteilt die Landesregierung den bisherigen Verlauf des Projekts RAUM+, insbesondere die kommunale Akzeptanz des Systems? 4. Was sind die Ziele der Erfassungsplattform RAUM+Monitor und wie können die rheinland-pfälzischen Kommunen davon profitieren? 5. In welcher Form finden die Ergebnisse der Erfassungsplattform Eingang in die Flächenvorgaben der jeweiligen Planungsgemeinschaften an die Kommunen vor dem Hintergrund des Ziels „Innen vor Außen“ (Umsetzung der Vorgaben der LEP IV)? 6. Wie hoch waren die Kosten bisher für das Projekt „RAUM+“ und für die Erstellung der Plattform „RAUM+Monitor“? 7. Wie wird die Plattform „RAUM+Monitor“ zukünftig weiterentwickelt? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Monitoring des sogenannten Flächenverbrauchs zieht als Indikator die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche heran. Seit Mitte der 90er Jahre belief sich deren Zunahme noch auf rund fünf Hektar pro Tag. In den Jahren 2004 und 2005 war statistisch eine deutliche Vergrößerung der Siedlungs- und Verkehrsfläche von rund acht Hektar pro Tag zu verzeichnen, welche jedoch in dieser starken Ausprägung im Wesentlichen durch eine Umstellung in der Erfassungsmethode bedingt war. Eine deutliche Trendwende wurde seit dem Jahr 2009 erreicht. So verlangsamte sich die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Jahren 2009 und 2010 (durchschnittlich 0,6 bzw. 0,5 Hektar pro Tag) erheblich. Baukonjunkturell waren die Zuwächse in den Folgejahren zunächst wieder etwas größer und stiegen 2012 und 2013 auf mehr als ein Hektar pro Tag an. Im Jahr 2014 lag die durchschnittliche tägliche Zunahme wieder bei 0,6 Hektar und liegt damit deutlich unter dem auf Rheinland-Pfalz umgelegten nationalen Nachhaltigkeitsziel von 1,5 Hektar. Drucksache 16/6172 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 Zu Frage 2: Das Ziel der Landesregierung, vor einer baulichen Inanspruchnahme der Freiflächen im Außenbereich zunächst die Flächenpotenziale innerorts zu nutzen, wurde erstmals im Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) im Jahr 2008 verankert, bzw. im Rahmen der zweiten Fortschreibung im Jahr 2015 zur Erhöhung der Rechtssicherheit weiter konkretisiert. Damit unterstützt das rheinlandpfälzische Landesrecht den in § 1 Absatz 5 des Baugesetzbuches bestimmten Grundsatz der Bauleitplanung, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll. Gemäß Ziel 31 LEP IV hat die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung. Zur Umsetzung dieses Ziels der Raumordnung ist durch die vorbereitende Bauleitplanung, d. h. durch die Träger der Flächennutzungsplanung bei einer beabsichtigten Darstellung von neuen, nicht erschlossenen Bauflächen im planerischen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB nachzuweisen, welche Flächenpotenziale im Innenbereich vorhanden sind und aus welchen Gründen diese nicht genutzt werden können, um erforderliche Bedarfe abzudecken. Während die weiteren landesplanerischen Vorgaben zur Konkretisierung und zur Umsetzung dieses Ziels sowohl im Jahr 2008, als auch im Rahmen der o. g. zweiten Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms im Jahr 2015 Gegenstand vieler Anregungen durch Kommunen waren, wurde grundsätzlich die Notwendigkeit der vorrangigen Innenentwicklung durch die beteiligten Kommunen stets betont. Ein wesentliches Argument gegen eine entsprechende Zielformulierung stellte der befürchtete Aufwand für die Ermittlung der Innenentwicklungspotenziale dar. Zur Unterstützung stellt das Land daher das System RAUM+Monitor den Kommunen kostenfrei zur Verfügung. Zu Frage 3: Die Ersterfassung der Daten im Rahmen des Projekts „Raum+Rheinland-Pfalz 2010“, die auf eine freiwillige Auskunft der Träger der Flächennutzungsplanung (Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden und kreisfreie Städte) angewiesen war, erfolgte mit einer hundertprozentigen Teilnahme. Im Jahr 2011 wurden diese Ergebnisse in die Landesplattform RAUM+Monitor überführt . Zudem wurden in regionalen Veranstaltungen Einführungen und Schulungen durchgeführt, da die Aktualisierung des Datenbestands in der Verantwortung der Träger der Flächennutzungsplanung liegt. Zum Ende eines jeden Jahres werden die Schreibberechtigten per Mail gebeten, die Aktualität der Daten zu überprüfen, bevor diese von der obersten Landesplanungsbehörde ausgewertet werden. Im Jahr 2015 haben 84 % der Träger der Flächennutzungsplanung Aktualisierungen in RAUM+Monitor vorgenommen . Diese nach wie vor hohe Teilnahmebereitschaft bestätigt auch eine Befragung im Rahmen einer Evaluierung des Systems im Jahr 2015. Hierbei wurde festgestellt, dass mehr als 90 % der an der Befragung beteiligten Kommunen RAUM+Monitor anwenden. Jedoch nutzen insbesondere größere kreisfreie Städte, die bereits vor Einführung von RAUM+Monitor ein Bauflächenmonitoring durchgeführt haben, auch weiterhin eigene Erfassungssysteme. Zu Frage 4: Die systematische Erfassung der Siedlungsflächenpotenziale ist von zentraler Bedeutung für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung. Die Daten dienen als landeseinheitliche Grundlage für die Umsetzung des Flächenmanagements gemäß Z 31 (LEP IV) sowie für die Ermittlung des Schwellenwerts für die weitere Wohnbauflächenentwicklung gemäß Z 32 (LEP IV). Darüber hinaus dienen die Daten den Gemeinden als Basis für Aufgaben der Bauleitplanung, der Innenentwicklung, der Dorferneuerung oder für eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit. Dabei können kommunale Baulandkataster einen hilfreichen Beitrag leisten, indem sie eine systematische Kontaktpflege zu den Grundstückseigentümern, eine direkte Ansprache und die Beratung zu Entwicklungs- und Förder- (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz; Bad Ems 2015.) Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6172 möglichkeiten ermöglichen. Die Bereitstellung von Informationen über die verfügbaren Flächenpotenziale schafft mehr Transparenz im Planungsprozess und erhöht die Entwicklungschancen im Bestand. Zu Frage 5: Gemäß Z 32 (LEP IV) sind in den Regionalplänen mindestens für die Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung Schwellenwerte als Ziele der Raumordnung zur weiteren Wohnbauflächenentwicklung festzulegen. Diese Schwellenwerte ergeben sich aus dem voraussichtlichen Bedarf an weiterer Wohnbaufläche abzüglich des vorhandenen Flächenpotenzials innerorts sowie der bereits planungsrechtlich gesicherten, aber noch unbebauten Flächen im Außenbereich. Grundsätzlich hat die aktuelle Berechnung des Schwellenwertes zum Zeitpunkt der Änderung, bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu erfolgen. Zur größenmäßigen Einordnung der regionalplanerischen Berechnungsvorgaben wird der Schwellenwert für jede Verbandsgemeinde, bzw. verbandsfreie Gemeinde und kreisfreie Stadt zum Zeitpunkt der Fortschreibung des Regionalplans als Momentaufnahme ermittelt und tabellarisch im Anhang des Regionalplans wiedergegeben. Zu Frage 6: Insgesamt belaufen sich die Gesamtkosten der letzten sieben Jahre für die modellhafte Erprobung, die Durchführung der Ersterhebung sowie für die Entwicklung und den Betrieb von RAUM+Monitor auf rund 370 000 Euro. Diese verteilen sich wie folgt: Für die Ersterfassung der Flächenpotenziale im Rahmen des Projekts „Raum+Rheinland-Pfalz 2010“ wurden im Jahr 2010 Landesmittel in Höhe von rund 198 700 Euro in Anspruch genommen. Hinzu sind im Jahr 2009 Landesmittel in Höhe von 18 750 Euro für die modellhafte Erprobung der Erfassungsmethodik im Gebiet des Verbandes Region Rhein-Neckar (VRRN) zu rechnen. Im Jahr 2011 wurden rund 72 000 Euro in erster Linie zur Überführung der Ersterfassungsergebnisse in das System RAUM+Monitor, für die Schulung der Anwender und für die Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben. Im Jahr 2012 beschränkten sich die Ausgaben auf Mittel in Höhe von insgesamt 13 200 Euro für Funktionserweiterungen sowie für die Öffentlichkeitsarbeit. Programmierkosten für weitere Funktionserweiterungen sowie das Datenhosting schlugen in den Jahren 2013 bis 2015 mit durchschnittlich je rund 21 000 Euro zu Buche. Im Jahr 2015 wurden zusätzlich rund 4 400 Euro für die Entwicklung einer zusätzlichen sogenannten Fachschale für die Erfassung von Gebäudeleerständen verwendet. Zu Frage 7: Am 29. Februar 2016 wird ein neues Erfassungsmodul zur Bewertung von Gebäudeinformationen, insbesondere hinsichtlich der Beurteilung von Leerständen, für alle Nutzer freigeschaltet. Darüber hinaus sind auch weiterhin laufende Funktionsoptimierungen, insbesondere aufgrund von Anregungen der kommunalen Nutzer geplant. Eveline Lemke Staatsministerin 3