Drucksache 16/6215 23. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Gerichtliche Asylverfahren II Die Kleine Anfrage 4049 vom 30. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Antragsteller/Kläger betreffen die im Jahr 2015 und in 2016 bis 31. Januar anhängig gemachten Verfahren (ausgehend davon , dass es Personen gibt, die sowohl im einstweiligen Verfahren wie im Hauptsacheverfahren das Gericht anrufen)? 2. Welche Nationalität hatten die Kläger bzw. Antragsteller der im Laufe des Jahres 2015 und im Jahr 2016 bis 31. Januar anhängig gemachten Verfahren? 3. Wie erfolgreich waren die Klagen bzw. Anträge der fünf am häufigsten vertretenen Nationalitäten unter den Klägern bzw. Antrag stellern? 4. Wie hoch ist der Anteil der anwaltlich vertretenen Kläger/Antragsteller an der Gesamtzahl der Kläger/Antragsteller (sollte eine genaue Angabe nicht mit vertretbarem Aufwand möglich sein, genügt eine Schätzung)? 5. Wie hoch ist der Anteil der Verfahren, in denen Kläger/Antragsteller persönlich geladen waren? 6. Wie groß war in den Jahren 2013, 2014 und 2015 der Anteil der Gerichtsverfahren, welche die Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers zum Gegenstand hatten? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die im Jahr 2015 eingegangenen 3 264 Verfahren (siehe Kleine Anfrage 4048 zu Ziffer 4. *)) betreffen 3 728 Kläger/Antragsteller. Die im Januar 2016 eingegangenen 239 Verfahren (siehe Kleine Anfrage 4048 zu Ziffer 4. *)) betreffen 320 Kläger/Antragsteller. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. März 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/6214. Drucksache 16/6215 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Im Jahr 2015 gehörten die Kläger/Antragsteller in den Hauptsache- und Eilverfahren den nachstehend aufgeführten 35 Nationalitäten an: 2 Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Äquatorialguinea Armenien Aserbaidschan Bahrain Bosnien-Herzegowina China Eritrea Georgien Guinea Irak Iran Kamerun Kosovo Libanon Mali Marokko Mazedonien Montenegro Nigeria Pakistan Russische Föderation Serbien Somalia sonstige afrikanische Staatsangehörige sonstige asiatische Staatsangehörige sonstige europäische Staatsangehörige Sri Lanka Staatenlos Syrien Türkei Vietnam Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/6215 Im Januar 2016 gehörten die Kläger/Antragsteller in den Hauptsache- und Eilverfahren den nachstehend aufgeführten 18 Nationalitäten an: Zu Frage 3: Aus der nachstehenden Übersicht ergeben sich die zumindest teilweise erfolgreichen Haupt- und Eilverfahren: Zu Frage 4: Bei den Hauptsacheverfahren beträgt der Anteil der anwaltlich vertretenen Kläger 87,3 Prozent. Bei den Eilverfahren liegt der Anteil der anwaltlich vertretenen Antragsteller bei 79,5 Prozent. 3 Afghanistan Ägypten Albanien Armenien Bosnien-Herzegowina China Eritrea Georgien Iran Kosovo Mazedonien Montenegro Pakistan Russische Föderation Serbien Somalia Syrien Türkei Land Gesamt Erfolgreich Quote in Prozent Albanien 785 6 0,76 Serbien 569 3 0,53 Kosovo 536 7 1,31 Mazedonien 336 7 2,08 Syrien 264 48 18,18 Bosnien-Herzegowina 185 9 4,86 Afghanistan 183 56 30,60 Somalia 177 96 54,24 Iran 134 88 65,67 Pakistan 119 54 45,38 Ägypten 68 47 69,12 Armenien 61 4 6,56 Eritrea 49 18 36,73 Georgien 44 6 13,64 Russische Föderation 42 13 30,95 Irak 37 14 37,84 Aserbaidschan 31 6 19,35 Türkei 19 7 36,84 Drucksache 16/6215 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Es gibt hierzu keine exakte statistische Erhebung. Die Anordnung des persönlichen Erscheinens der Kläger im Sinne des § 95 VwGO kam in Hauptsacheverfahren praktisch nicht vor. Beschlüsse nach § 80 Abs. 5 VwGO in Eilverfahren ergehen entsprechend § 101 Abs. 3 VwGO, § 36 Abs. 3 Satz 4 AsylG ohne mündliche Verhandlung. Von den 2 201 erledigten Hauptsacheverfahren war in 641 Fällen mündliche Verhandlung anberaumt. Die Beteiligung der Kläger/ Prozessbevollmächtigten lag bei ca. 75 Prozent (grobe Schätzung). Kostenlose Fahrausweise für die Deutsche Bahn, die vorab beim Gericht angefordert werden können, wurden in 32 Fällen ausgestellt. Das Nichterscheinen betraf nahezu ausschließlich Kläger aus den Westbalkanstaaten, die offenbar zwischen Ladung und der mündlichen Verhandlung bereits wieder ausgereist waren. Zu Frage 6: Vorbemerkung: Soweit Zahlen genannt sind, stammen diese aus 2015. Die Grundsätze gelten auch für die Vorjahre. Die Abschiebungsandrohung bzw. -anordnung ist von Gesetzes wegen (§§ 34 Abs. 2, 34 a AsylG) immer mit der Entscheidung über das Asylgesuch verbunden. Von den 1 290 Eilverfahren (Jahr 2015) betrifft die weit überwiegende Zahl Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung nach Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet /unbeachtlich. Hier steht also die gerichtliche Entscheidung als Voraussetzung der Abschiebung als Streitgegenstand im Mittelpunkt. Diese unterliegt dem besonderen Maßstab des § 36 Abs. 4 AsylG. Prof. Dr. Gerhard Robbers Staatsminister 4