Drucksache 16/6227 29. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Situation der Hebammen im Kreis Germersheim Die Kleine Anfrage 4065 vom 11. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Thema Haftpflichtversicherung für freiberufliche Hebammen schwelt weiter. Die Entlastungen für Hebammen liegen derzeit bei maximal rund 600 Euro im Jahr. Die haftungsergänzende Fondslösung der rheinland-pfälzischen Landesregierung steht weiter - hin „im Raum“. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche nächsten Schritte hat die Landesregierung auf Bundesebene geplant? 2. Wie hat sich die Entscheidung der für Konflikte zuständigen Schiedsstelle vom 25. September 2015 (Refinanzierung der Berufshaftpflichtversicherung in Raten) sowie die ersten rechnerischen Ergebnisse des Regressverzichts für die Hebammen ausgewirkt? 3. Wie viele freiberuflich tätige Hebammen gibt es derzeit im Kreis Germersheim? 4. Wie hat sich die Erhöhung der Haftpflichtprämie auf die Statistik der fest angestellten bzw. ambulant tätigen Hebammen ausgewirkt ? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die von der für Konflikte zuständigen Schiedsstelle am 25. September 2015 festgelegten Regelungen zum Haftpflichtausgleich werden derzeit umgesetzt. Der GKV-Spitzenverband zahlt nach eigenen Angaben seit Mitte Januar 2016 den rund 3 000 freiberuflichen Hebammen mit Geburtshilfe bundesweit einen finanziellen Ausgleich für die gestiegenen Kosten der Berufshaftpflichtversicherung. Den Hebammen könne auf Antrag zwischen 3 270 Euro für ein halbes Jahr und 6 540 Euro für ein Jahr (abhängig von der tatsächlichen Versicherungshöhe) ausgezahlt werden. Zuvor müssten die Hebammen ein auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes verfügbares Antragsformular ausfüllen und vier geburtshilfliche Leistungen pro Jahr und eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Der GKV-Spitzenverband weist aber darauf hin, dass er die angesprochenen Zahlungen nur vorläufig und unter Vorbehalt leiste, da der Deutsche Hebammenverband e. V. im Dezember 2015 vor dem Sozialgericht Berlin einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Schiedsspruch eingelegt habe. Der GKV-Spitzenverband vertritt die Meinung, dass – sollte das Gericht diesem Antrag stattgeben – bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die ebenfalls eingelegte Klage des Deutschen Hebammenverbandes, keine Zahlungen für den Haftpflichtausgleich mehr erfolgen könnten. Mit einer Entscheidung über den einstweiligen Rechtsschutzantrag ist kurzfristig zu rechnen. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den Auswirkungen des mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geregelten Regressverzichtes für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Behandlungsfehler in der Geburtshilfe vor. Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich, dass der Regressausschluss der Kranken- und Pflegekassen gegen die freiberuflich tätigen Hebammen auf nicht grob schuldhaft verursachte Behandlungsfehler in der Geburtshilfe beschränkt ist. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6227 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Da bislang bei der Schadensregulierung von den Haftpflichtversicherungen keine Unterscheidung zwischen den Kriterien „fahrlässig “ und „grob fahrlässig“ vorgenommen wurde, betreten die Beteiligten hier zurzeit rechtliches Neuland. Unter Umständen könnte die Situation eintreten, dass Einzelfälle gerichtlich geklärt werden müssen. Die Landesregierung hält an ihrem Vorschlag, eine haftungsergänzende Fondslösung bundesgesetzlich vorzusehen, weiterhin fest. Die bisherigen Reaktionen vonseiten der Bundesregierung lassen allerdings nicht erwarten, dass diese Lösung in absehbarer Zeit aufgegriffen wird. Zu 3. und 4.: Angaben beziehungsweise Zahlen über freiberuflich tätige Hebammen liegen dem Statistischen Landesamt nicht vor, da hierüber keine amtliche Statistik geführt wird. Daher liegen auch keine Daten zum Kreis Germersheim vor. Auch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie verfügt nicht über entsprechendes rationalisiertes Datenmaterial. Nach der Gesundheitsberichterstattung des Landes hat die Zahl von Hebammen und Entbindungspflegern in den Jahren 2013 und 2014 leicht zugenommen. Danach waren im Jahr 2013 insgesamt 1 124 Hebammen und Entbindungspfleger in Rheinland-Pfalz tätig. Davon waren 504 in Krankenhäusern fest angestellt und 620 ambulant tätig. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 1 145 Hebammen und Entbindungspfleger in Rheinland-Pfalz verzeichnet, davon waren 525 im Krankenhaus fest angestellt und 620 ambulant tätig. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin