Drucksache 16/6237 03. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Lkw-Fahrverbot auf der B 42 in Stadt und Kreis Neuwied II Die Kleine Anfrage 4064 vom 10. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Auf der B 42 in Stadt und Kreis Neuwied besteht seit Jahren ein Lkw-Fahrverbot. Einige ortsansässige Firmen haben allerdings eine Sondergenehmigung beantragt und dürfen dadurch – selbstverständlich und für die ansässigen Betriebe auch notwendig – die B 42 befahren. Leider ist festzustellen, dass sich viele Lkw aus NRW kommend oder auch aus der Richtung Koblenz/Vallendar (nicht ortsansässige Firmen) kommend, daran nicht halten und trotz Fahrverbot die B 42 befahren. Dies führt für die Anwohner zu enormen Beeinträchtigungen. Der Landrat des Kreises Neuwied hat angekündigt, dass Lkw-Fahrverbot auf der B 42 wieder aufzuheben. Das liegt in seiner Zuständigkeit. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie oft wurden in den letzten zehn Jahren Lkw-Kontrollen auf der B 42 durchgeführt? 2 Wo wurden die Kontrollen an der B 42 durchgeführt (bitte Standort benennen)? 3. Wer führte diese Kontrollen durch? 4. Wurden auch in Unkel, Linz und Bad Hönningen Lkw-Kontrollen durchgeführt (falls nicht, bitte erläutern)? 5. Wie viele festgestellte Verstöße gegen die gültigen, verkehrsrechtlichen Vorschriften gab es in den letzten zehn Jahren? 6. Wie häufig wurden bei festgestellten Verstößen Bußgelder verhängt und wie hoch waren diese? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. März 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Streckenfahrverbot für Lkw über 7,5 t zulässige Gesamtmasse beginnt innerhalb der Stadt Neuwied in Höhe des Stadtteils Feldkirchen und gilt nur in Fahrtrichtung Landesgrenze Nordrhein-Westfalen. Acht Firmen wurden für insgesamt 108 Lkw Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der B 42 erteilt. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Polizeiinspektion Neuwied führt in unregelmäßigen Abständen im Rahmen der Verkehrsüberwachung Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der Durchfahrtsbeschränkung für Schwerverkehrsfahrzeuge durch. Entsprechende Einträge im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem werden gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften nach drei Monaten grundsätzlich automatisiert gelöscht. In Zusammenhang mit einer Bürgerbeschwerde über die widerrechtliche Nutzung der Strecke durch Schwerverkehrsfahrzeuge zur Nachtzeit ist belegt, dass im Zeitraum vom 21. Oktober 2015 bis 6. November 2015 drei jeweils zweistündige Kontrollen durchgeführt wurden. Dabei wurden insgesamt elf Lkw festgestellt, die die Strecke ausnahmslos berechtigt nutzten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. März 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/6237 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Polizeiliche Kontrollmaßnahmen werden insbesondere in Neuwied-Feldkirchen an einer Haltebucht mit Wendemöglichkeit für Schwerverkehrsfahrzeuge durchgeführt. Zu Frage 3: Die Kontrollmaßnahmen werden überwiegend von der Polizeiinspektion Neuwied durchgeführt, vereinzelt finden auch Kontrollmaßnahmen durch die im gesamten Präsidialbereich Koblenz zuständige Verkehrsdirektion Koblenz statt. Zu Frage 4: Nein. In Unkel, Linz und Bad Hönningen sind keine geeigneten Kontrollörtlichkeiten vorhanden. Zu den Fragen 5 und 6: Wie bereits zu Frage 1 erläutert, werden die Einträge über die Kontrollmaßnahmen nach drei Monaten automatisiert gelöscht. Die Anzahl der festgestellten Verstöße über einen Zeitraum von zehn Jahren ist daher rückwirkend nicht zu erheben. Deshalb ist auch die Anzahl der geahndeten Verstöße nicht zu beziffern. Die Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbeschränkung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 41, 49 StVO in Verbindung mit § 24 StVG dar, die mit einem Bußgeld von 75 Euro belegt ist. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär