Drucksache 16/6232 02. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Planfeststellungsverfahren 6-spuriger Ausbau der A 643 zwischen den Anschlussstellen Mainz-Mombach und Mainz-Gonsenheim Die Kleine Anfrage 4057 vom 4. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Mit Datum vom 20. Januar schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung: „ Alle Versuche der Mainzer Landesregierung, die über den Rhein führende Bundesautobahn wegen eines Naturschutzgebietes auf vier Spuren zu begrenzen, erklärt (Rainer) Bomba (Staats - sekretär im Bundesverkehrsministerium) im Gespräch mit Journalisten für erledigt. Schließlich zahle der Bund nicht 216 Millionen Euro, um Staus zu produzieren. Er habe eine klare Weisung erteilt, der das Land sich nicht entziehen könne. Als eine Art Kronzeuge tritt Bernd Hölzgen auf, der Leiter des rheinland-pfälzischen Verkehrsbetriebs. Er kündigt an, dass in diesem Jahr ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren durchgeführt werde.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Wann (Datum, alternativ geplanter Monat) ist die Planerstellung abgeschlossen? 2. Wann (Datum alternativ geplanter Monat) wird der Plan bei der zuständigen Anhörungsbehörde eingereicht? 3. Wann (Datum, alternativ geplanter Monat) beginnt und wann (Datum, alternativ geplanter Monat) endet die öffentliche Aus legung? 4. Wann (Datum, alternativ geplanter Monat) ist das Anhörungsverfahren abgeschlossen? 5. Wann (Datum, alternativ geplanter Monat) wird der Erörterungstermin bekannt gegeben und wann (Datum, alternativ geplanter Monat) findet er statt? 6. Wann (Datum, alternativ geplanter Monat) werden die Anhörungsergebnisse an die Planfeststellungsbehörde weitergeleitet? 7. Wann (Datum, alternativ geplanter Monat) liegt der Planfeststellungsbeschluss vor und wird veröffentlicht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. März 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Geschäftsführer des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) hat, wie in dem Presseartikel der Allgemeinen Zeitung vom 20. Februar 2016 richtig dargestellt ist, ausgeführt, dass das Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der A 643 zwischen den Anschlussstellen Mainz-Gonsenheim und Mainz-Mombach im Jahr 2016 eingeleitet werden soll. Dies entspricht dem bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3700 vom 31. August 2015 *) zum Ausdruck gebrachten Sachstand . Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Der LBM erarbeitet derzeit die zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens erforderlichen Unterlagen (insbesondere Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung, Aktualisierung der Unterlagen aufgrund von Rechtsänderungen, Klärung von Altlastenfragen usw.). Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/5606. Drucksache 16/6232 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode An dem Ziel, die Unterlagen zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens in 2016 fertigzustellen, wird festgehalten. Zu den Fragen 3 bis 7: Nach Einleitung der Planfeststellung unterliegt das weitere Verfahren einer Vielzahl von nicht vorhersehbaren Einflüssen, wie etwa dem Umfang und dem Inhalt von Einwendungen, zu denen der Vorhabenträger Stellung nehmen muss. Auf dieser Grundlage hat die Planfeststellungsbehörde nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die erforderlichen Abwägungen vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund ist eine tages- bzw. monatsaktuelle Datumsangabe zur Durchführung der einzelnen Verfahrensschritte nicht möglich. Roger Lewentz Staatsminister