Drucksache 16/6194 22. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Haller (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur 300 Mbit/s-Machbarkeitsstudie Die Kleine Anfrage 4043 vom 28. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Ministerpräsidentin Malu Dreyer und der TÜV Rheinland haben am 6. Januar 2016 die Ergebnisse der durch die Landesregierung beauftragten 300 Mbit/s-Machbarkeitsstudie vorgestellt, die das Potenzial von ultraschnellem Internet in Rheinland-Pfalz untersucht . Am 20. Januar 2016 wurden den kommunalen Vertretern durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer detaillierte Netzplanungen für die jeweiligen Landkreise übergeben, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie erstellt wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung von ultraschnellen Breitbandnetzen für Rheinland-Pfalz? 2. Welches Ziel verfolgt die Landesregierung mit der 300 Mbit/s-Machbarkeitsstudie? 3. Wie bewertet die Landesregierung das Potenzial für den flächendeckenden Ausbau von Bandbreiten von 300 Mbit/s plus in Rheinland-Pfalz? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur mit Hochgeschwindigkeitsbandbreiten (ultraschnelle Breitbandnetze) hat durchweg positive Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz und seine Wirtschaft, auch mit Blick auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel. Insbesondere für ländliche Regionen bedeutet der Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur große Chancen. So können die mit zukunftsfesten Bandbreiten einhergehenden Attraktivitätssteigerungen für Kommunen und Regionen dabei helfen, die Folgen des demografischen Wandels (durch eine geringere Abwanderung junger Familien und der Ansiedlung innovativer, junger Start-ups) abzumildern. Für Bürgerinnen und Bürger eröffnet die Verfügbarkeit hoher Bandbreiten die Möglichkeit, von der Lebensqualität des ländlichen Raums zu profitieren und gleichzeitig erfolgreich arbeiten und wirtschaften zu können. Die Vorzüge des ländlichen Raums lassen sich so optimal mit den Erfordernissen durch Beruf und Familie vereinbaren und verbinden. Hierzu können auch bürger- und wirtschaftsnahe Services (eGovernment) der Verwaltung mit beitragen. Ländliche Räume können somit als attraktive Orte zum Wohnen und Arbeiten für junge Menschen, Fachkräfte, Unternehmen und Familien erhalten bleiben. Ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter kann durch Ambient Assistend Living (AAL-Altersgerechte Assistenzsysteme) unterstützt werden. Eine gute Breitbandversorgung, die auch und gerade zukünftige Anforderungen und Bedarfe frühzeitig berücksichtigt, ist zunehmend Grundvoraussetzung für kleine und mittelständische Unternehmen, um im regionalen, bundesweiten und internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Zu Frage 2: Mit der Studie Weichen stellen für die Anforderungen von morgen – Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Rheinland-Pfalz mit Bandbreiten von mindestens 300 Mbit/s liegt erstmals für ein Land eine Studie vor, die vollumfänglich einen langfristig kompletten Netzinfrastrukturwechsel schrittweise von Kupfer- auf Glasfaserinfrastrukturen untersucht. Die Landesregierung hat sich zum Ziel Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6194 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode gesetzt, diesen Netzinfrastrukturwandel langfristig anzugehen und umzusetzen. Die Studie wurde vom Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur als ausschreibende Stelle im Rahmen des Vergabeverfahrens an den TÜV Rheinland im Juli 2015 vergeben. Im Auftrag des Breitband-Kompetenzzentrums hat der TÜV Rheinland eine Zielnetzplanung für ganz Rheinland-Pfalz erstellt, welche die Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 300 Mbit/s gewährleistet und so den Weg in die Gigabitgesellschaft durch einen schrittweisen Netzinfrastrukturwechsel bereitet. Die Studie untersucht, welche netztechnischen, betriebswirtschaftlichen, fiskalischen und regulatorischen Rahmenbedingungen für den Netzausbau mit Glasfaser bis ins Gebäude (FTTB) 1) bzw. in die Wohneinheit (FTTH) 2) zu schaffen sind. Die hierzu notwendigen Schritte benennt die Studie. Die Ergebnisse derStudie werden die Grundlage bilden, um die NGA-Strategie des Landes mit Blick auf die Erreichung des langfristigen Ziels eines schrittweisen Netzinfrastrukturwechsels fortzuschreiben und weiterzuentwickeln. Zu Frage 3: Zunächst muss auf die Ausgangslage im Land hingewiesen werden, auf der die Studie aufsetzt. TÜV Rheinland bescheinigt dem Land Rheinland-Pfalz gute Voraussetzungen für den Ausbau von NGA-Netzen. So wurde zwischen 2011 und 2015 die Versorgung mit Bandbreiten von bis zu 50 Mbit/s von 27,1 Prozent auf heute 65,9 Prozent gesteigert. Diese NGA-Grundversorgung identifiziert die Studie als eine wichtige Voraussetzung für den weiteren kosteneffizienten Ausbau zu einem FTTB-Netz. Ferner kommen die Autoren der Studie zu dem Ergebnis, dass die bisherigen Fördermaßnahmen des Landes diese positive Entwicklung maßgeblich unterstützt hätten. In Hinblick auf den Aufbau von Gigabit-Netzen identifiziert der TÜV Rheinland, dass bereits gegenwärtig 56,8 Prozent der Haushalte technisch so erschlossen sind, dass sie potenziell auf Bandbreiten von mehr als 100 Mbit/s zurückgreifen können. Hier setzt die Studie an und weist die weiteren Schritte aus, wie auf dem teilweise schon erfolgten Ausbau einer NGA-Grundversorgung mit 30 bzw. 50 Mbit/s die nächsten Ausbaustufen anknüpfen können: Erschließung der Gebäude mit Glasfaser (FTTB) bzw. direkt der Wohn- oder Gewerbeeinheiten (FTTH). Diese Glasfaserstrukturen könnten Bandbreiten von mindestens 300 Mbit/s für 100 Prozent der Haushalte bereitstellen. Auch die bestehenden CATV-Netze (Netze für Kabelfernsehen) der Kabel - netzbetreiber besitzen hierfür das technologische Potenzial. Der FTTC 3) -Ausbau bildet einen wichtigen Baustein im notwendigen Ausbau einer NGA-Grundversorgung mit 50 Mbit/s und muss als Zwischenschritt auf dem Weg zu einem kompletten Netzinfrastrukturwechsel, hin zu einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur verstanden werden, da durch FTTC Glasfaserinfrastrukturen sukzessive näher an die Orte und den ländlichen Raum gebracht werden können. Das Potenzial für einen flächendeckenden Ausbau von Bandbreiten von 300 Mbit/s und darüber hinaus muss perspektivisch betrachtet werden. Die Studie des TÜV Rheinland stellt dahingehend auch heraus, dass gegenwärtig Bandbreiten von 30 Mbit/s für einen Großteil der Anwendungen und Dienste im Netz noch ausreichend sind. Allerdings werden mittelfristig und angesichts einer Zunahme der intelligenten , digital vernetzten Dienste und Produkte deutlich höhere Bandbreiten jenseits von 100 oder 300 Mbit/s benötigt. Allerdings sind bereits heute zahlreiche digitale Dienste verfügbar – sei es im gewerblichen und Dienstleistungsbereich mit Blick auf die Übertragung von Sensordaten oder 3-D-Bildern in Echtzeit in den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft oder Gesundheitswesen , oder in der Unterhaltungsindustrie im Rahmen von zeitversetztem Fernsehen oder Streaming von HD-Filmen. Laut einer Prognose von Cisco Systems wird sich der weltweite IP-basierte Datenverkehr bis 2019 gegenüber 2014 verdreifachen und dann 64-mal so hoch sein wie im Jahr 2005. Dabei werden immer größere Datenmengen zu „Smart Data“ verknüpft, um intelligent vernetzte Dienstleistungen und Produkte für private, gewerbliche und industrielle Anwendungen anzubieten. Die Nachfrage nach digitalen Diensten steigt stetig, womit ein zunehmender Bedarf an Bandbreiten jenseits von 50 Mbit/s verbunden ist, um die anfallenden großen Datenmengen in Echtzeit zu übertragen und die Latenz, d. h. die zeitliche Verzögerung zwischen Abfrage und Auslieferung der Datenpakete, minimal zu halten. Auf all diese kommenden Herausforderungen reagiert die Landesregierung frühzeitig. Die 300 Mbit/s Studie ist hierbei eine entscheidende Grundlage. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär 1) FTTB – Fiber to the Basement/Building – Glasfaser bis zum Gebäude (z. B. Keller eines Gebäudes/Wohneinheit). 2) FTTH – Fiber to the Home – Glasfaser bis in die Wohnung (z. B. bis in die Wohnung des Anschlussnehmers). 3) FTTC – Fiber to the Curb – Glasfaser bis zu den Verteilerkästen am Straßenrand.