Drucksache 16/6193 22. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Sozialer Wohnungsbau Die Kleine Anfrage 4051 vom 1. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Presse war zu lesen, dass die Landesregierung insbesondere wegen der Flüchtlingskrise mehr Mittel für Sozialen Wohnungsbau fordert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sollen die Programme im Einzelnen aussehen? 2. Welche Projektträger sollen in den Genuss der Förderung kommen? 3. Für welche Regionen wird diese Förderung angeboten? 4. Welche besonderen Maßnahmen will die Landesregierung für den ländlichen Raum schaffen? 5. Wie wird die Landesregierung die Thematik der Leerstände im ländlichen Raum mit in die Förderung einbeziehen? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Die Landesregierung unterstützt Bestrebungen innerhalb der Bundesregierung zur Aufstockung der Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau. Diese Mittel fließen in die Programme des Landes. Grund für die Unterstützung der o. g. Bestrebungen als auch für die Intensivierung landeseigener Programme für den sozialen Wohnungsbau ist, dass nach Auffassung der Landesregierung die Förderung gestärkt werden soll. Schließlich lässt sich aufgrund vieler Faktoren eine Zunahme der Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum feststellen. Die Aussage des Fragestellers „insbesondere wegen der Flüchtlingskrise“ greift insofern zu kurz. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Zum 1. Januar 2016 sind bereits neue Programme der sozialen Wohnraumförderung mit verbesserten Förderkonditionen in Kraft getreten. Die acht Verwaltungsvorschriften vom 8. Dezember 2015 mit detailliert ausgestalteten Regelungen sind im Ministerialblatt Nummer 1 aus dem Jahr 2016 veröffentlicht. Im Rahmen des Ende 2015 ins Leben gerufenen Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz werden die Förder - programme regelmäßig überprüft im Hinblick auf eine bedarfsgerechte Anpassung. Eine Aufstockung der Kompensationszahlungen für die soziale Wohnraumförderung durch den Bund würde in diesem Zusammenhang Berücksichtigung finden. Zu Frage 2: Die soziale Wohnraumförderung richtet sich zum einen an Interessenten, die bereit sind, Mietwohnraum insbesondere an Haushalte mit geringem Einkommen zu überlassen. Förderempfängerin oder Förderempfänger können dabei sowohl inländische als auch Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6193 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode ausländische Investoren (z. B. Unternehmen, Privatpersonen) sein. Die Förderung steht allen zu gleichen Konditionen offen, die ein nach den Förderprogrammen beschriebenes Vorhaben erstellen bzw. bestehenden Wohnraum überlassen und die geforderten Belegungs- und Mietbindungen einhalten. Zum anderen können private Haushalte, im Rahmen von Einkommensgrenzen, die Förderung der Bildung sowie der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum in Anspruch nehmen. Zu Frage 3: Die Programme der Wohneigentumsförderung werden im ganzen Land angeboten. Bei der sozialen Mietwohnraumförderung muss als Fördervoraussetzung grundsätzlich ein nachvollziehbarer Wohnungsbedarf bestehen . Nur so können die öffentlichen Mittel zielgerecht im Sinne des Landeswohnraumförderungsgesetzes eingesetzt sowie Fehlförderungen vermieden werden. Um für den Wohnungsneubau in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf Investitionsanreize zu schaffen, werden dort ergänzend zu der Darlehensförderung Tilgungszuschüsse gewährt. Ausnahmen von diesen regionalen Beschränkungen bestehen bei der Förderung von Wohngruppen und Wohngemeinschaften, die es insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und zur Stärkung neuer Formen des Wohnens flächendeckend besonders zu fördern gilt. Zu Frage 4: Im Rahmen der Wohneigentumsförderung erfolgt auch eine Förderung des Ankaufs von bestehenden Gebäuden. Zur Aufwertung von Innerortslagen sowie als Beitrag zur Gestaltung des demografischen Wandels wurde zum Jahresbeginn die Förderung des Ankaufs auf Nicht-Wohn-Gebäude und auf Gebäude, die zunächst umgebaut werden müssen, ausgedehnt. Dies ist eine Maßnahme zur Stärkung des ländlichen Raums und dürfte gerade in diesen Regionen Angebote an bezahlbarem Wohnraum, vor allem für Haushalte mit Kindern, schaffen. Zudem werden in ländlichen Regionen Wohngruppen und Wohngemeinschaften – wie bereits zu Frage 3 ausgeführt – bei der sozialen Mietwohnraumförderung besonders gefördert, weil gerade in den Dörfern derartige Wohnprojekte wichtig sind, damit dort die Menschen auch im Alter gut leben können. Zu Frage 5: Mit dem Programm „Wohnen in Orts- und Stadtkernen“ unterstützt die Landesregierung die Auf wertung der Ortszentren, insbesondere im ländlichen Raum. Da sich die Ansprüche in einer modernen Gesellschaft auch an das Wohnen stark verändert haben, fördert das Land auch neue Formen und innovative Lösungen im Woh nungsbau. In den Orts- und Stadtzentren werden damit barrierefreie Wohnungen (sowohl Wohneigentum als auch Miete) geschaffen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und eine so ziale Durchmischung zu erreichen. Bezuschusst werden Bau- und Modernisierungskosten, Vorbereitungsmaßnahmen wie Planungs- oder Wettbewerbskosten, Moderation, Abrisskosten und Maßnahmen im Wohnumfeld. Doris Ahnen Staatsministerin