Drucksache 16/6217 24. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dietmar Johnen und Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten CDU setzt Rotstift in Agrar- und Umweltverwaltung an Die Kleine Anfrage 4053 vom 3. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Vorsitzende der CDU-Fraktion Klöckner hat in ihrer Grundsatzrede zum Haushalt am 16. Dezember 2015 die Haushaltsgestaltung ihrer Fraktion als „in Zahlen gegossene Grundüberzeugung“ bezeichnet. Im Deckblatt-Antrag zur Haushaltsstelle Kapitel 20 02 Titel 549 01 wird von der CDU-Fraktion mittels einer Globalen Minderausgabe eine Abschmelzung der Personalausgaben der Landesverwaltung in Höhe von 64, 825 Mio. Euro innerhalb eines Jahres beantragt . Gleichzeitig hat die CDU-Fraktion andere personalstarke Verwaltungsbereiche von Personalkürzungen ausgenommen, wie beispielsweise Innere Sicherheit, Polizei, Steuern, Justiz, Bildung oder Integration. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Personalstellen müssten für einen Einsparung in der Größenordnung wegfallen? 2. Mit welchen personellen Konsequenzen für die Agrar- und Umweltverwaltung wäre die oben dargestellte Einsparung von Personal mitteln verbunden? 3. Welche Auswirkungen hätte dies auf die Erledigung freiwilliger und verpflichtend zu erbringender Aufgaben in der Agrar- und Umweltverwaltung? 4. Ließe sich die Beratungs- und Bildungstätigkeit der Agrarverwaltung in der jetzigen Qualität bei den zu erbringenden Ein - sparungen aufrechterhalten? 5. Könnte bei Personaleinsparungen in der von der CDU-Fraktion geforderten Größenordnung die Repräsentanz der Agrarverwaltung in der Fläche, durch die regional verteilten Standorte der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum, aufrecht erhalten werden? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 24. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Wegen der unterschiedlichen Kosten, die für einzelne Stellen anfallen, wurden für die anschließenden Berechnungen durchschnittliche Brutto-Arbeitgeberkosten von 60 000 Euro pro Stelle angenommen. Der Vorschlag der CDU-Fraktion umfasst dementsprechend ein Einsparvolumen von über 1 000 Vollzeitstellen. Werden von den Einsparungen die Bereiche Innere Sicherheit, Polizei, Steuer- und Justizverwaltung sowie Integration und Bildung ausgenommen, blieben in der Landesverwaltung überschlägig ein Personalstock von rund 10 750 Stellen, in dem die Einsparungen vorgenommen werden müssten. Von diesen 10 750 Stellen entfallen 42,3 Prozent, rund 4 550 Stellen auf den Einzelplan 14 des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Im Einzelplan 14 müssten folglich rund 425 Stellen eingespart werden, um die Forderung der CDU-Fraktion zu erfüllen. Zu den Fragen 2 und 3: Um 425 Stellen im Einzelplan 14, wie von der CDU-Fraktion beantragt, bereits im Jahr 2016 einzusparen, müsste knapp 10 Prozent des gesamten Personals in der Agrar- und Umweltverwaltung eingespart werden. Die Umsetzung und die Konsequenzen eines solchen Vorgehens können daher nur beispielhaft aufgezeigt werden: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6217 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode – Durch die Streichung der Stellenanteile des MULEWF im Landesamt für Umwelt und im Landesuntersuchsamt würden rund 330 Stellen entfallen. In Rheinland-Pfalz könnten dann wichtige, verpflichtend zu erfüllende Aufgaben wie die Tierseuchenbekämpfung nicht mehr ausgeführt werden. Auch die nach EU-Recht vorgeschriebene Überwachung der Luftbelastung, beispielsweise durch Ozon, Feinstäube und anderer giftiger Stoffe könnte nicht mehr sichergestellt werden. Auch der Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser als substanzielle Aufgabe würden nicht mehr erledigt. Zentrale Überwachungsaufgaben im Bereich der Chemikaliensicherheit könnten nicht mehr erfüllt werden. – In der Agrarverwaltung würden bei einer vollständigen Aufgabe der Standorte DLR Osteifel und DLR Mosel rund 385 Stellen entfallen, durch eine Streichung eines Drittels der Stellen an den DLR würden 425 Stellen entfallen. Die flächendeckende Repräsentanz durch die DLR-Standorte würde nicht aufrechterhalten werden können. Die für die rheinland-pfälzischen Landwirtinnen und Landwirte, Winzerinnen und Winzer wichtige Beratung und Ausbildung könnte in der jetzigen Qualität nicht beibehalten werden. Forschungs- und Entwicklungsprojekte, wie beispielsweise innovative Pilotprojekte zum Einsatz von Drohnen im Weinberg oder zur Digitalisierung in der Landwirtschaft wären zukünftig nicht durchzuführen. Wichtige Pflichtaufgaben , wie die von der EU vorgeschriebenen Kontrollen zur Gewährleistung der Subventionszahlungen, könnten kaum mehr im vorgegebenen Zeitraum durchgeführt werden. – Durch eine vollständige Aufgabe des Fachbereichs Wasserwirtschaft würden rund 420 Stellen entfallen. Damit würde eine wichtige Stütze der Kommunen in der Bewirtschaftung der Gewässer wegfallen. Wichtige Pflichtaufgaben in der Daseinsvorsorge der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer würden nicht erfüllt werden. Beispielsweise wäre die Verwaltung in den Bereichen des Hochwasserschutzes, des Gewässerschutzes sowie Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nicht mehr funktionsfähig . Eine flächendeckende Hochwasservorsorge durch Hochwassergefahrenkarten könnte nicht mehr aufrechterhalten werden. – Durch die vollständige Aufgabe der Gewerbeaufsicht, des Veterinärwesens, des Tierschutzes und des Naturschutzes würden rund 450 Stellen entfallen. Die Sicherheit der Bevölkerung und der Umwelt würde durch eine ausbleibende Anlagenüberwachung in der Industrie, sowie einer fehlenden Tierseuchenvorsorge und -überwachung gefährdet. Die Kommunen könnten bei der von der EU vorgeschriebenen Lärmaktionsplanung nicht weiter unterstütz werden. Umweltbildung und Naturschutz könnten in ihrer jetzigen Qualität nicht aufrechterhalten werden. Genehmigungsverfahren für Unternehmen würden sich massiv verlängern. – Würden die Einsparungen nicht direkt in 2016 umgesetzt, müssten sie durch ausbleibende Wiederbesetzungen frei werdender Stellen erbracht werden. Dies führte dazu, dass in den Fachbereichen Gewerbeaufsicht, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Veterinärwesen, Tierschutz und in der allgemeinen Verwaltung in den nächsten sieben Jahren, also bis 2022 keine einzige frei werdende Stelle wiederbesetzt und in der Agrarverwaltung etwa drei Viertel aller Altersabgänge bis 2022 nicht wiederbesetzt werden könnten. Neben der fehlenden Aufgabenerledigung würde dies zu einer drastischen Verschärfung der Altersstruktur in den Behörden führen sowie einen bedeutenden Wissensverlust mit sich bringen. Gerade auch vor dem Hintergrund der zahlreichen, nicht mehr zu erfüllenden Pflichtaufgaben würden auf das Land beträchtliche Strafzahlungen aus Anlastungsverfahren der EU sowie hohe Verluste durch nicht abgerufene oder zurückzuzahlende Fördermittel der EU und des Bundes zukommen. Pflichtaufgaben müssten auf die Kommunen übertragen werden, die für diese Aufgaben entsprechend vom Land finanziell entlastet werden müssten. Zu Frage 4: Die Beratungs- und Bildungstätigkeit ließe sich in der jetzigen Qualität nicht mehr erbringen. Zu Frage 5: Die Repräsentanz der Agrarverwaltung in der Fläche durch die regional verteilten Standorte der Dienstleitungszentren Ländlicher Raum könnte nicht aufrechterhalten werden. Ulrike Höfken Staatsministerin