Drucksache 16/6223 25. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Zahl der Abschiebungen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 4050 vom 1. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war die Anzahl der abgelehnten Asylbewerber in den Jahren 2012 bis 2015 (bitte Angabe jeweils getrennt zum 31. Dezember des Jahres)? 2. Wie viele dieser abgelehnten Asylbewerber konnten/können wegen bestehender Abschiebungshindernisse nicht in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden (bitte jeweils nach Jahren getrennt und innerhalb der einzelnen Jahre sortiert nach Landkreisen und kreisfreien Städten und dabei bitte unter Differenzierung der jeweiligen Abschiebungshindernisse)? 3. Bei wie vielen der abgelehnten Asylbewerber wurde ein Duldung ausgesprochen (bitte jeweils nach Jahren getrennt und innerhalb der einzelnen Jahre sortiert nach Landkreisen und kreisfreien Städten und dabei bitte unter Differenzierung des jeweiligen Duldungsgrundes)? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Das Ausländerzentralregister liefert stichtagsbezogene Angaben nur zu bestimmten statusrechtlich relevanten Sachverhalten und ist daher nur begrenzt aussagefähig. Die Entscheidungs- und Verfahrensstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist im Wesentlichen auf die Aufgabenwahrnehmung des BAMF beschränkt. Bereits mit Beschluss des Ministerrates vom 21. Juli 2015 hat die Landesregierung daher beschlossen, eine landesweite Asylbewerberverbleibestatistik einzuführen, die zum 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurde. Die Datensätze aller Asylsuchenden werden derzeit sukzessive in eine recherchefähige Datenbank aufgenommen. Wie das zuständige Fachressort zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Integration, Familie, Kinder und Jugend (AIFKJ) am 18. Februar mitgeteilt hat, verspricht sich die Landesregierung von diesem Instrument, dass künftig auch weitergehende Aussagen, etwa über die Dauer des Asylverfahrens, die Aufenthaltsdauer in der Duldung und bestehende Duldungsgründe getroffen werden können. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Anzahl der abgelehnten Asylbewerber in den Jahren 2012 bis 2015 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Jahr Ablehnungen Asylerstanträge Ablehnungen Asylfolgeanträge Durchführung keines weiteren Asylverfahrens 2012 1 353 105 614 2013 1 192 52 513 2014 1 002 114 542 2015 4 657 126 540 (Quelle: BAMF.) Drucksache 16/6223 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die erbetenen Angaben können aus dem Ausländerzentralregister nicht entnommen werden. Zu Frage 3: Die erbetenen Angaben können aus dem Ausländerzentralregister nicht entnommen werden. Irene Alt Staatsministerin