Drucksache 16/6197 23. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Adolf Kessel und Simone Huth-Haage (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rot-Grüne Planungen für ein Integrationsgesetz Die Kleine Anfrage 4030 vom 28. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 15. Januar 2016 Eckpunkte für ein Integrationsgesetz vorgelegt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Stimmt die Landesregierung mit den Forderungen der regierungstragenden Landtags fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hinsichtlich eines Integrationsgesetzes über ein? 2. Wird die Landesregierung für Rheinland-Pfalz initiativ werden, um ein Integrationsgesetz auf der Basis der vorgestellten Eckpunkte auf Landes- und Bundesebene voranzutreiben? 3. Bleibt die Landesregierung bei ihrer Auffassung, dass die Verletzung von Pflichten des Migranten im Integrationsprozess nicht gesetzlich sanktioniert werden sollte? 4. Mit welchem finanziellen Aufwand rechnet die Landesregierung für Rheinland-Pfalz, um die Integration der Asylsuchenden und Flüchtlinge erfolgreich zu gestalten? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1 und 2: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Die von der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Januar 2016 vorgelegten Eckpunkte für ein Integrationsgesetz sind ein Beitrag zur Diskussion um ein modernes Einwanderungs- und Integrationsrecht, die derzeit mit einer durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer initiierten und durch die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe an Fahrt aufgenommen hat, welche ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes Integrationskonzept für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive vorbereiten soll. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung gemeinsam mit anderen Bundesländern die Initiative „Zusammenhalt stärken: Flüchtlinge aufnehmen und integrieren – eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung“ flankierend zur Beschlussfassung in den Bundesrat eingebracht. Über weitere Initiativen wird die Landesregierung noch beraten und befinden. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich bereits zu Beginn des letzten Jahres im Bundesrat für eine umfassende Modernisierung des Einwanderungsrechts stark gemacht und im März 2015 eine entsprechende Bundesratsinitiative eingebracht. Der Landesregierung ging es in der Initiative nicht nur um isolierte Veränderungen in einzelnen Regelungen, sondern um eine umfassende und grundsätzliche Gestaltung in allen Lebensbereichen. Sie machte deutlich, dass ein modernes Migrationsrecht sich nicht nur auf Veränderungen im Aufenthaltsrecht beschränken kann, sondern ebenfalls arbeitsmarkt- und sozialpolitische – also für Integration relevante – Regelungen definieren muss. Da die wesentlichen Aspekte auf Bundesebene zu regeln sind, wurde die Bundesregierung aufgefordert, den Weg zu einem modernen Einwanderungsrecht zu beschreiten und gesetzgeberisch aktiv zu werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6197 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die in der Fragestellung wiedergegebene Auffassung hat die Landesregierung nicht vertreten. Integration kann nur als wechselseitiger Prozess gelingen. Zum Gelingen der Integration bedarf es der eigenen Anstrengung derjenigen, für die Angebote zur Verfügung gestellt werden, aber eben auch ausreichender Angebote. Die Landesregierung stellt fest, dass bereits heute gesetzliche Möglichkeiten zur Verpflichtung und vielfältige Möglichkeiten der Sanktionierung zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund ist sie der Auffassung, dass diesbezüglich kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) besagt, dass die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländerinnen und Ausländern gefördert und gefordert sowie durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt wird (§ 43 AufenthG). Im Hinblick auf die Integrationskurse können Teilnahmeverpflichtungen seitens der Ausländerbehörden oder dem Träger der Grundsicherung ausgesprochen werden. Personen, die den ausgesprochenen Verpflichtungen nicht nachkommen, haben mit Sanktionen zu rechnen. Es wird hierbei auf die entsprechenden Regelungen im Aufenthaltsgesetz (§ 8 Absatz 3 AufenthG sowie § 44 a Absatz 3) sowie im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 15 und 31 ff. SGB II) verwiesen. Es obliegt der jeweiligen Ausländerbehörde bzw. dem Träger der Grundsicherung festzustellen ob eine Verletzung der Pflicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs vorliegt bzw. festzulegen, inwieweit Sanktionen verhängt werden. Es bleibt gleichwohl festzuhalten, dass jenseits der ohnehin bestehenden Möglichkeiten zur Sanktionierung der Bund in der Verantwortung steht, ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an Integrationskursen zur Verfügung zu stellen. Zu Frage 4: Integrationsmaßnahmen finden auf vielen Ebenen staatlichen Handelns statt. Weil darunter auch viele Maßnahmen sind, denen auch mittelbar eine integrationsfördernde Wirkung zukommt, ist eine Bezifferung sämtlicher Kosten nicht möglich. Sämtliche Ressorts der Landesregierung wenden entsprechend ihrer jeweiligen fachpolitischen Aufgaben und Zuständigkeiten Mittel für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, also auch für Asylsuchende und Flüchtlinge auf. Die geplante Mittelaufwendung des unmittelbar für Integration zuständigen Ressorts der Landesregierung spiegelt sich im Einzelplan 07 des Haushaltsplans wider. Im Einzelplan 07 Kapitel 07 03 des unmittelbar für Integration zuständigen Ressorts der Landesregierung stehen für das Jahr 2016 im Haushalt insgesamt 4 993 500 Euro für die Integrationsförderung zur Verfügung. Diese Mittel ermöglichen die Finanzierung und Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, wie z. B. die Sicherung und Ausbau der landesgeförderten Migrationsberatung, den Ausbau der landesgeförderten Sprach- und Weiterbildungskurse für Migrantinnen und Migranten, den weiteren Ausbau der psychosozialen Versorgung und die Förderung von Projekten und Initiativen mit einem unmittelbaren Integrationsbezug. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 3999 (hier: Zu den Fragen 2 bis 5) verwiesen *). Irene Alt Staatsministerin *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/6137.