Drucksache 16/6198 23. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Adolf Kessel und Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Abschiebungen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 4040 vom 28. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Presseberichten vom 12. Januar 2016 zufolge waren die Abschiebezahlen des Landes für die Stadt Zweibrücken falsch. So wurden alle Abschiebeversuche als Abschiebungen gezählt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie erklärt die Landesregierung die falschen Zahlen für die Stadt Zweibrücken? 2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass auch für andere Landkreise und kreisfreie Städte Abschiebeversuche als vollzogene Abschiebungen gewertet werden? 3. Unterstützt die Landesregierung die im Asylpaket II vorgeschlagenen Erleichterungen zur Abschiebung, damit Abschiebeversuche häufiger erfolgreich verlaufen? 4. Bleibt die Landesregierung bei ihrer Ablehnung einer landesweit zentralisierten Ab schiebung? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine Überprüfung hat ergeben, dass von der Stadtverwaltung Zweibrücken dem Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen unzutreffende statistische Angaben übermittelt wurden. Die Stadtverwaltung Zweibrücken hat ihre Angaben inzwischen korrigiert. Danach wurden im Jahr 2015 34 Personen abgeschoben und 15 Personen sind freiwillig ausgereist. Zu Frage 2: Die Landesregierung geht davon aus, dass die kommunalen Ausländerbehörden zutreffende statistische Angaben übermitteln. Ungeachtet dessen sind die Ausländerbehörden um Überprüfung der gemeldeten Angaben gebeten worden. Zu Frage 3: Die in Artikel 77 Abs. 2 und Abs. 3 Grundgesetz vorgesehenen Entscheidungen des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Deutschen Bundestags betreffen jeweils das gesamte Gesetz. Eine „Unterstützung“ einzelner Teile des Gesetzespakets ist nicht möglich. Das vollständige sogenannte „Asylpaket II“ wird aus Sicht der Landesregierung am 26. Februar 2016 den Bundesrat passieren. Die Bestimmungen über die Abschiebung (§§ 58 und 59 des Aufenthaltsgesetzes) bleiben durch den Gesetzentwurf unverändert. Soweit in § 60 a des Aufenthaltsgesetzes die Voraussetzungen für den Nachweis gesundheitlicher Abschiebungshindernisse präzisiert und restriktiver gefasst werden sollen, ist dieses auch im Hinblick auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes) zu betrachten. Die Landesregierung geht davon aus, dass die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geforderten Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten der Ausländerbehörden beachtet werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6198 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Landesregierung verfolgt das Ziel, Rückführungsaufgaben in Teilbereichen zu zentralisieren und zugleich die kommunalen Ausländerbehörden wirkungsvoll zu unterstützen. Durch die landesfinanzierte Teilzentralisierung der Rückführung aus der Erstaufnahme an sechs Standorten, die Umwandlung der bisherigen Clearingstelle für Passbeschaffung und Flugabschiebung in die Zentralstelle für Rückführungsfragen, die Durchführung der Abschiebungen durch die Landespolizei und die finanzielle Förderung zusätzlichen Personals bei den Ausländerbehörden ist ein effizientes Rückführungssystem geschaffen worden. Irene Alt Staatsministerin