Drucksache 16/6228 29. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Peter Enders (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Krankenhäuser in Zweibrücken Die Kleine Anfrage 4054 vom 4. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Gegenwärtig wird über Neuentwicklungen hinsichtlich der Zweibrücker Krankenhäuser berichtet. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Situation der Krankenhäuser in Zweibrücken hinsichtlich Versorgungskapazität , Auslastung und Wirtschaftlichkeit? 2. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zur Zukunft der Krankenhausversorgung in Zweibrücken? 3. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hinsichtlich der notwendigen Krankenhaus-Bettenzahl für Zweibrücken? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Sicherheit der Arbeitsplätze in den Zweibrücker Krankenhäusern? 5. Wie steht die Landesregierung zur diskutierten Frage eines ersetzenden Krankenhausneubaus in Zweibrücken? 6. Welche Potenziale zur Zukunftssicherung der Zweibrücker Krankenhäuser hat nach Einschätzung der Landesregierung die Koope ration der bestehenden Krankenhäuser? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Das St. Elisabeth-Krankenhaus und das Evangelische Krankenhaus in Zweibrücken gehören beide der Grund- und Regelversorgung an und hatten im Jahr 2014 Auslastungen zwischen 60 und 70 Prozent ihrer Planbetten. Die Landesregierung hat bereits seit dem Landeskrankenhausplan 2010 und im Dialog mit den Trägern eine Kooperation der beiden Krankenhäuser gefordert. Beispielsweise hätten weitere Leistungsabgrenzungen vereinbart werden können. Im Vordergrund stehen für die Landesregierung die Versorgungssicherheit für die Patientinnen und Patienten im Rahmen der Grundversorgung am Standort und die Arbeitsplatzgarantie. An dieser Haltung hat sich nichts geändert. Zu 3. und 4.: Die notwendige Krankenhausbettenzahl und der sich daraus ergebende Personalbedarf hängen vom stationären medizinischen Gesamtkonzept in Zweibrücken ab. Das Gesundheitsministerium hat bereits zugesagt, bei Vorlage eines in Zweibrücken abgestimmten Gesamtkonzepts den Einsatz der Mittel des Strukturfonds zu prüfen. Hier müssen zuerst belastbare Zahlen und Konzepte der Träger vorgelegt werden. Zu 5.: Aus Sicht der Landesregierung ist ein ersetzender Komplettneubau in Zweibrücken nicht notwendig. Zu 6.: Eine Kooperation der bestehenden Krankenhäuser würde sowohl die Versorgung für die Bevölkerung als auch die Arbeitsplätze sichern . In Vertretung: David Langner Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. März 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode